Wo liegen die Grenzen der Europäischen Union?

Wo liegen die Grenzen der Europäischen Union?
Wer die Frage danach stellt, der muss sich zuallererst die Frage danach stellen, wo die eigenen Grenzen liegen, sprich: ab wann ist unsere Leistungs- bzw. Integrationsfähigkeit dauerhaft überfordert? Oder umgekehrt formuliert, müsste man fragen, wie flexibel und wie ausdauernd ist unsere Leistungsfähigkeit?
Dabei muss, kann und darf die Leistungsfähigkeit nicht eindimensional nur an wirtschaftlichen Gesichtspunkten diskutiert und festgemacht werden, sondern zur Leistungsfähigkeit gehören sozio-kulturelle Schwerpunkte ebenso dazu, wie politische oder auch religiöse.

Was die wirtschaftliche Bewertung anbelangt, könnte die Belastbarkeit ziemlich klar an Fakten und Zahlen gemessen werden, wie beispielsweise am Bruttonationalprodukt, an der Inflations- oder Verschuldungsrate eines Landes. Dabei wird vorausgesetzt, dass die ermittelten Zahlen auch den Tatsachen entsprechen sollten, wie dies in der Vergangenheit – wie zuletzt am Beispiel Griechenlands zu beweisen wäre – leider nicht immer der Fall war.
Nun lehrt uns aber gerade die Finanzkrise, als auch die immense Überschuldung vieler Südländer (Griechenland, Spanien, Portugal, Italien) und auch Irlands, dass der finanzpolitische Bogen innerhalb eines einheitlichen Währungsraumes mit divergierenden Nationalwirtschaften bereits schon ohne den Beitritt der Türkei bis zum Reißen angespannt ist.
Ein zusätzlicher Beitritt eines bevölkerungsreichen südlichen Landes, das im Grunde ein weiterer Nettoempfänger wäre – würde die Kassenlage der EU bis zum Unerträglichen verschärfen. Mit der Folge weiter zunehmender Verteilungskämpfe.

Die historische Entwicklung des Rechtsverständnisses – basierend auf anderen sozio-kulturellen Werten und Normen – darf ebenfalls nicht unterschlagen werden, wenn es um die Frage geht, ob die Türkei Vollmitglied der EU werden kann.
Der türkische Staat ist einerseits zwar vom Laizismus des Staatsgründers Atatürk über Jahrzehnte geprägt worden – dennoch überlagert das islamische Rechtsverständnis dieses doch recht junge laizistische Staatswesen – und zwar in allen Bereichen: so gilt die Religionsfreiheit zwar auf dem Papier – aber in der Praxis gibt es sie in über 90 Prozent des türkischen Landes nicht. So ist es für die armenisch-orthodoxen Bischöfe verboten den priesterlichen Nachwuchs in der Türkei auszubilden.
Ebenso selbstverständlich steht es unter Strafe, den Genozid an 1,5 Millionen Armeniern als solchen bezeichnen zu dürfen.
Aber nicht nur die christlichen Armenier, die ja bereits vor der gewaltsamen Islamisierung im 7. Jahrhundert im Land lebten und damit die älteste Kultur der Türkei sind, werden ihrer Freiheiten beraubt.
Auch andere christliche Konfessionen – egal ob katholisch, evangelisch oder evangelisch-freikirchlich – werden systematisch ihrer Rechte beschnitten: weder die alten noch die neuen christlichen Gemeinschaften können neue Grundstücke erwerben, geschweige denn Gotteshäuser bauen, und zwar deswegen, weil sie keinen Rechtsstatus als Kirchen haben. Kirchen existieren in der Türkei juristisch de facto nicht.
So arbeiten viele Kirchen – juristisch lediglich geduldet – in der Illegalität oder mit dem Hilfskonstrukt eines Kulturvereins.

