Zitate und Urteile des Jahrhunderts zur Merkelschen Zuwanderungspolitik
Hintergründe zum angekündigten Merkel-U-Ausschuss
von Freddy Kühne
Alexander Wallasch zitierte in seinem Artikel “Zuwanderungspolitik: humanitär verbrämte Vernebelungsstrategie” folgende Gerichtsurteile zur Merkelschen Zuwanderungspolitik, die Stefan Aust in 2018 und 2015 zitierte:
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz , das feststellte: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Wortlaut eines Urteil des Amtsgerichts Passau: „Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt. (…) Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen nach Deutschland zu kommen.“
Kommentar:
Frau Bundeskanzlerin Merkel hat die Rechtsordnung nach Aussagen von Gerichten im Alleingang ausser Kraft gesetzt: weder gab es dazu parlamentarische Debatten, noch Beschlüsse im Bundestag…. Vom Bundestag selbst und von leitenden Verwaltungsbeamten aber hätte es keinerlei Unterstützung für eine solche Aussetzung des Rechts geben dürfen. Denn Beamte sind stets an Recht und Gesetz gebunden. Ebenso wie Soldaten und Wehrdienstleistende dies mit dem Prinzip der “Inneren Führung” verinnerlicht bekommen: “Befehle” die dem Gesetz und anderen internationalen Verträgen widersprechen, dürfen nicht ausgeführt werden. Daher wird es höchste Zeit für einen Untersuchungsausschuss Merkel. Denn: das Grundgesetz und die internationalen Verträge sind primär dafür gemacht, dass der Staat und seine Beamte sich an diese zu halten haben und damit der Bürger eine Garantie für eine rechtstreue Administration hat, deren Praxis nicht in Willkür ausartet. Es wird Aufgabe des Untersuchungsausschusses sein zu prüfen und festzustellen, wie es zu solch einem Alleingang der Kanzlerin kommen konnte und welche Folgen das haben muss, damit ein solcher scheinbar offenkundig rechtswidriger Alleingang sich nicht wiederholen kann. Es bleibt offen, welche Werkzeuge es braucht, damit weder die Parlamentarier sich zukünftig schlicht übergehen lassen, noch damit die Administrative einfach einer Weisung aus dem Kanzleramt folgt, welche doch im offensichtlichen Widerspruch zur Rechtsordnung (GG Art. 16 a / Genfer Konvention / Verträge von Schengen usw.) zu stehen scheint. In der Bundeswehr gibt es dazu zwei Prinzipien: das der “Inneren Führung” und das des “Bürgers in Uniform”.
Zumindest wurde uns in unserer Schulzeit in den 80er und 90er Jahren – das Scheitern und der Obrigkeitsgehorsam der Deutschen im ersten und zweiten Weltkrieg stets vor Augen haltend – von unseren Lehrern im Politik und Geschichts- sowie Deutschunterricht stets eingeimpft, dass man Aussagen und Anweisungen “von oben” stets auf rechtliche und moralische Zulässigkeit zu prüfen habe und es keinen Automatismus preussischer Art von “Befehl-Und-Gehorsam” geben dürfe, wenn offensichtlich Rechtsnormen gebrochen werden.
Welche Rolle die EU und die UN bei der offensichtlich rechtswidrigen “Neuansiedlung” spielten, muss ebenso geklärt werden.
Externe Lektüre / Meinung :
Die Mär von der Entlastung der Krankenkassen
Es muss erst noch alles schlimmer kommen, bevor es besser wird