Freiheit oder Sozialismus: Brauchen wir öffentlich-rechtliche „Faktenchecks“ ? + Meine Meinung:“Fakten“ müssen bewertet werden. Dazu ist jeder Bürger frei und selbst verantwortlich + Das ist wahre Liberalität

Freiheit oder Sozialismus: Brauchen wir öffentlich-rechtliche „Faktenchecks“ ?

Meine Meinung: „Fakten“ müssen bewertet werden:  Dazu ist jeder Bürger  frei und selbst verantwortlich 

Das ist wahre Liberalität

 

Um Fakten und Sachverhalte  bewerten zu können sind wir zur Schule gegangen – nicht, damit uns das andere Leute im Auftrag der Regierung abnehmen

 

US Senat lädt Verantwortliche von Facebook, Google und Twitter zur Anhörung über die Online-Moderation vor

 

Staatlich ausgelagerte Überwachung via Netz DG tötet den freien Geist, den Liberalismus und führt zu Sozialismus pur + Netz DG sollte auf Verfassungstauglichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht überprüft werden

 

 

Von Freddy Kühne

 

„Faktenchecks“ durch staatlich beauftragte Dritte gegen andere Auffassungen und Bewertungen sind Unsinn und meines Erachtens verfassungswidrig. Schließlich beruhen diese Faktenchecks auf dem NetzDG, welches der wissenschaftliche Dienst des Bundestages selbst bereits in seinem ersten Entwurf als verfassungswidrig ansah.

Fakten müssen auch bewertet werden können – und diese Bewertung hängt vom Standpunkt ab.

Wenn Normalmasken zu 90 Prozent alles durchlassen, sind sie dann sinnvoll (für Angsthasen) oder unsinnig (für Menschen ohne Panik) ?

Wenn eine junge Frau im Bundestag einen Vortrag über die PCR Methode von Drosten hält, dann ist dies ein Vortrag, der im öffentlichen Raum gehalten wurde.
Jeder Parlamentarier , ja Jedermann, Jederfrau und Jedermensch muss, kann und darf nun selbst hören, denken und auch PRÜFEN.

 

Für das PRÜFEN ist jeder SELBST verantwortlich. Dafür brauche ich keine Regierung und auch keine von der Regierung privat ausgelagerte PRÜFUNG.

 

Das kann jeder von uns bitte noch selbst tun. Dazu sind wir schließlich alle über ein Jahrzehnt in die Schulen und Universitäten oder Fachschulen gegangen.

Ich muss auch Angebote im Internet selbst prüfen, die Qualität von Produkten selbst prüfen, Preise selbst vergleichen.
Und da brauche ich ebenfalls keine politisch motivierte Vorprüfung – besser gesagt Bewertung – von Meinungen oder zu bewertenden Sachverhalten.

Oder haben wir schon ein Wahrheitsministerium ?

Was wir jetzt erleben, brauchten wir seit 1945 in der Bundesrepublik nicht: Sogenannte „Faktenprüfung“ die häufig eine Bewertung von Fakten darstellt, die man aber auch anders bewerten kann.

Öffentlich-Rechtliche Faktenprüfung im Regierungsauftrag: Das geht immer mehr in Richtung DDR !

Besser  nimmt man einfach die Vertreter zweier Meinungen und setzt sie an den Diskussionstisch. Aber genau das haben viele Medien  auf politische  Anweisung von Oben häufig gescheut, weil man Menschen, die Fakten eben alternativ oder anders bewerten, keine Bühne geben wollte.

Diese Bühne finden Menschen nun häufig in den sozialen Medien des Internet und – nach erfolgreichen Wahlen – nun auch im Parlamentsausschuss.

Und genau das fand hier statt, im Parlamentsausschuss: Vortrag, Analyse und Faktenbewertung.

Dafür aber sind die Abgeordneten, die Medienvertreter und die mündigen Bürger schließlich immer noch selbst zuständig. Und eben nicht von der Regierung beauftragte Institute.

 

 

 

Wo soll das denn hinführen ? Faktenprüfung bei Gesetzesentwürfen und Regierungsverlautbarungen ?

