Obergrenze für Flüchtlinge
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt in einem Gutachten* die rechtliche Zulässigkeit von Obergrenzen bei Flüchtlingen.
Dazu ein Kommentar von Freddy Kühne
veröffentlicht am 20.12.15
In allererster Linie geht es erst mal darum, sogenannte Flüchtlinge in die sicheren Herkunftsländer (dazu gehört auch die Türkei) zurückzubringen. Dazu benötigt man keinerlei Gesetzesänderung, sondern lediglich die Durchsetzung der schon gültigen Gesetze (zB Art. 16a GG)
Zudem wurde das bisherige Asylrecht von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes mit dem Hintergedanken der Schoa, also der industriellen Massenvernichtung von Minderheiten, beschlossen: das Recht soll also Menschen, die in einem Staat systematisch industriell und politisch verfolgt werden schützen – primär war dabei an Menschen aus den angrenzenden Nachbarländern des europäischen Kontinents gedacht.
Eine Belastungs-Grenze besteht de facto bereits dann, wenn durch die Masseneinwanderung via Asylrecht, andere Grundrechte der Bevölkerung eingeschränkt sowie die innere Sicherheit, die innere und finanzielle Ordnung Deutschlands unterhöhlt und gefährdet werden.
Da dies einer politischen Auslegung bedarf, brauchen wir
Politiker, die mit Herz und Verstand auch ihr Vaterland fördern und schützen wollen – keine Politiker, die sich ängstlich hinter Paragraphen verschanzen, wenn es um den Schutz der eigenen Nation geht.
Wenn es um vermeintliche Rettung des ideologischen Projektes Euro geht, schauen diese Politiker seltsamerweise nicht auf die Einhaltung der Verträge von Maastricht (No-Bail-Out-Klausel). Auch die Dublinabkommen wurden von Berlin einfach ignoriert und gebrochen.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben die Gesetze vor allem auf dem Hintergrund des ersten und zweiten Weltkrieges und der NS-Dikatatur gemacht: Grundlage war also die politische Erfahrung des 19. und 20. Jahrhunderts, in dem ein Großteil der Aggression von Deutschland aus ging.
Diese politische Großwetterlage hat sich geändert.
Die deutsche Politik muss die Gesetze zum Schutz der eigenen Nation, Sprache und Kultur auch den Bedingungen des 21. Jahrhunderts mit parlamentarischem Beschluss ändern dürfen können und vor allen Dingen wollen.
Zudem gab es bei der Entwicklung des Grundgesetzes weder die Erwartung eines dauerhaften Aufenthalts, noch die Erwartung der Masseneinwanderung in die Sozialsysteme Deutschlands.
Die globale Einwanderung in das Sozialsystem – als ein nationales Versicherungssystem – ist rechtlich ebenso mehr als fragwürdig. Durch die Austeilung von Krankenkassenkarten (die Kommunen werden finanziell entlastet, die Versicherten einseitig finanziell belastet) an die Asylbewerber werden beispielsweise die Versicherten an Kosten beteiligt, die die Versicherten selbst nicht zu verantworten haben.
Wer sich hier nicht zu die Nation schützenden Entscheidungen durchringt, zugleich aber in der Lage und willens ist, Formeln wie „Zum Wohle des deutschen Volkes“ umzuwandeln in „Zum Wohle der Bevölkerung in Deutschland“, der verrät seine wahren Absichten.
Gerade eine große Koalition aus CDU/CSU und SPD hätte alle Möglichkeiten, die Gesetzeslage für die Zukunft auf klare Linie zum Erhalt des Staates und seiner Ordnungen im Interesse seiner Bürger und seines Volkes zu regeln.
Die AfD hat bereits Vorschläge (AfD legt Änderungen zum Asylgesetz vor) unterbreitet, um das Asylgesetz für das 21. Jahrhundert fitzumachen.
Dass eine Asylrechts-Änderung rechtlich begründet werden kann, belegen z.B. die Stellungnahmen des Staatsrechtler Ulrich Vosgerau und Rupert Scholz.
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* Über den Bericht zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes wurde auf Focus-Online am 20.12.15 berichtet
Papier der Landtagsfraktion der AfD Thüringen zum Asylverfahren
Das neue AfD Bundesparteiprogramm wird gerade von den Mitgliedern bewertet und wird im Frühjahr 2016 auf einem Bundesparteitag beschlossen; darunter auch der Themenbereich Asyl/Migration.
Staatsrechtler Ulrich Vosgerau am 22.12. in der Rheinischen Post: Obergrenze rechtlich möglich
http://www.rp-online.de/politik/obergrenze-bei-fluechtlingen-rechtlich-moeglich-aid-1.5647601
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Video Staatsrechtler Rupert Scholz
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