Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich

Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein

Versammlungsverbot teilweise erfolgreich

 

Versammlungen können so unter bestimmten Auflagen , die den Infektionsschutz gewährleisten, genehmigt werden

 

 

 

 

Beschluss vom 15. April 2020
1 BvR 828/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird.

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer meldete bei der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens mehrere Versammlungen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ an. Als vorgesehene Versammlungstermine wurden der 14., 15., 16. und 17. April 2020, jeweils von 14 bis 18 Uhr, Weiterlesen

Berlin: Abtreibungslobby protestiert mit unterirdischen Parolen gegen Lebensrechtler

Berlin: Abtreibungslobby protestiert mit unterirdischen Parolen gegen Lebensrechtler

marsch
Seit Jahren gibt es zwei linke Bündnisse in Berlin, die sich vor allem deshalb zusammengeschlossen haben, um den „Marsch für das Leben“ zu stören und zu torpedieren.
Im Vorjahr gelang es diesen Kreisen,  die Lebensrechtler-Demo durch rechtswidrige Aktionen stundenlang zu blockieren. Diesmal konnte die starke Polizeipräsenz diesen
Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit verhindern, wobei es auch diesmal wieder zu Sitzblockaden durch Abtreibungsbefürworter gekommen war.
Von den erwähnten beiden Dachverbänden ist das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ die gemäßigtere Variante; die andere Gruppierung besteht fast nur aus Linksradikalen, wobei schon der Name „What the fuck“ (= Was zum Teufel) Bände spricht. Dort wird schon in der Einladung zu rechtswidrigen Randalen aufgerufen: „Antifeminismus sabotieren! Christliche FundamentalistInnen blockieren!“
Beim relativ „bürgerlichen“ Bündnis tummeln sich jedoch ebenfalls Ultralinke in deren Reihen, z.B. ganz offiziell die Linkspartei. Auch die SPD gehört in diese illustre Runde, zudem die „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ (GEW).          (Näheres dazu hier:https://charismatismus.wordpress.com/2016/09/16/berlin-die-spd-unterstuetzt-ultralinken-protest-gegen-den-marsch-fuer-das-leben/)
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