Pakistanisches Gericht entscheidet: Entführung und Zwangskonversion einer 14-jährigen Christin ist rechtens

Pakistanisches Gericht entscheidet: Entführung und Zwangskonversion einer 14-jährigen Christin ist rechtens

So sieht  Scharia-Rechtssprechung  islamischer Mehrheitsgesellschaften aus : Das Mädchen wurde entführt und zwangskonvertiert und sogleich mit einem Muslim verheiratet + Nun wird seitens christlicher Eltern in Pakistan eine landesweite Nachahmungswelle seitens weiterer muslimischer Männer befürchtet

 

Jedes Jahr werden in Pakistan eintausend christliche und hinduistische Frauen entführt , zum Islam zwangskonvertiert und zwangsverheiratet

 

Titelbild: Bildschirmfoto Youtube

 

Von MS

 

LAHORE – In Pakistan hat der Oberste Gerichtshof ein wegweisendes Urteil gefällt: Er erklärte die Eheschließung mit einer 14-jährigen Christin und auch die erzwungene Konversion zum Islam für rechtens. Das Mädchen war im Oktober vergangenen Jahres entführt, zur Annahme des islamischen Glaubens gezwungen und von ihrem Entführer nach islamischem Recht geheiratet worden. Das Mädchen behauptet inzwischen, sie hätte das alles freiwillig getan. Jetzt wird befürchtet, dass weitere Muslime dieses Urteil als Freifahrtschein benutzen, um in den Besitz junger Christinnen zu kommen.

Der Oberste Gerichtshof der Provinz Sindh wies laut Morning Star am 3. Februar einen Antrag auf Aufhebung der Ehe und der erzwungenen Bekehrung eines katholischen Mädchens zurück und entschied, dass beides gültig sei, da ein Mädchen nach islamischem Scharia-Recht nach ihrem ersten Menstruationszyklus heiraten könne. Huma Younus war am 10. Oktober vergangenen Jahres aus ihrem Haus in Abwesenheit ihrer Eltern in der Karatschis Zia-Kolonie entführt und zur Ehe mit ihrem Entführer gezwungen worden.

 

Die Eltern des Mädchens seien per SMS darüber informiert worden, dass ihre Tochter Huma zum Islam konvertiert und ihren Peiniger Jabbar „aus freiem Willen“ geheiratet habe. In einem Video

erklären sie, ihre Tochter sei erst 14 und nicht in der Lage, eine solche Entscheidung zu treffen.

Der Prozess habe nur fünf Minuten gedauert, erklärte der Anwalt der Familie Tabassum Yousaf gegenüber Morning Star News. „Das Gericht hat in nur wenigen Worten unter Berufung auf die Scharia die Körperverletzung des Mädchens gerechtfertigt, da sie bereits ihre erste Periode hatte“, so Yousaf.

Zwar sei in Sindh 2016 ein Gesetz verabschiedet worden, das Zwangskonvertierungen vor dem 18. Lebensjahr verbietet. Doch unter dem Druck islamistisch-extremistischer Gruppen lehnte der Gouverneur die Unterzeichnung ab.

Deshalb versucht der Anwalt der Familie, die Minderjährige auf Grund ihres Alters aus den Fängen ihres „Ehemannes“ zu befreien.

Laut Yousaf habe die Familie Humas Ehe und erzwungene Bekehrung gemäß dem Sindh Child Marriage Restraint Act 2013 angefochten, der die Eheschließung einer Person unter 18 Jahren für eine Straftat erklärt, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Obwohl die Regierung von Sindh als erste gewählte Versammlung Pakistans anerkannt wird und das Gesetz zur Eheschließung von Kindern bereits im April 2014 verabschiedet hat, werde es immer noch nicht überall umgesetzt, so Morning Star News.

 

 

 

Quellen: ACN International / ACN Italia /  The Hindu Times

 

Auch bei dem Kurzprozess sei es der Familie nicht möglich gewesen, ihre Tochter zu sehen: Nach Polizeiangaben hätte das Mädchen in Lebensgefahr geschwebt, wenn sie den Gerichtssaal betreten hätte und so konnte sie nicht als Zeugin aussagen.

Der prominente Anwalt Saiful Malook, der bereits Asia Bibi verteidigte und zur Ausreise nach Kanada verhalf, ist überzeugt, dass die Richter mit ihrem Urteil gegen geltendes Recht verstoßen haben: „In keiner Weise kann ein Gericht eine minderjährige Ehe befürworten, wenn sie nicht vom Vormund des Mädchens unterstützt wird“, sagte Malook. „Die Ehe unterliegt dem Vertragsgesetz, wonach kein Minderjähriger ohne die ausdrückliche Zustimmung seines Vormunds einen Vertrag oder eine Vereinbarung abschließen kann. In diesem speziellen Fall muss das Gericht berücksichtigen, ob der Erziehungsberechtigte des Mädchens ihrer Ehe zugestimmt hat, auch wenn er die Handlung unter der Scharia beurteilt“, so der Jurist.

Der Rechtsstreit zieht sich bereits über Monate hin. Trotz vorgelegter Tauf- und Geburtsurkunden wird das Alter des Mädchens angezweifelt und soll nun durch medizinische Tests bestätigt werden. Nachdem die Familie gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, ist die nächste Anhörung für den 4. März geplant.

Die meisten Opfer von Zwangskonversion und Heirat in Pakistan sind Berichten zufolge christliche und hinduistische Mädchen und Frauen, die gezwungen werden, muslimische Männer zu heiraten, die viel älter sind als sie. Nach Angaben des Zentrums für soziale Gerechtigkeit wurden zwischen 2013 und 2019 mindestens 159 solcher Fälle gemeldet. Laut Asia News seien nur 16 Frauen und Mädchen gegen die Zwangsehe vor Gericht gezogen. Nachdem nun gefällten Urteil befürchten Menschenrechtler, das die Zahl ansteigen könnte, da sich die Täter auf die Scharia berufen können. Laut der Nationalen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden und dem Pakistan Hindu Council werden jedes Jahr etwa 1.000 christliche und hinduistische Frauen in Pakistan zum Übertritt zum Islam gezwungen und dann mit ihren Entführern oder Vergewaltigern verheiratet. (MS)

 

 

 

Weitere Informationen / Ihre Unterstützung !

 

 

Bitte beten Sie für die Christen in Pakistan, insbesondere für das hier erwähnte Mädchen und ihre Eltern.

Wer mag, kann auch die pakistanische Botschaft anschreiben und freundlich-bestimmt um Revision dieses Urteils bitten, da das Mädchen noch nicht volljährig ist und es daher keine Grundlage für die angeblich “freiwillige” Entscheidung zur Konversion und Heirat gegeben hat.

 

Anschrift der pakistanischen Botschaft Berlin

Address:

Embassy of Pakistan,

Schaper Strasse 29, 10719 Berlin

Exchange: 0049 30 21244299

Fax No.0049 30 21244210

Email: mail@pakemb.de

www.pakemb.de

 

 

 

 

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