Die dunkle Jahreszeit hat uns im Griff. Strom wird allerorten benötigt: für Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Spülmaschine, Fernseher, Rechner, diverse andere Haushaltsgeräte, für die Heizungsanlage, für Telefon, für die Industrie, für Ampelanlagen und Verkehrsrechner, für die Bahn, für die Weihnachtsbeleuchtung – die Lichterketten aussen und innen- zuletzt auch für den Weihnachtsbaum.
Und nun kam sie, die Strompreiserhöhung: knapp unter 13 Prozent wurden von meinem Grundversorger gefordert.
Schön wäre es, wenn mein Gehalt ebenfalls um 13 Prozent steigen würde. Doch die Gehaltserhöhungen z.B. im öffentlichen Dienst liegen seit Jahren im Schnitt unter 2,5 Prozent.
Wer soll das als Alleinverdiener mit einem 6-Personen-Haushalt denn noch bezahlen, dachte ich – und machte von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Nun werde ich bald bei bei Grünwelt Strom aus Wasserkraft beziehen und das zu knapp 22 Cent pro Kilowattstunde anstelle der angekündigten 25 Komma Irgendwas Cent pro Kilowattstunde bei meinem Grundversorger.
Der Umbau der Energiewirtschaft weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen hin zu regenerativen Energien ist richtig und findet meine volle Unterstützung.
Doch sollte dieser Umbau nicht nur industrieverträglich, sondern auch sozialverträglich erfolgen.
Es kann und darf nicht sein, dass bald 50 Prozent des Gehalts für Miete und Nebenkosten bezahlt werden müssen.
Die Rücksichtnahme der Regierung auf die Interessen der energieintensiven Industrien sind verständlich – will doch niemand eine Deindustrialisierung Deutschlands.
Andererseits können die Lasten für Eurorettung und Energieumbau nicht ständig und einseitig zu Lasten des normalen Steuerzahlers und normalen Stromkunden verteilt werden: so stieg die Zahl der von der EEG-Umlage befreiten Firmen von 811 in 2011 auf inzwischen auf über 2000 (Stand Dezember 2012). Gemäß Spiegel-Online nutzen immer mehr Firmen Schlupflöcher im Gesetz, um sich – zu Lasten des Otto-Normal-Verbrauchers – von der EEG-Umlage befreien zu lassen.
Denn die Befreiung der Firmen bewirkt nicht eine Mindereinnahme – sondern bewirkt eine Erhöhung der Umlage für die restlichen Endverbraucher.
Hier bleibt die Frage, inwieweit eine solche Befreiung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt und ob die Befreiung von der Umlage überhaupt mit EU-Wirtschaftsrecht vereinbar ist – oder ob die Befreiung nicht als Subvention zu betrachten ist.
Mir geht es beim Stellen und Aufzeigen dieser Fragen nicht um das Aufhalten der energiepolitischen Agenda. Ganz und gar nicht. Diese befürworte ich im Grundsatz ausdrücklich.
Aber in der Umsetzung darf nicht schon wieder der kleine Mann, der kleine Unternehmer, der kleine Mittelständler und der abhängig beschäftigte Normalverdiener die Zeche für die Großen zahlen.
Der Systemwechsel wird ansonsten an Glaubwürdigkeit und Zuspruch verlieren.
Der Gesetzgeber muss den Energiepreisanstieg daher zwingend auch sozialverträglich gestalten.
Verknüpfungen: