#Merkel ist sogar die Ikone #Schengen nicht mehr heilig !
Wer D ublin bricht muss auch S chengen … frei nach: Wer A sagt muss auch B …
von Jörg Gebauer
Wie geht Spanien mit Migranten um? Nun, sie geben ihnen eine Flasche Wasser und eine Dose mit Butterbroten. Manchmal – verbotenerweise – ein Busticket nach Deutschland oder Frankreich. Dann heißt es: “Sie müssen Spanien in 72 Stunden verlassen haben. Sie sind hier unerwünscht.”
Es sei denn, der Migrant beantragt auf der Stelle in Spanien Asyl und läßt sich registrieren. Wenn nicht – und falls verlangt – bekommt der Migrant eine amtliche Verfügung in die Hand gedrückt, nach welcher er zur “unerwünschten Person” erklärt wird.
Nach den Regeln von Schengen darf er damit überall hingehen – nur nicht in ein anderes Schengen-Land.
So ist es ausdrücklich in den europäischen Abkommen gleichen Namens vorgesehen. Doch wie geht Deutschland damit um?
Merkel bricht nicht nur die Dublin-Verträge sondern auch die Schengen-Vereinbarungen. Interessant ist, daß sie permanent davon redet, daß „Dublin“ nicht funktionieren würde; sie aber in einem Atemzug „Schengen“ zum Heiligtum erklärt und sich zugleich nicht an die Regeln der eigenen “Ikone Schengen” hält.
An diesem Punkt kann die ganze Verlogenheit des offiziellen Berliner Geschwafels entlarvt werden. Die Bundesregierung verstößt nämlich formal und inhaltlich gegen die Schengen-Regeln:
In Schengen-Ländern unerwünschte oder ausgewiesene oder abgewiesene Personen müßten nach den festgeschriebenen Regeln unverzüglich auch aus Deutschland ausgewiesen werden.
Denn:
Das Schengen-System beinhaltet eindeutig Aufenthalts-Verbote für den gesamten Schengen-Raum.
Diese individuellen Verfügungen zur Einreise-Verweigerung beruhen jeweils auf einer nationalen Entscheidung wie beispielsweise der Wiedereinreise-Sperre nach Ausweisung/Abschiebung oder der „Erklärung zur unerwünschten Person“ in (auch nur) einem der Schengen-Staaten.
Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Personen, die aus einem Schengen-Staat fernzuhalten sind, grundsätzlich auch in den anderen Ländern unerwünschte Personen sind mit der Folge einer Einreiseverweigerung oder der unverzüglichen Abschiebung.
Es darf in diesem Fall kein Antrag auf Asyl gestellt werden.