Sehr geehrter Herr Kühne,
der erste Tag der mündlichen Verhandlung heute ist für uns gut verlaufen… Dies ist natürlich noch keine Garantie dafür, dass sich das Gericht unserer Position anschliessen wird, aber schon heute dürfen wir annehmen, dass wir nicht mit leeren Händen aus Karlsruhe zurückkommen werden.
Fast alle Sachverständigen hatten sich gegenüber der Ankündigung der EZB, Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe zu kaufen, kritisch geäußert, allen voran Bundesbankpräsident Weidmann. Präsident Voßkuhle und Berichterstatter Huber fassten jeweils nach.
Sternstunden, naja Sternminuten gab es bei Aussagen von Präsident Voßkuhle wie (fast wörtlich): “Die EZB trifft mit Ihrem Plan Staatsanleihen zu kaufen im Grunde politische Umverteilungsentscheidungen, die EZB ist aber demokratisch nicht legitimiert, sie kann nicht kontrolliert werden, weil sie unabhängig ist, sie ist politisch nicht verantwortlich und trifft dennoch weitreichende Entscheidungen. Das ist im Grunde für alle Akteure perfekt. Bis auf die, die am Ende die Zeche zahlen müssen…. (die Bürger).
Oder Richter Huber (sinngemäß):
“In einem Mehrebenensystem muss es auch für einzelnen Bürger die Möglichkeit geben Kontrolle auszuüben. Denn die europäische Union ist kein Selbstzweck, auch die Bundesrepublik ist kein Selbstzweck. Der Staat muss den Menschen dienen und nicht die Menschen dem Staat. Die Aufgabe des Staates ist es, den Bürgern zu ermöglichen ihr Selbstbestimmungsrecht zu verwirklichen.”
Besser hätten wir es auch nicht formulieren können.
Die Grundsatzfrage auf einen einfachen Nenner gebracht ist: Wenn Euro-Länder in finanziellen Nöten sind und Geld brauchen, es aber von den Banken und üblichen Investoren nicht mehr bekommen oder nur noch mit horrenden Zinsen, wer darf ihnen dann Geld leihen? Die bisherige Konstruktion war: der ESM-Rettungsschirm. Und immerhin kann da der deutsche Bundestag zumindest theoretisch vor jeder Miiliardenhilfe Nein sagen. Damit ist das Parlament der Ort, an dem die haushaltspolitische
Gesamtverantwortung verbleibt. Leiht die EZB das Geld und die Schulden können nicht mehr zurückgezahlt werden, haben die Anteileigner der EZB die Verluste zu tragen. Deutschland mit seinem Anteil von 27% an der EZB trägt die größte Last, kann aber im EZB Rat jederzeit überstimmt werden, denn Bundesbankpräsident Weidmann hat hier nur eine Stimme, wie sein zypriotischer Kollege auch. Dies verstößt gegen das Demokratiegebot in Art. 20 GG.
Mit besten Grüßen
Ihr
Roman Huber
PS: Ich bin gespannt auf den zweiten Tag. Mehr Demokratie setzt sich für unsere Mitbestimmung durch Volksentscheide ein. Bitte unterstützen Sie
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Lesen Sie bitte dazu auch den Artikel im Focus:
6 Gründe warum der Euro scheitern wird – Focus Online
Kommentar:
Hat die EZB mit der Ankündigung und partiellen Umsetzung eines unbegrenzten Staatsanleihen-Kaufprogramms ihr geldpolitisches Mandat überschritten? – Ich meine glasklar: Ja. Deshalb habe ich vor einigen Monaten – zusammen mit 37.000 anderen deutschen Bürgern – mit meiner Unterschrift Klage gegen die EZB eingereicht.
Nun sagt ein Sprichwort: vor Gericht geht es zu wie auf hoher See. Andererseits aber darf Justia nur mit verbundenen Augen Urteile aufgrund der Rechtslage des Grundgesetzes und der europäischen Verträge treffen.
Die Argumentation der EZB, der Zweck heilige die Mittel, ist totaler Unsinn ! Damit wird der Rechtsstaat gebeugt und hinter die Fichte geführt. Damit wird Machtmissbrauch und der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die EZB sprengt damit den Damm des Rechtsstaats gegen Willkür , den Damm der die politische Kontrolle des Bürgers und der Parlamente sicherstellen soll !
Frederick Kühne
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