 

Soll die Opposition demnächst Regierungstexte auf „Fakten prüfen“ ? Angebracht wäre es ja scheinbar , so oft wie die Regierungen inzwischen schon vom Verfassungsgericht eine juristische Ohrfeige bekommen haben – zuletzt nun beim „Paritätsgesetz“ das als verfassungsfeindlich eingestuft wurde vom Bundesverfassungsgericht.

Hört endlich auf, andere Meinungen , die Euch nicht passen, zu „prüfen“ und „einzuschränken“, sonst gibt es irgendwann einen großen Knall in Deutschland.

Werdet toleranter, lasst andere Meinungen stehen, hört oder überhört sie.

„Ihr da Oben“ habt eh schon die großen Medienverlage , ob privat oder öffentlich-rechtlich, durch jahrzehntelange politische Netzwerkarbeit unter Kontrolle.

Da lasst den Leuten wenigstens die Freiheit der eigenen Meinung im Netz. Oder wollt ihr die Freiheit in den privaten sozialen Medien auch reglementieren und steuern, wie in den Medien und Verlagen ?

Dann – ja dann wären es eben keine sozialen Medien mehr. Sondern von privaten Dienstleistern im Auftrage und im Sinne der Regierungen überwachte und kontrollierte Medien – wie im kommunistischen China.

Und wenn Sachverhalte oder Behauptungen falsch geschildert wurden, ja dann ist dafür meiner Meinung nach immer noch der Souverän, der freie Bürger selbst verantwortlich.

 

 

Liberalität bedeutet: Der freie mündige Bürger ist eigenverantwortlich – er braucht keine staatliche Bewertungs-Bevormundung

 

 

Denn noch  sind wir  freie Bürger, die selbst lesen, denken, schreiben, analysieren, prüfen und bewerten können und wollen – und die auch – noch – frei wählen dürfen.

Fakten- und Meinungsbewertung muss daher dem Bürger überlassen bleiben !

Das ist wahre Liberalität.

 

Der Staat hat darin weder direkt noch indirekt eine Art Vorprüfung vorzunehmen. Erst Recht nicht, wenn es sich um  Meinungsbildung in politischen Prozessabläufen handelt.

Alles andere führt zu staatlicher Überwachung (NetzDG lässt grüßen) und ist Sozialismus pur.

Aus dieser meiner Sicht heraus müsste auch das NetzDG vor dem Verfassungsgericht auf seine Verfassungstauglichkeit übeprüft werden.

 

 

Beispiel Vortrag von Naomi Seibt im Corona-Bundestagsausschuss

 

Bei dem Vortrag von Naomi Seibt – um den es hier in diesem Beispiel geht – hatte die Medizinstudentin , die sicherlich vor dem Parlamentsausschuss etwas aufgeregt war, aus meiner Meinung nach nicht den Virus verharmlosen wollen, sondern eben – und das ist eine ganz andere Sichtweise – die übertriebenen unverhältnismäßigen Restriktionen und Panikmache der Regierung kritisiert: Diese hat mit einem monatelangen Lockdown das Land in eine wirtschaftliche Talfahrt hineingestossen, obwohl die Letalität des Virus – festgestellt durch renommierte Universitäten in Stanford , Massachussets Institutes for Technology  (MIT) und auch seitens der Universität Bonn (Prof. Streek) – statistisch nachweisbar nur 0,1 bis 0,3 Prozent beträgt und sie damit einer schweren Grippe gleichzusetzen ist.

Sie hatte die Kritik so formuliert, dass man eben auch Krankheit und Tod durch übertriebene Lockdownmaßnahmen verursachen könne – so zum Beispiel durch Einsamkeit , drohenden Insolvenzen oder ausbleibende Operationen wegen freigehaltener Klinikkapazitäten.