Christliche Missionare und auch vom Islam zum Christentum Konvertierte müssen um ihr Leben fürchten, weil der islamisch unterlegte Nationalismus bzw. der nationalistisch unterlegte Islam solche Personen als „Staatsfeinde“ denunziert und verfolgt.
So starben in Malatya ein deutscher und zwei türkische Christen, weil türkisch-islamische Nationalisten diese Andersgläubigen als „Staatsfeinde“ und „Bedrohung“ empfunden haben.
Die Sicherheitskräfte in der Türkei haben – obwohl über solche Umtriebe informiert – den betroffenen Personen keinen Schutz angeboten.
Und bis heute sind die Mörder nicht verurteilt. Inzwischen geschahen sogar noch weitere Morde, unter anderem an einem katholischen Bischof in der Türkei.

Die nicht zufällige sondern systematische Verschleppung dieser Gerichtsverfahren belegt geradezu die These, dass das türkische Rechtssystem nicht mit dem eines freien, demokratischen Rechtsstaates übereinstimmt.

Während in Mitteleuropa die Menschenrechte durch völlig autarke Rechtssysteme geschützt werden, schützt das türkische Rechtssystem diejenigen, die die Menschenrechte massiv verletzen – vor allem dann, wenn es um die Verteidigung der Vorherrschaft des Islams und der türkischen Nation geht.
Einen solchen türkischen Staat mit einem solchen islamisch-nationalistischen Rechtsverständnis, das eben nicht nur oberflächlich vorherrscht, sondern das bis in die tiefsten Tiefen im Denken und Handeln der Türken verwurzelt ist – in die europäisch-abendländische christlich-aufgeklärte Schablone zwängen zu wollen, grenzt an grenzenloser Selbstüber- bzw. -fehleinschätzung.

Bei einer Aufnahme in die EU würden sicherlich Übergangsfristen und Ausnahmetatbestände für die Türkei beschaffen, sodass der Reformdruck mit Aufnahme in die EU drastisch nachlassen würde.

Zugleich jedoch könnten – nach einer Übergangszeit – Millionen von jungen türkischen Menschen in die alternden zentraleuropäischen Gesellschaften einwandern (Stichwort Bevölkerungsimperialismus) und sich dort der bereits lebenden türkischen Gemeinschaft anschliessen, was die Bevölkerungsrelation weiter zugunsten der wachsenden islamischen Bevölkerung, z.B. auch durch hohen Geburtenüberschuss, verschieben würde.

Schleichend würde so über einen Zeitraum von vielleicht 100 Jahren die islamische Bevölkerung ihren Anteil auf über 50 Prozent erhöhen können – mit immensen Folgen und Nachteilen für die alteuropäische Bevölkerung.

Das zum Teil jetzt schon auftretende eklatante Integrationsdesinteresse überwiegend seitens türkischer Migranten wäre bei einem derart hohen Bevölkerungsanteil vor allem kein Problem mehr für die Migranten – sondern für die alteuropäische Bevölkerung, die sich durch Geburtendefizite über einen Zeitraum von 100 Jahren selbst dezimiert hat.

Wer sehen will, wie sich eine solche Verschiebung der Bevölkerungsanteile auswirkt,der braucht sich nur die Entwicklung des Libanon vom Jahre 1920 bis zum Jahre 2010 anzuschauen: der Libanon – einst als Schweiz des Nahen Ostens betitelt – entwickelte sich vom einst ausgewogenen Verhältnis zwischen Christen und Muslimen hin zu einem inzwischen muslimisch dominierten Staat, dessen gemäßigt-islamische Regierung vor allem immer mehr in die Abhängigkeit der vom Iran finanzierten Hisbollah-Miliz gerät.
Diese Abhängigkeit ist inzwischen so groß, dass die reguläre libanesische Miliz sich nicht mehr ohne das Einverständnis der Hisbollah in das südlibanesische Gebiet wagt.

Wer die Augen vor diesen historischen Tatsachen – und wer die Augen vor der Realität – verschliessen will, der geht nicht nur gedankenlos in die Zukunft, sondern der handelt vor allen Dingen grob fahrlässig, was den Erhalt des europäischen Abendlandes mit seinem freien und demokratischen Rechtsprinzipien anbelangt.

Einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union ist deshalb aus sozio-kulturellen, aus rechtshistorischen und verfassungsrechtlichen sowie aus wirtschaftlichen Gründen der Weg vernünftigerweise zu verwehren. Eine Aufnahme der Türkei in die EU würde sowohl die EU aber auch die Türkei über die Grenzen der Belastbarkeit hin beschweren. Damit wäre Niemandem – weder uns Europäern noch den Türken – gedient.

Daher sprechen wir uns für die Beibehaltung von sinnvollen sozio-kulturellen Grenzen gegenüber unseren türkischen Nachbarn aus.


Exkurs:

Auf der nachfolgend verknüpften Seite können Sie unter anderem auf ein Video zugreifen, welches die politische Manipulation und Agitation beim Freitagsgebet in einer Moschee dokumentiert:
Politische Manipulation durch Agitation beim Freitagsgebet in Gelsenkirchen

Ewald Stadler (BZÖ) antwortet dem Türkischen Botschafter im Wiener Parlament

Schweizer stimmen für verschärftes Ausländerrecht

Vorzeige Imam wegen häuslicher Gewalt verhaftet

Regieren im gespaltenen Land

Egal ob das Megaprojekt Stuttgart 21, bei welchem eine starke langfristige Verbesserung der Infrastruktur des Euro-kontinentalen Zugverkehrs erzielt wird, oder bei der Frage nach einer zwischen Ökonomie und Ökologie ausgewogenen Energiepolitik: die Bevölkerung in Deutschland ist in sich in vielen wesentlichen Fragen nicht einig – sondern gespalten.

Mitursache ist vor allem der Niedergang der Volkspartei SPD – die sich inzwischen auf drei Parteien, nämlich SPD, Grüne und Die Linke, aufteilt. Diese Aufteilung hat bis heute zur Folge, dass das politische Koordinatensystem nach links gerutscht ist – denn sowohl große Teile der Linkspartei als auch Teile der Grünen befinden sich im linksextremen Spektrum – kaschiert im Kleid der Sozialen Gerechtigkeit oder im Kleid der Grünen Revolution haben die Alt-68er und Alt-Kommunisten der SED geschickt ihr Image gewandelt.

Über das Hebelwerkzeug „Soziale Gerechtigkeit“ verstehen es Linke und Grüne, ihre Klientelpolitik für Migranten oder für Randgruppen geschickt zu verschleiern. Dennoch setzen sie ihre Klientelpolitik – sofern sie an die Regierung kommen – rigoros um: christlichen Hilfsorganisationen wie der Arche in Berlin wurden öffentliche Gelder entzogen, Organisationen, die sich für den Schutz des Ungebornen Lebens einsetzen oder die sich für die Therapie von Homosexualität aussprechen, werden gnadenlos mit medialer Rhetorik als Extremisten gebrandmarkt.

Der Protest gegen Stuttgart 21 zeigt ebenfalls, wie geschickt die Strategen von Links und Linksaussen agieren: die Verbesserung der Schieneninfrastruktur wird ein Dreivierteljahr lang genutzt werden, um Vorwahlkampf gegen eine bürgerliche Regierung aus CDU und FDP in Baden-Würrtemberg zu machen.

Ebenso lässt Grün den Antiatomk(r)ampf wieder aufleben und schürt die Ängste in der Bevölkerung vor einer doch nur marginalen Verlängerung der Laufzeiten. Auch hierüber wird Wahlkampf und Mobilisation betrieben.

Die Ironie ist: es hat noch nie zuvor in Deutschland eine ökologischere CDU-FDP Bundesregierung gegeben, als es sie unter Merkel und Röttgen gibt.

Die Laufzeitverlängerung dient lediglich dazu, mehr Zeit zu gewinnen, um der Entwicklung von preisgünstigeren regenerativen Energien Vorschub zu leisten – und zwar insbesondere aus Berücksichtigung der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.

