Sehr geehrter Herr Kühne,
vor einer guten Woche traf das Bundesverfassungsgericht eine spannende Entscheidung: Zunächst einmal kündigte das Gericht zu der von Mehr Demokratie initiierten Bürgerklage zu ESM und Fiskalpakt für den 18. März 2014 die Urteilsverkündung an. Hintergrund unserer Beschwerde war die zunehmende Entmachtung nationaler Parlamente und damit auch der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden im März natürlich vor Ort sein.
Das Besondere jedoch war: Das Gericht hat den die Maßnahmen der europäischen Zentralbank betreffenden Teil der Klage abgetrennt und zum ersten Mal in seiner Geschichte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorentscheidung vorgelegt.
Wir erinnern uns:
Es waren nur wenige Worte, die EZB-Präsident Mario Draghi im Juli 2012 der versammelten Londoner Finanzelite mit auf den Weg gab: Die EZB werde alles tun, um den Euro zu retten. Alles. Im Klartext bedeutete dies, dass die EZB im Ernstfall so viele Staatsanleihen finanzschwacher Euroländer kaufen würde, wie es die Lage aus seiner Sicht erfordert. Unbegrenzt. Dieses Versprechen ermöglicht es seitdem, Ländern wie Italien und Spanien zu niedrigen Zinsen Kredite zu bekommen.
Dagegen zogen wir vor Gericht. Das Verfassungsgericht hat uns Recht gegeben. Vorerst. Die EZB habe ihr Mandat überschritten. Sie dürfe nicht in unbegrenzter Höhe Staatsanleihen kaufen, wie sie dies angekündigt hatte. Damit verstoße sie gegen europäisches Recht.
Und damit kommen wir zur Krux des Ganzen. Die Befugnisse der EZB werden in den europäischen Verträgen definiert und nicht im Grundgesetz. Diese werden vom europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgelegt und nicht vom deutschen Verfassungsgericht. In dieser Zwickmühle befand sich Karlsruhe seit einigen Monaten. Die Richter können der EZB kaum vorwerfen, ihre Befugnisse überschritten zu haben – und damit vielleicht selbst ihre eigene Zuständigkeit überdehnen. Denn das Bundesverfassungsgericht kann der EZB nichts vorschreiben, nur der deutschen Bundesbank. Lange Zeit wollte das Gremium dem EuGH das Verfahren nicht vorlegen. Es hatte vermutlich die Sorge, der EuGH würde das Thema einfach durchwinken und alles erlauben. Denn das EU-Gericht entscheidet meist im Sinne der europäischen Institutionen.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht aber doch den EuGH angerufen, zum ersten Mal in seiner Geschichte. Allerdings nur in einer „Vorabentscheidung“. Dabei hat es dem europäischen Gericht schon auf 52 Seiten vorformuliert, wie aus Sicht von Karlsruhe die EZB zu handeln habe. Das deutsche Verfassungsgericht behält sich vor, danach noch einmal selbst zu entscheiden.
Wenn die EZB die Vorgaben des deutschen Gerichts berücksichtigte, würden die Märkte schnell wieder unruhig werden.
Man kann es jedoch drehen, wie man will. Die Politik hat sich seit Beginn der Finanzkrise geweigert, grundlegende Reformen zu beschließen. Die europäische Zentralbank versuchte daraufhin – unzulässigerweise – in die Rolle des Retters zu springen. Aber auch sie kann den Verteilungskonflikt zwischen schwachen und starken Euroländern nicht dauerhaft lösen. Dazu braucht es mehr, als Geld zu drucken. Wir brauchen mutige Entscheidungen, darum kann sich die Politik nicht mehr drücken. Die kann es nur mit den Bürgerinnen und Bürgern geben.
Heribert Prantl bringt es in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung auf den Punkt: „Karlsruhe muss fundamentale EU-Angelegenheiten nicht nur dem EU-Gericht vorlegen, sondern dem deutschen Volk.“
Wir melden uns bei Ihnen im März aus dem Gerichtssaal wieder.
Ihr
Roman Huber (Vorstand)
PS: Das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und USA wirft ähnliche Probleme wie der ESM-Vertrag auf. Kompetenzen werden fast unwiderruflich auf andere Ebenen verlagert und den Parlamenten entzogen. Mehr Demokratie startet eine Kampagne.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung https://www.mehr-demokratie.de/ssl-spenden.html