Ja zur Meinungsfreiheit – Nein zur Zensur
Netz-DG zur Behinderung politischer Konkurrenz ?
von Freddy Kühne
Kritik an Zensur in den sozialen Netzwerken
Die Kritik der AfD richtet sich gegen die Überwachung der Meinung in sozialen Netzwerken durch ein vom Staat cofinanziertes Überwachungsorgan , hier z.B. durch die Amadeo-Antonio Stiftung.
Staat darf Rechtssprechung nicht privatisieren
Die Überwachung durch ein solches vom Staat finanziertes oder teilfinanziertes Institut ist grundrechtlich bedenklich.
Der Staat darf Meinungskontrolle und -überwachung nicht an private Institute auslagern – denn Rechtssprechung ist eine hoheitliche Aufgabe.
Zudem operiert der verabschiedete Gesetzentwurf mit unbestimmten – auch juristisch -unbestimmten Begriffen wie „FakeNews“ oder „Hate Speech“.
Eine solche Vorgehensweise ähnelt der Überwachung von systemkritischer Meinung in der „DDR“: dort wurde