Es gibt kein Menschenrecht auf Einwanderung – Staatsstreich von oben ?
von Jörg Gebauer*
Die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden haben die verfassungsmäßige und verpflichtende Rechtsgebundenheit ihres Handelns verlassen. Jörg Gebauer zeigt auf, wie die Regierung sich ein neues Volk, mithin einen neuen Souverän schafft, was letztlich einem Staatsstreich gleichkommt.
Die Bundesregierung hat objektiv Rechts- und Verfassungsbrüche begangen
Der „Wissenschaftliche Dienst“ des Deutschen Bundestages hat im September 2017 ein höchst brisantes Gutachten erstellt, in welchem die Ereignisse Anfang September 2015 und in den Folgemonaten rechtlich gewürdigt wurden. Demnach hätte der Bundesinnenminister einen Erlass machen müssen, in welchem auf die humanitäre Ausnahmesituation hingewiesen worden wäre.
Dies wurde von mehreren Juristen, insbesondere Staatsrechtskollegen – an erster Stelle zu nennen wäre hier Joachim Nikolaus Steinhöfel – bereits 2015 und dann nochmals 2016 so reklamiert. Auch Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio hatte hiernach in seinem Gutachten gefragt. Dieser Erlass – und das ist nun neu – wurde niemals geschrieben. Dabei hätte es dazu eine generelle Ermächtigung sogar im Gesetz gegeben. Hier liegt der objektive Rechts- und Verfassungsbruch.
Die Regierung und die ihr nachgeordneten Bundesbehörden haben demnach die verfassungsmäßige und verpflichtende Rechtsgebundenheit ihres Handelns verlassen. Prof. Dr. Di Fabio hielt rechtlich für denkbar, dass ein solcher Erlass vorübergehend nicht gemacht wird. Er kalkulierte dafür eine maximale Frist von ca. einem halben Jahr. Diese Frist war also im März 2016 abgelaufen.
Die Kanzlerin hat Probleme, Ein- und Ausreise auseinanderzuhalten
Der verfassungswidrigen Äußerung der Bundeskanzlerin Angela Merkels, das Volk seien alle diejenigen, die hier leben, ging ein anderer staatsfeindlicher Tenor bei der Verwechslung der rechtlichen Stellung von Ein- und Ausreise voraus: Die Kanzlerin ist offensichtlich gespalten. Als ehemaliger Teil des FDJ-Kader denkt sie anscheinend, man könne Menschen – wie in der DDR – an der Ausreise hindern. Dies dokumentiert sich etwa in ihrer völkerrechtswidrigen Erwartungshaltung gegenüber der Türkei, wenn sie meint, diese dürfe Emigranten auf dem türkischen Staatsgebiet festsetzen und an der Ausreise hindern (sogenannter Türkei-EU-Deal).
Und übrigens: Warum es in diesem Punkte (dem Gefangennehmen von echten oder unechten „Flüchtlingen“, genauer von Menschen, die aus der Türkei emigrieren wollen) keinerlei Kritik von links gibt, demaskiert das gesamte links-liberale, bunte Establishment. Wohlbemerkt: Selbstverständlich soll es eine Eindämmung der Migration geben. Dies jedoch nicht durch Einsperren, sondern Weiterlesen



