Denn was nützte es Deutschland, wenn es als Vorreiter der regenerativen Energien seine Exportindustrien mit viel teurerem Stromkosten belastet, sodass z.B. die französische oder chinesische Stahl- und Autoindustrie den Wettbewerb für sich entscheiden und deutsche Produkte in Relation viel zu teuer werden?

Im Grunde müsste ein Informationssiegel für den Verbraucher geschaffen werden, woran er eindeutig erkennen kann, mit welchem Energieanteil die Endprodukte hergestellt worden sind…

Statt sich aber über die Wettbewerbsverzerrung Gedanken zu machen – und eine Lösung hierfür zu suchen – reißen Rot und Grün einfach alte ideologische Gräben auf und betreiben die Wiederbelebung der Anti-Atomk(r)ampf-Bewegung der 80er Jahre.

Die Arbeit von demokratisch gewählten Regierungen und auch die Rechtswirksamkeit von bereits erteilten Baugenehmigungen wird so bewusst untergraben – was wiederum Langfristfolgen auch für die Rechtssicherheit weiterer Infrastrukturmassnahmen sowohl in- wie ausländischer Investoren nach sich ziehen wird.

Hier ist die Grundsatzfrage zu stellen, ob die Beschädigung der Regierungsfähigkeit und der Rechtssicherheit durch das ausserparlamentarische „Dagegensein“ nicht langfristig zur Unregierbarkeit eines Landes führt, dessen Bevölkerung in zentralen Fragen gespalten ist.

Etwas anders gelagert ist der Fall der Kohlenmonoxid-Leitung der Bayer AG: diese wurde inzwischen bereits fertiggestellt, aber der Betrieb wurde bisher gerichtlich noch nicht freigegeben, da – Zitat : „da das Sicherheitsniveau der Pipeline seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster durch zwischenzeitliche Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf von März 2009 noch weiter verschlechtert worden sei.“
Sicher haben die Anrainer der Leitung ein berechtigtes Interesse an höchster Qualität und Qualitätssicherung, da im Fall eines Lecks das geruchslose giftige Gas unbemerkt Schaden anrichten könnte.

Dennoch bleibt auch hier zu fragen, warum ausgerechnet der Protest gegen eine solche Kohlenmonoxid-Leitung derart hoch ist, zumal Giftstoffe durch Verkehrsträger wie den Flugverkehr oder den Straßenverkehr in regelmäßiger Konstanz produziert und auch eingeatmet werden…

Für den Industriestandort Deutschland haben die Entscheidungen zum Bahnprojekt Stuttgart 21 und der Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen sicherlich eine große Signalwirkung für nationale und internationale Investoren.

Zur Zeit mögen Grüne und SPD als Oppossition zwar Gefallen daran haben, der Regierung aus CDU und FDP in Stuttgart das Leben schwer zu machen. Aber die Beschädigung der Regierungsautorität und der Autorität des Rechtsverfahrens wird mittel- bis langfristig auch ein Bumerang für Rot-Grün werden. Spätestens dann, wenn sie selbst wieder eine Regierung oder Minderheitsregierung (wie in NRW) bilden.

Daher sollten sich alle Akteuere – ob bei Stuttgart 21, im Fall der Atomkraft oder der CO-Pipeline von Bayer – genau überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, getroffene Rechtsverfahren alleine auf dem Rechtswege und getroffene Regierungsentscheidungen alleine im nächsten Wahlkampf anzugehen, als einen zermürbenden Dauer-Vorwahlkampf auf der Strasse zu führen, der ledlich zur allgemeinen Beschädigung von Regierungsautoritäten und zur allgemeinen Beeinträchtigung des Vertrauens in das Rechtssystem beiträgt.

Nachfolgende Links bieten weitere Informationen:

  • Gründe für Stuttgart 21
  • Rheinische Post: Protest gegen Stuttgart 21 kommt von Links
  • Wikipedia: Stuttgart 21
  • Energiekonzept a la Schwarz-Gelb aus dem BMU
  • Stuttgart 21: Stresstest bestanden – FAZ.NET 26.06.11
  • Wikipedia: CO-Pipeline der Bayer AG