Grenzen sichern – Vaterland verteidigen !
von Freddy Kühne
(Artikel wurde zwecks Verbesserung des Verständnisses und Vorbeugung von Mißverständnissen Anfang 2017 aktualisiert)
Jeder Staat hat das Recht und die Pflicht, seine Grenzen (notfalls als ultima Ratio – also als letztes Mittel) auch mit dem Gebrauch der Schusswaffe) zu verteidigen. Für diesen Fall sind Sicherheitskräfte von Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei ausgebildet und werden genau dafür vorgehalten.
Bei der Diskussion um die von der AfD in 2015 eingebrachte Grenzsicherungsforderung handelte es sich ausdrücklich nicht um einen imperativen „Schießbefehl“ wie er zu DDR-Zeiten von der SED Staatsführung ausgegeben worden ist um Einheimische an der Republikflucht zu hindern. Sondern es handelte sich um die ganz legale Grenzsicherung gemäß geltenden Dienstvorschriften (Gesetz zum UzWG) – zwecks Feststellung der Personalien und Registrierung und ggf. Zutrittsverweigerung. Dabei wird selbstverständlich nur im Rahmen der zulässigen Gesetze , Dienstvorschriften und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit als allerletztes Mittel (!!!) bei Gefahrenabwehr zur Personenfeststellung von einer Schusswaffe Gebrauch gemacht ; was vor allem und in 99,9 Prozent der Fälle ein Warnschuss in die Luft sein würde – denn auch das ist „Schusswaffengebrauch“.
Aber soweit – also zum Schusswaffeneinsatz – muss und sollte es gar nicht erst kommen, wenn die Politik den Grenzschützern alle anderen erforderlichen technologischen und personellen Mittel zur Verfügung stellt – wie beispielsweise den Bau eines Grenzzauns an der EU-Aussengrenze – wie es Ungarn und Spanien vorgemacht haben.
Wenn die Regierung in Berlin jedoch inzwischen der Auffassung ist, dass Grenzen nicht mehr zu schützen sind, können in der Folge alle Sicherheitskräfte inklusive Polizei abgeschafft werden: Auch private Grenzen zu privaten Grundstücken sind dann ja in letzter Konsequenz nicht mehr schützenswert.
Eine unkontrollierte, dauerhafte Einwanderung in die Sozialsysteme kann nur mittels Grenzschutz verhindert werden.
Der unerlaubte – also unautorisierte Grenzübertritt ist zudem laut §95 des Aufenthalts-Gesetzes strafbar – er wird aber häufig nicht als Straftat anerkannt und sanktioniert. Daher gibt es bei Grünen und Roten Ansätze – dieses Gesetz gleich ganz zu kippen.
Doch sowohl die Nichtbestrafung als auch die Abschaffung des Gesetzes schwächen die Position des Staates nach innen – gegenüber den eigenen Staatsbürgern.

