Wie in einem Artikel der Zeitung Junge Freiheit vom 30.08.11 zu lesen, kündigt der erzkonservativ-islamische Ministerpräsident der Türkei eine Entschädigung für orthodoxe (armenische und syrische) Glaubensgemeinschaften an, denen im Laufe des letzten Jahrhunderts viele Gebäude zwangsenteignet worden sind.
Evangelische, Katholische oder Freikirchen sind in der Ankündigung erst gar nicht erwähnt worden.
Die Ankündigung ist zu begrüßen, ist aber erstens bisher nur eine Ankündigung und muss erstmal in die Praxis umgesetzt werden, was bisher in der Türkei erfahrungsgemäß das Hauptproblem ist und zweitens kann dies – falls das Vorhaben in die Tat umgesetzt werden sollte – nur ein erster Schritt in die Religionsfreiheit sein.
Bisher nämlich werden christliche Entwicklungshelfer oder Missionare in der Realität von den lokalen Behörden sehr häufig als Staatsfeinde und Feinde des Islams betrachtet.
Völlige Religionsfreiheit sieht anders aus – und zwar so, dass das Menschenrecht auf freie Ausübung des Glaubens ohne Behinderungen oder Angst vor Bedrohungen gewährt wird oder – bei Konvertierung vom Islam zum Christentum – ohne Angst um Leib und Leben haben zu müssen.
Zudem sind die Täter von Malatya, die zwei türkische und einen deutschen Christen namens Tilmann Geske ermordet bzw. bestialisch hingerichtet haben, immer noch nicht verurteilt.
Die Verschleppung dieses Verfahrens deutet auf eine Verwicklung des türkischen Staatsapparates in den Mordfall hin.
Hier sind noch viele Fragen offen – und so bleibt weiter Raum für Mißtrauen gegenüber bloßen Lippenbekenntnissen türkischer Amtsträger.
Freiheit für Religion sieht wahrlich anders aus.