Den Mythos als Mythos entlarvt: von fremden Vergewaltigern die es nicht geben darf
Verbrechen gibt es nicht, wenn sie statistisch nicht erfasst werden dürfen – das begünstigt Multi-Kulti-Ideologie und verhindert Aufklärung
von Freddy Kühne
Eine Broschüre der Antonio-Amadeu-Stiftung verkauft die Zielgruppe der Schüler und Lehrer für dumm: der Fremde als Vergewaltiger und Grapscher sei ein Mythos. Begründung: die Statistik gebe dies nicht her.
Doch leider sind Polizeiberichte und Zeitungsberichte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) inzwischen derart bereinigt, dass Zusammenhänge
zwischen Straftaten und Nationalitäten oder Kulturkreisen nicht in den Berichten aufgeführt werden dürfen – denn dies sei ja dann “Rassismus”… bzw. “Diskriminierung”.
Ergo: die Statistiken sind kein Spiegel der gesellschaftlichen Realität mehr – sie verwischen Spuren und kausale kulturell bedingte Zusammenhänge. Entsprechend können auch keine entsprechenden sinnvollen Gegenentwicklungen initiiert werden.
Als AfD fordern wir daher auch, diese de facto Zensurvorgabe zu beenden und notfalls Deutschlands Austritt aus dem EMRK-Vertrag. Die dort seit ca 2004 geregelten Vertragsgegenstände wurden von Deutschland bereits vor 2004 größtenteils durch nationales Recht geregelt.
Mindestens aber sollte Deutschland die Unterschrift unter dem zwölften Zusatzprotokoll formell zurückziehen, damit Presse- und Meinungsfreiheit sowie polizeiliche Erhebungen wieder ohne Zensur stattfinden können.
Auch für die Anwendung des deutschen Arbeitsgenehmigungs-, Asyl- und Ausländerrechts nach primär nationalstaatlichen Interessen wäre eine Vertragsdemission sinnvoll.*3
Die Schweiz hat auch hier wieder einmal den richtigen Weg gewählt und das Zusatzabkommen NICHT ratifiziert und NICHT unterzeichnet….
In der Schweiz gibt es inzwischen Bestrebungen, das Schweizer Recht generell über internationales Völkerrecht – in diesem Fall über die Europäische Menschenrechtskonvention EMKR – zu stellen.*5
Das deutsche Grundgesetz garantiert Meinungs-und Pressefreiheit, eine Zensur findet nicht statt: diese Freiheit ist höherrangig zu beurteilen, als vermeintlich subjektiv empfundene Diskriminierung.
Wir unterstützen daher die Emma-Autorin Hannah Wettig *4 in ihrer Aufklärungsarbeit über die wahren Zustände und Zusammenhänge von frauenverachtender Behandlung durch Männer des arabisch-islamischen Kulturkreises: sie hatte als Expertin für sexualisierte Gewalt in arabisch-islamischen Ländern auf Anforderung einen Artikel über die Problematik der Vergewaltigungen im öffentlichen Raum in islamischen Ländern geantwortet und geschrieben.
Doch die Bundeszentrale der politischen Bildung lehnte die Veröffentlichung des Artikels ab – offiziell genügte der Artikel den Qualitätsmaßstäben nicht – inoffiziell passt er nicht in das Wunsch-Weltbild der linksgrün-egalitären Verantwortungsträger der Bundeszentrale.
So werden unsere Lehrer und Schüler weiterhin für dumm verkauft.
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*5 http://www.unser-recht.ch/2016/04/12/svp-macht-mit-anti-voelkerrecht-initiative-europapolitik/
Hat dies auf Titel der Website rebloggt und kommentierte:
Die Bundeszentrale für politische Bigotterie (BpB) bestellte bei einer ausgewieseenen Orient-Frauenrechtlerin einen Artikel über die dortige Vergewaltigungkultur und lehnte ihn dann als unheilbar schlecht ab, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Die Qualitätsmaßstäbe der BpB sind die der AAS und des Europarates. Hinweise auf Herkunft und Kultur sind aus Statistiken zu tilgen, und mit den so gesäuberten Statistiken weist man die Unwissenschaftlichkeit aller Aussagen über Kausalzusammenhänge nach. Auch die Hatespeech-Kampagne und der Befehl zum Transfer aller aus Seenot geretteten Migranten nach Italien kommen vom Europarat und seinem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Für EU-Mitglieder ist die Mitgliedschaft in der EMRK verpflichtend. Großbritanniens Premierministerinn will den Austritt, und die Schweizer Volkspartei wirbt für eine Volksabstimmung, die Schweizer Verfassungsrecht über die EMRK stellt. Auch in der AfD wird gefordert, die Straßburger Zensurvorgaben zu beenden und “notfalls aus dem EMRK-Vertrag auszutreten”. Ferner kann man die Unterschrift unter Zusatzprotokolle zurückziehen. Entsprechende Forderungen hätten längst von allen Protestbewegungen aufgestellt werden müssen, denn der Notfall ist längst eingetreten.
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