Causa Wulff: von unbarmherziger Pressefreiheit, über fehlerhafte Menschlichkeit bis hin zu Freundschaftsdiensten und der Frage, ob Datenschutz für Personen öffentlichen Lebens nicht mehr gilt

Die Causa Wulff macht mir persönlich zu schaffen, weil es mir hier nicht einfach fällt, ein Urteil über die Person zu fällen. – Zunächst nahm ich ihn in Schutz gegen die Angriffe der Springer-Presse und forderte Wulff auf, zu seinen Fehlern zu stehen. Schließlich macht jeder Mensch Fehler – und sollte die Chance bekommen, aus diesen auch lernen zu dürfen.

Gnade und Barmherzigkeit sollten auch für einen Bundespräsidenten gelten.

Als Wulff im Interview mit ZDF und ARD Transparenz verspach, war für mich unter den vermeintlichen Skandal ein Schlussstrich gezogen.

Schließlich heißt es in der Bibel: Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.

Und eine mediale Steinigung des Bundespräsidenten wäre mir völlig unangemessen erschienen. Daher reagierte ich mit völligem Unverständnis auf die Fortsetzung der Medienkampagne des Springer-Konzerns.

Sie wirkte auf mich scheinheilig: Journalisten, die selbst Menschen mit Schwächen und Fehlern sind erheben sich (wieder einmal) in den Stand des Anklägers und Richters.  Die Kampagne widerte und widert mich auch heute teilweise immer noch an.  Nicht die Berichterstattung als solche – sondern die Vehemenz, wie hier ein Mensch medial angegriffen und zu Boden getreten wird.

Die Berichterstattung kommt mir vor, wie eine Schlägerei unter Jugendlichen: während zu meiner Jugendzeit Schluss war und der Sieger von seinem Opfer abließ, sobald dieser angeschlagen den Kopf einzog, wird heute noch immer weiter kräftig nachgetreten – ohne Erbarmen, ohne Gnade.

Sicherlich hat Wulff etliche Fehler gemacht ! Inzwischen wirkt das Verhalten auf mich wie eine lange Kette aneinandergereihter kleiner Fehltritte. Hier ein Freundschaftsdienst und dort ein Freundschaftsdienst. Hier ein bißchen relativiert und dort ein bißchen verharmlost.

Die zentrale Frage bei allen diesen Diskussionen tritt aber in den Hintergrund: hat Wulff von jemandem einen Vorteil erhalten und angenommen, der er selbst direkt und unmittelbar dienstlich beauftragt hat?

Die Sache wird im öffentlichen Dienst arg beäugt – ist Wulff als Bundespräsident doch auch oberster Repräsentant des öffentlichen Dienstes – und hat auch hier eine Vorbildfunktion wahrzunehmen.

Andererseits kann und muss ein Ministerpräsident auch mit allen Firmen seines Bundeslandes in Kontakt treten, wenn er Wirtschaftsförderung ernst nimmt. Das bedeutet, dass Freundschaftsdienste egal welcher Art – legt man den Maßstab für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu Grunde – ein No-Go sind.

Würde man diesen harten Maßstab auch an politisch gewählte Beamte auf Zeit anlegen – bzw. muss man diesen Maßstab an politisch gewählte Beamte anlegen?

Auch ein Beamter oder Ministerpräsident hat das Recht auf Freundschaften.

Eine Übernachtung bei jahrzehntelangen Freunden bezahlt in der Regel kein Mensch.  Als Wehrdienstleistender habe ich vor ca. zwanzig Jahren regelmässig am Wochenende bei einer befreundeten Familie gelebt – Kost und Logie selbstverständlich kostenlos.

Auch wenn der Volksmund sagt, dass beim Geld die Freundschaft aufhört – bei richtigen Freunden dürfte das wohl kaum der Fall sein.

In der Bibel heißt es im Alten Testament (im Buch der Sprüche oder des Predigers): „Ein wahrer Freund ist für die Not geboren“.

