Die Kostenexplosion für die Sozialetats bei den Kommunen explodierten: in den letzten 20 Jahren stiegen die Ausgaben um 200 Prozent auf ca. 44 Milliarden Euro für diesen Bereich, während die Lebenshaltungskosten insgesamt in demselben Zeitraum um 30 Prozent gestiegen sind (Quelle: Gemeindezeitung).
Von der Kostensteigerung sind auch die Ausgaben für Asylbewerber betroffen. Die Mehrkosten durch das jüngste Gerichtsurteil betragen ca. 130 Millionen Euro. Bislang schon wurden von allen Gemeinden ca. 815 Millionen Euro für diesen Bereich aufgewendet – und davon tragen die Kommunen allein 60 Prozent, da die Bezuschussung durch den Bundeshaushalt nur 40 Prozent der Kosten deckt – so wird in der Bayerischen Gemeindezeitung berichtet.
Die Asylbewerberleistungen sind nur ein Teil der Sozialausgaben der Kommunen. Insgesamt geben die Kommunen ca. 43 Milliarden ( !) Euro an Sozialausgaben pro Jahr aus.
Die Kostensteigerungen im Sozialbereich entstehen durch immer wieder von Bund und Ländern neu beschlossene Gesetze, deren Ausführung und Finanzierung den Kommunen überlassen bleibt.
Damit erdrosseln Land und Bund die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen.
Die Gemeinden in NRW sind schon seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts chronisch unterfinanziert. Im Vergleich zu allen deutschen Kommunen müssen die Gemeinden und Städte in NRW zudem überproportional hohe (liegen mind. 5 Prozentpunkte über dem Durchschnittswert) Soziallasten tragen (Quelle: Gemeindefinanzbericht Städtetag NRW)
Die in den großen Städten überbordenden Sozialhilfekosten sind zumindest teilweise auch Migrationsfolgekosten. Daher – das wäre sicherlich mal eine wissenschaftliche Untersuchung wert – korreliert der Anstieg der Sozialausgaben seit den 70er Jahren mit der Einwanderung der Migranten.
Sicherlich gibt es auch Städte wie Fulda und andere, deren Haushalte schwarze Zahlen schreiben (Quelle: Welt Online)
Aber das Gros der Städte mit hohen Migrantenanteilen hat auch überproportionale Sozialkosten.
Städte und Gemeinden wenden daher nahezu fast ein Viertel ihrer Finanzen für den Sozialetat auf.
Dahinter stecken Zuschüsse für Sozial- und Jugendverbände, Zahlungen gem. Sozialgesetzbuch 12 wie Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Unterhaltsvorschüsse für säumige Ehepartner gem. UnterhaltsVorschussGesetz, u.a.
Zwar hat der Bund zugesagt, die Grundsicherung im Alter bis 2014 zu 100 Prozent den Kommunen finanziell zu erstatten – aber grundsätzlich müsste der Städte- und Gemeindetag als vierte Kammer ein Mitbestimmungsrecht zu solchen Bundesgesetzen eingeräumt werden.
Zudem muss der Bund den Städten mit hohen Migrantenanteilen mehr Bundesmittel wegen der von ihm kausal bestimmten Zuwanderungspolitik überweisen.
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
- Deutscher Städte- und Gemeindebund
- Städtetag NRW
- Landeszentrale Politische Bildung: Kommunale Finanzen
- Bundeszentrale für Politische Bildung: Kommunen früher und heute
- SGB 12: Systematik der Sozialhilfe bei Sozialhilfe 24.de
- Begriff “Grundsicherung“
- Begriff “Sozialgeld“
- Begriff “Kindergrundsicherung“
- Begriff “Arbeitslosengeld 2“
- Immer mehr Kommunen in den roten Zahlen – Deutsche Mittelstands Nachrichten 02.11.12