#Regierung überführt: #Fake #News kamen von ihr – nicht von den #Kritikern des #Migrationspaktes
Nicht die Kritiker haben gelogen: Der unverbindliche Migrationspakt – plötzlich doch ganz verbindlich
Der Redaktion von Tichys Einblick liegt ein EU-Papier zur rechtlichen Einordnung der Verbindlichkeit des gerade beschlossenen UN-Migrationspaktes vor, von dem Bundesregierung und zahllose Mainstreammedien behauptet hatten, er sei unverbindlich. Das der Redaktion vorliegende EU-Papier jedoch bescheinigt den Kritikern, dass sie mit ihrer Kritik und ihrer Rechtsauffassung völlig richtig lagen, die Regierung und ihre Zuspieler in den Medien dagegen scheinbar völlig bewusst Nebelkerzen zündeten.
99 Thesen zitiert auszugsweise aus dem Artikel von Tichys Einblick:
Von Tomas Spahn *
Wir erinnern uns? Ob Bundeskanzleramt oder Bundesministerium des Äußeren – ob Bundestag oder Medien: Die Zustimmung zum Migrationspakt sei gänzlich unverbindlich, ließen sie uns Bürger wissen. Allen voran derjenige, der heute bereits oberster Richter am Bundesverfassungsgericht ist. Darf man da von der Verbreitung von FakeNews sprechen? Davon, dass dem Bürger gezielt und vorsätzlich Lügen aufgetischt wurden?
Oder erfüllte ein solcher Vorwurf den Tatbestand der Beleidigung eines Bundesverfassungsrichters, dem offensichtlich keine Falschbehauptung zu schade ist, geht es darum, ein politisches Ziel gegen jeden und vor allem berechtigten Widerstand durchzusetzen?
Die Kritiker – Verbreiter von FakeNews?
Lagen die Kritiker falsch? Verbreiteten sie aus Dummheit und Unkenntnis, vielleicht sogar aus bösartigen, „rechtspopulistischen“ Motiven FakeNews – wie ihnen flächendeckend unterstellt wurde?
Nein. Nun haben wir es amtlich. Nicht TE und Co. waren es, die FakeNews verbreiteten – es ist die Bundesregierung mit ihren amtlichen und halbamtlichen Unterstützern in Parlamenten, Medien und NGO, die ein phänomenales Lügengebäude aus Nebelkerzen aufgebaut hat.
Das EU-Papier zur Rechtswirksamkeit des Paktes
TE liegt ein Papier vor, das das Datum 1. Februar 2019 trägt. Die Empfänger dieses Papieres sind
- Stefano Manservisi, Rechtswissenschaftler und seit 2016 Generaldirektor der EU- Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit (DG DEVCO),
- Parskevi Michou, Juristin und seit März 2018 Generalsekretärin der EU-Generaldirektion Migration und Inneres (DG HOME).
- Lotte Knudsen, Abteilungsleiterin im Europäischen Auswärtigen Dienst der EU,
- Joao Vale de Almeida, Vertreter im Botschaftsrang der EU-Delegation bei den Vereinten Nationen.
Getitelt ist das Papier an die vier hochrangigen EU-Beamten mit „The legal effects of he adoption of he Global Compact for Safe, Oderly and Regular Migration (CGM) by the UN General Assembly.“
Das Papier beginnt mit der Darstellung der Verabschiedung – durch formlose Zustimmung in Marrakesh am 10. und 11. Dezember 2018 und dem darauf basierenden, formalen Beschluss der UN-Hauptversammlung am 19. Dezember des Jahres.
Es wird verdeutlicht, dass in Marrakesh 164 Staaten für den Pakt und von den EU-
…. ….
Unter Bezug auf diesen „Konsensus“ und weitere Positionen von Kommission und EU-Rat zur Einwanderung nach dem EU-Resettlement-Konzept kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass das von der EU-Mehrheitsmeinung abweichende Votum der genannten Abweichler für das weitere Vorgehen der EU und all ihrer Staaten – ohne Relevanz sei. Schließlich, so die Quintessenz, sei all das, was im UN-Migrationsrecht als Völkerrecht beschlossen wurde, längst geltendes EU-Recht.
Um diese Position zu untermauern, wird aus verschiedenen Beschlüssen des EuGH zitiert, die alle auf eines hinauslaufen: Der Widerspruch einiger EU-Länder gegen den Globalen Migrationspakt habe keinerlei Konsequenz …. ”
*Den vollständigen Artikel lesen Sie auf Tichys Einblick : Hier
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