
Von Jörg Meuthen – Ein Gastbeitrag
Liebe Leser, als ich vor kurzem in der Talkshow von Anne Will saß, sagte ich der Gastgeberin, was ich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen halte: Faul bis ins Mark sind diese Sender.
Sie sind dies deshalb, weil sie sich schon lange sehr weit von dem entfernt haben, was ihre Pflicht ist.
Und was die Pflicht dieser durch unsere Zwangsgebühren üppig gemästeten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist, ergibt sich aus zwei Dingen: Zum einen aus dem Rundfunkstaatsvertrag, zum zweiten aus dem, was man als journalistisches Berufsethos bezeichnet.
Der Rundfunkstaatsvertrag gibt den Sendern vor, objektiv zu berichten und die gesellschaftliche Meinungsvielfalt ausgewogen zu berücksichtigen; ich zitiere hierzu §11 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrags:
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
Journalistisches Berufsethos dagegen ist nirgends gesetzlich verankert. Entweder man hat es, oder man hat es nicht. Der langjährige Moderator der Tagesthemen Weiterlesen →