Der nackte Wahnsinn der letzten Tage in Nordrhein-Westfalen
Köln kommt nicht zur Ruhe +++ Polizeigewerkschaft kritisiert Gesetzgeber +++ Großer IS-Terroranschlag wurde vereitelt

Bildschirmfoto NRW Aktuell
Berlin – Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt hat nach dem Brandanschlag und der Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof Unverständnis darüber geäußert, dass der Täter auf freiem Fuß war, obwohl er schon wegen verschiedener Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und Hausfriedensbruch polizeibekannt gewesen sein soll.
„Viele Menschen können nicht verstehen, dass angeblich Schutzsuchende in unserem Land leben, die immer und immer wieder durch jede Menge Straftaten auffallen und trotzdem in Freiheit unter uns leben“, sagte Wendt der „Frankfurter Allgemeinen Woche“. Erst wenn dann Todesopfer oder Schwerverletzte zu beklagen seien, kämen diese Täter in Haft.
„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Staat seinen Schutzauftrag gegenüber der Bevölkerung an dieser Stelle komplett ignoriert“, so Wendt. Es sei die Aufgabe des Staates, für einen ausreichenden Schutz zu sorgen, indem Straftäter bis zu ihrer Ausreise sicher untergebracht sind und eine Residenzpflicht auch durchgesetzt werde, so der Polizeigewerkschaftschef. Das gelte beispielsweise auch für jugendliche Intensivtäter, die immer wieder durch Gewaltdelikte auffallen.
„Leider überlässt der Gesetzgeber dies ausschließlich der Justiz, obwohl das Strafrecht hierzu ungeeignet ist, denn an eine Untersuchungshaft sind weitreichende Voraussetzungen geknüpft, die regelmäßig nicht erfüllt sind“, so Wendt. Weiter forderte Wendt, dass der Einsatz moderner Videotechnik gesteigert werde, damit gefährliche Situationen schon im Entstehungsprozess erkennbar würden. „Dies ist mit intelligenter Videosoftware möglich und könnte den gezielten Einsatz von Polizeikräften zum frühestmöglichen Zeitpunkt sicherstellen“, so Wendt.

Bildschirmfoto Express Köln
Um gesuchte gefährliche Personen zu erkennen, wäre der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware „richtig und notwendig“. Der Gesetzgeber müsse für eine ausreichende gesetzliche Grundlage sorgen: „Man kann nur hoffen, dass darüber nicht wieder eine Koalitionskrise ausbricht und allen Koalitionspartnern ihre Verantwortung klar ist“, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft.
Großer Terroranschlag vereitelt
Gleichzeitig ist heute bekannt geworden, dass der IS 2016 einen großen Terroranschlag in Deutschland verüben wollte. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichten, dass drei Zellen mit potenziellen Attentätern nach Deutschland eingeschleust werden sollten. Als ein mögliches Ziel hatte der IS offenbar bereits ein Musikfestival ausgesucht. Die Bundesanwaltschaft ermittelt in dieser Sache gegen die beiden Islamisten Marcia M. und Oguz G. Das Ehepaar hatte sich im Oktober 2017 in der damaligen Kalifats-Hauptstadt Rakka ergeben und sitzt seither in kurdischen Gefangenenlagern in Nordsyrien ein.
(dts/WS)
Weitere Lektüre über den nackten Wahnsinn in Nordrhein-Westfalen der letzten Tage
Geiselnahme in Köln: Die Polizei fragt: Wer kann Angaben zu diesen Gegenständen machen ?
Geiselnahme in Köln: Bundesanwaltschaft hat Anhaltspunkte für einen radikal-islamischen Hintergrund
Attacke an Bushaltestelle in Essen: Polizei fahndet mit Fotos nach diesen Angreifern
Erneuter Großeinsatz in Köln: Mit Hammer auf Opfer eingeschlagen und Schuss abgefeuert
16-jähriger gewürgt und ausgeraubt in Köln – Polizei fahndet mit Fotos nach Tätern
63-jähriger auf offener Straße in Gelsenkirchen niedergestochen
Messerstecherei auf offener Straße in Köln – Opfer schwer verletzt
Wegen Hambacher Forst Randale: Polizei kann keine Einsätze gegen Libanesen-Clan durchführen
Verfassungsschutz und BKA verhindern IS-Großanschlag in Deutschland
Hat Deutschland noch eine Chance ?
Netzfund : “Wieviele Talkshows werden ARD und ZDF zu dem Terroranschlag in Köln wohl veranstalten?
Auch so viele wie zu der ca. 20 Meter weiten angeblichen Menschenjagd über eine Strasse neulich in Chemnitz? “

Bildschirmfoto “Die Polizei fragt”
Bonusmaterial
Haftungsausschluss:
Für die Inhalte von verknüpften Seiten, Videos, Audios sowie auch für die Inhalte der Texte von Gastautoren auf diesem Blog oder die Inhalte von hier dokumentierten Bildschirmfotos (Screenshots) von externen Webseiten übernehme ich keine Haftung.
Rechtlicher Hinweis: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 -, Haftung für Links, hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch das Anhängen eines Links den Inhalt der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in meinen Emails sowie auf den Seiten der „sozialen Medien“ und mache mir diese Inhalte nicht zueigen. *****
99 Thesen
…
Pingback: Kriminalitätsstatistik: Schlimmer geht (n)immer | 99 Thesen