Dass es insgesamt im ersten Halbjahr 2020 eine Untersterblichkeit im Vergleich zu den Vorjahren 2017,2018 und 2019 gab kann man ebenfalls unterschiedlich bewerten: Die Regierung könnte dies als Erfolg ihrer Maßnahmen feiern. Die Kritiker weisen darauf hin, dass es an der Ungefährlichkeit des Virus liegen könnte. Wer von den Beiden hat nun Recht ?

 

Maskenpflicht und Lockdown im Vergleich zwischen Schweden und Deutschland

 

Evolutionsbiologe Prof. Kutschera anwortete  auf diese Fragestellung sinngemäß:  Vergleicht man den deutschen Lockdown mit dem Weg Schwedens ohne Maskenpflicht und rechnet den Fehler Schwedens heraus die Altenheime in dieser Lage nicht zu geschützt zu haben, dann – so Prof. Kutschera – gibt es durch den massiven Lockdown der deutschen Regierung und durch die Maskenpflicht in Deutschland  keinen medizinischen Vorteil.

 

Netz DG ist Ungleichbehandlung zwischen den Medienarten und -typen

 

Zudem gilt das NetzDG nur für die Sozialen Medien und eben nicht für die herkömmlichen Medien. Dies stellt meines Erachtens eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar: Wer es sich leisten kann, ein Printmedium zu kaufen bzw. zu besitzen, für den gilt die staatlich unkontrollierte Meinungsäusserung.

Wer es sich nicht leisten kann, sondern wer sich Meinungsbildung nur in den sozialen Medien leisten kann, bei dem schlägt die staatlich ausgelagerte Meinungsüberwachung (Bewertung) zu.

Auch diese Ungleichbehandlung ist meines Erachtens nicht verfassungskonform.

Ausserdem  sorgt das NetzDG  – mit den angedrohten Strafzahlungen gegenüber den Betreibern sozialer Netzwerke dafür – dass vermehrt Beiträge und Nutzer gesperrt oder teilgesperrt werden, bis die ausgelagerten „Faktenchecker“ eine Stellungnahme abgegeben haben: Das kann einige Tage bis hin zu einer Woche oder noch mehr in Anspruch nehmen.

Das heißt: Die Meinungsfreiheit wird einfach prophylaktisch eingeschränkt.

Das NetzDG gehört aus meiner Sicht heraus daher eindeutig gestrichen, also abgeschafft !

Denn Meinungsfreiheit ist immer total. Wer die Freiheit nur ein bisschen  einschränkt und auch noch überwacht, hat sie eigentlich schon abgeschafft.

Auch der Bundestag sollte   dem Vorbild des US-Senats folgen und die Verantwortlichen der Online-Plattformen zur Befragung  über ihre Online-Moderationen in einen Ausschuss vor/einladen: Das ist gelebte Parlamentarie und Demokratie !

 

 

 

Weitere Informationen

 

Staatlich an die dpa ausgelagerte „Fakten-BEWERTUNG über Vortrag zur PCR Methode von Christian Drosten“

Gutachten zum NetzDG: Gesetz gegen Hasskriminalität verfassungswidrig

 

 

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Über 99Thesen

Ich bin - unter anderem - der Urenkel des ersten Kammerdieners und der zweiten Mammsell des letzten deutschen Kaisers. Seit Kindertagen bin ich gläubig an Jesus Christus und setze mich für die Freiheit des Evangeliums, Religions- und Meinungsfreiheit ein - ebenso wie für den Erhalt konservativer Werte und den Schutz der Schöpfung. Rheinische Lebensfreude erfahre und erlebe ich in meiner rheinisch-bergischen und oberbergischen Heimat und paare diese mit einem preußischen Verständnis von Pflichterfüllung , Einsatzbereitschaft und Leidenschaft sowie die Liebe zu meiner Heimat, zur Natur und christlichen Kultur europäischer und insbesondere deutscher Prägung. Dazu gehört für mich auch wie die Luft zum Atmen die Dinge mal humorvoll und auch überspitzt mal auf die "Schippe " zu nehmen. Ein paar Spritzer rheinischer Lässigkeit und Lebensfreude gehören so zu meiner Lebensqualität dazu. Mein Blog 99Thesen finden Sie hier: 99thesen.com
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