Freunde – echte Freunde – helfen in Notlagen. Eine solche mag in besseren Kreisen auch dann vorliegen, wenn jemand einen Kredit für ein Haus benötigt. In Zeiten, in denen man sein Geld vielleicht besser einem Freund als einer Bank leiht, bei der man nicht weiß, wie sicher ihr Geschäftsmodell ist, kann man durchaus nachvollziehen, dass es ein Win-Win-Geschäft ist, einem Freund Geld zu leihen. Selbst, wenn man dafür als Verleiher auf höhere Zinsen verzichtet – man dafür aber mehr Sicherheit (weil Vertrauen) hat.

Auf der anderen Seite lehnt die Bibel Vorteilsnahme, Bestechung und Bevorzugen von angesehenen Personen glasklar ab (z.B. im zweiten Buch Chronik Kapitel 19 Vers 7).

Man merkt: so einfach ist es nicht, klare Grenzen zu ziehen und klare Urteile zu fällen.

Eine andere aber bisher kaum beachtete Frage ist die des Datenschutzes ! Gilt der etwa für Personen öffentlichen Lebens nicht mehr? Hebelt die Pressefreiheit jeglichen Schutz auf persönliche Daten aus? Hier wäre ich mal gespannt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – würde es einen Kläger mal reizen, dieses Verhältnis zwischen Pressefreiheit und Daten- und Persönlichkeitsschutz vor dem Verfassungsgericht ausloten zu lassen.

Auch hier prophezeie ich: eine klare Trennung ist schwierig auszumachen – und möglicherweise kommt das Gericht zu dem Schluss, dass Personen des öffentlichen Lebens weniger Personenschutz genießen als Otto-Normalverbraucher.

Alles in allem jedoch widert mich das Werfen mit Dreck gegen den Bundespräsidenten überwiegend an. Wen geht es was an, wenn er bei einem guten Freund übernachtet?

Wenn wir das Medienverhalten gegenüber dem Bundespräsidenten als Maßstab für alle weiteren Bundespräsidenten machen wollen – dann werden wir möglicherweise keine Person mehr finden, die für das Amt kandidieren will.

Andererseits ist es die Pflicht von Journalisten ohne Ansehen der Person über Fakten zu berichten. Dabei wäre die klare Trennung von Berichten einerseits und Kommentar andererseits wünschenswert.

Ein Schlussstrich scheint in diesem Fall wohl leider noch nicht gezogen zu werden können.  Der Bundespräsident muss nun wohl detailliert Stellungnahme zu allen relevanten Aussagen und Vorwürfen beziehen, die ihn der Vorteilsnahme bezichtigen oder nahebringen könnten.

Die relevanten Fragen müssen beantwortet werden, um Schaden von Person und Amt abzuwenden.

Die politische Opposition sollte sich jedoch hüten, hieraus Kapital schlagen zu wollen. Sie könnte der Versuchung allzuschnell erliegen…

Grundsätzlich gilt natürlich auch im Fall Wulff zunächst die Unschuldsvermutung – solange – bis das Gegenteil bewiesen (!) ist.

99 Thesen

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Über 99Thesen

Ich bin - unter anderem - der Urenkel des ersten Kammerdieners und der zweiten Mammsell des letzten deutschen Kaisers. Seit Kindertagen bin ich gläubig an Jesus Christus und setze mich für die Freiheit des Evangeliums, Religions- und Meinungsfreiheit ein - ebenso wie für den Erhalt konservativer Werte und den Schutz der Schöpfung. Rheinische Lebensfreude erfahre und erlebe ich in meiner rheinisch-bergischen und oberbergischen Heimat und paare diese mit einem preußischen Verständnis von Pflichterfüllung , Einsatzbereitschaft und Leidenschaft sowie die Liebe zu meiner Heimat, zur Natur und christlichen Kultur europäischer und insbesondere deutscher Prägung. Dazu gehört für mich auch wie die Luft zum Atmen die Dinge mal humorvoll und auch überspitzt mal auf die "Schippe " zu nehmen. Ein paar Spritzer rheinischer Lässigkeit und Lebensfreude gehören so zu meiner Lebensqualität dazu. Mein Blog 99Thesen finden Sie hier: 99thesen.com
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