Aberkennung der Staatsbürgerschaft für IS-Kämpfer ! möglich ! +++ Oder: Willkommen liebe Mörder
Wenn Herkunftsstaaten unberechtigter oder straffälliger Asylsucher ihre Leute nicht zurücknehmen, reiben sich grüne Politiker die Hände
Wenn Deutschland zu diesen Herkunftsstaaten gehört, wollen die Grünen und manche Christdemokraten plötzlich alles anders machen
Von Freddy Kühne
US-Präsident Donald Trump fordert Europa auf, Hunderte gefangene IS-Kämpfer aus Irak und Syrien zurückzunehmen.
Das dürfte kaum im europäischen Interesse sein, zumal auch im umgekehrten Falle die Herkunftsstaaten straffällig gewordener und zu Unrecht eingereister Asylbewerber die Rücknahme verweigern. Mindestens solange dies so bleibt, sollte Europa die Aberkennung der Staatsbürgerschaften für IS-Kämpfer praktizieren.
Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft von Leuten, die für den Islamischen Staat gekämpft haben ist möglich.
Denn: Der Einsatz in einer anderen Armee “eines “anderen Staates” begründet laut Staatsangehörigkeitsgesetz § 17 Nr. 5 die Aberkennung der Staatsbürgerschaft.
Dass der Islamische Staat tatsächlich über ein Staatsgebiet , Staatseinnahmen aus Ölquellen und Raffinerien ua., eine straff organisierte Armee inklusive Hauptquartiert verfügte und ca. 6 Jahre lang existierte, sind eindeutige Nachweise, dass es sich hier um ein Staatsgebilde gehandelt hat , auch wenn es bis zum Untergang noch nicht von anderen Staaten Anerkennung gefunden hatte, da es sich noch im Kriegszustand mit diesen anderen Staaten befand.
Zudem: Unsere Gefängnisse quellen bereits von Kultur-Ausländern über… Auch das kostet immer mehr Geld.
Doch bei den Grünen , so berichtet das unabhängige freie Nachrichtenportal Journalistenwatch, gibt es scheinbar Politiker, denen die Rücknahme der IS-Kämpfer gar nicht schnell genug gehen kann: Omnid Nouridpour sagte als aussenpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion dem Sender NTV am Dienstag, Zitat: “„Mir fehlt, dass die Bundesregierung gerade den Staaten, die davon betroffen sind, erklärt, dass man grundsätzlich bereit ist sich um die eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu kümmern.“
Und auch der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) argumentiere, so Jouwatch, es gäbe juristisch keine andere Möglichkeit, als sie zurückzunehmen…
IS-Gebiet als “Untergegangenes Staatsgebiet” definieren
Dabei bräuchte die Bundesregierung rückwirkend pro Forma lediglich den Islamischen Staat als untergegangenes Staatsgebiet definieren. Und schon wäre die Aberkennung der deutschen Staatsbügerschaft für alle IS Kämpfer sofort möglich.
Staatsbegriffs-Definition des Gesetzes kann konkretisiert gefasst werden
Und sollte(n) die Juristen hier Bedenken haben, wäre es ein Leichtes, den Begriff des “ausländischen Staates” in §17 Nr. 5 beispielsweise zu ergänzen mit “oder dessen Vorläufer oder staatsähnlichem Vorläufer”. Möglich wäre auch der Begriffszusatz “ausländischen Staat sowie staatsähnliches Wesen in seiner frühzeitigen Entstehungs- oder auch Niedergangsphase”.
Wenn Deutschland zum “Herkunftsstaat” wird, werden manche , die ansonten jede verhinderte Heimatrückführung bejubeln plötzlich die fanatischsten Rückführungsforderer
Warum jedoch Politiker der Grünen es scheinbar völlig gut zu finden scheinen, wenn die Herkunftsstaaten manches straffällig gewordenen Asylsuchers ihre Leute zu Zehntausenden oder Hunderttausenden nicht zurücknehmen, es aber schlecht finden, sobald Deutschland dieses Herkunftsland ist, das konnte mir bis jetzt noch keiner plausibel erläutern.
Was diese Fallkonstellation unsere Politiker darüberhinaus lehren könnte, generell die mit der doppelten Staatsangehörigkeit verbundene Problematik neu zu durchdenken, lasse ich an dieser Stelle ganz bewusst mal unkommentiert.
Bewegtbild-Quelle: Wikimedia / Gemeinfrei Aumannd
Staatsangehörigkeitsgesetz der Bundesrepublik Deutschland
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