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Licht in dunkler Nacht – Gedichte , Musik und Kunstwerke zum Thema Licht und Dunkelheit
Fotos © Freddy Kühne
Fotos: Licht in dunkler Nacht !
Fotos © Freddy Kühne
Bild: S.Hofschlaeger / pixelio.de
Von Birgit Kelle
Nach langer Beratung ist der Ergebnis-Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zu „Kinderrechte in die Verfassung“, der bereits seit März (!) fertig ist, nun veröffentlicht.
Trotz der langen Zeit ist man sich nicht einig – und es sind drei verschiedene Textvorschläge im Raum (Hervorhebungen durch uns):
Alternative 1:
„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Maßgabe von Artikel 103 Absatz 1 sowie Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3“
Die „harmloseste“ Variante spiegelt die aktuelle Rechtsprechung und auch die bereits bestehenden Ansprüche aus dem Grundgesetz wieder. „Angemessene“ Berücksichtigung auch nur bei „unmittelbarer“ Betroffenheit der „Rechte“ der Kinder stellt das Kindeswohl nicht über die Weiterlesen