Kirchen sind gefordert: Gottesdienstverbot verletzt Kernbereich der Religionsfreiheit

Kirchen sind gefordert: Gottesdienstverbot verletzt Kernbereich der Religionsfreiheit

Kreative Pfarrerin erfindet Abendmahl-to-Go  + Gottesdienste + Abendmahl

 

 

 

Von Peter Helmes

 

Kneifen die Kirchen vor der Beantwortung der Frage: Ist ein Gottesdienstverbot mit Religionsfreiheit vereinbar?

Dieses Verbot, das am Mittwoch letzter Woche (15.4) von Bund und Ländern vereinbart worden war, untersagt Gottesdienste mit Gläubigen „zum Schutz vor der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus“. (Am 30. April will Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut mit den Ministerpräsidenten beraten.)

Zuvor hatte Staatssekretär Markus Kerber mit Vertretern religiöser Gemeinschaften gesprochen. Teilnehmer waren Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirche, der orthodoxen Christen, des Zentralrats der Juden sowie des Koordinationsrats der Muslime sowie Vertreter dreier Bundesländer.

Die evangelische und katholische Kirche kündigten an, in der kommenden Woche Konzepte mit Abstands- und Hygieneregelungen vorzulegen. Ziel sei es, „möglichst bald“ wieder Gottesdienste abhalten zu können. Ob das schon am ersten Mai-Wochenende der Fall sein könnte, sei offen und gegebenenfalls je nach den Bedingungen der einzelnen Gemeinden regional unterschiedlich, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, dem Evangelischen Pressedienst.

Auch der Zentralrat der Juden will nach eigenen Angaben ein Hygienekonzept vorlegen.

Der Sprecher des Koordinierungsrats der Muslime, Burhan Kesici, sagte, die muslimischen Glaubensgemeinschaften würden sich an die Beschränkungen halten. Für die Muslime beginnt Ende der kommenden Woche der heilige Fastenmonat Ramadan. (Man darf gespannt sein!)

Auf einen Protest, gar eine Weigerung seitens der Kirchen brauchte man gar nicht erst zu warten. „Kotau“ kommt zwar aus dem Chinesischen, aber hat längst die Gläubigen und die meisten „BürgerInnen und Bürger“ auch unseres Landes ergriffen. Lediglich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hatte das Gottesdienstverbot im Vorfeld als „unverständlich“ kritisiert. Das war´s.

Vor dem Gespräch hatte die katholische Kirche an ihre grundgesetzlich garantierten Rechte erinnert. Es sei notwendig, daß nicht nur der Einzelhandel öffne, sondern Weiterlesen

Grenzen sichern – Vaterland verteidigen !

Grenzen sichern – Vaterland verteidigen !

von Freddy Kühne
 (Artikel wurde zwecks Verbesserung des Verständnisses und Vorbeugung von Mißverständnissen Anfang 2017 aktualisiert)

Freddy Kühne

Jeder Staat hat das Recht und die Pflicht, seine Grenzen  (notfalls als ultima Ratio – also als letztes Mittel) auch mit dem Gebrauch der Schusswaffe)  zu verteidigen. Für diesen Fall sind Sicherheitskräfte von Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei ausgebildet und werden genau dafür vorgehalten.

Bei der Diskussion um die von der AfD in 2015 eingebrachte Grenzsicherungsforderung handelte es sich ausdrücklich nicht um einen imperativen „Schießbefehl“ wie er zu DDR-Zeiten von der SED Staatsführung ausgegeben worden ist um Einheimische an der Republikflucht zu hindern. Sondern es handelte sich um die ganz legale Grenzsicherung gemäß geltenden Dienstvorschriften (Gesetz zum UzWG) – zwecks Feststellung der Personalien und Registrierung und ggf. Zutrittsverweigerung. Dabei wird selbstverständlich nur im Rahmen der zulässigen Gesetze , Dienstvorschriften und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit als allerletztes Mittel (!!!) bei Gefahrenabwehr zur Personenfeststellung von einer Schusswaffe Gebrauch gemacht ; was vor allem und in 99,9 Prozent der Fälle ein Warnschuss in die Luft sein würde – denn auch das ist „Schusswaffengebrauch“.

Aber soweit – also zum Schusswaffeneinsatz – muss und sollte es gar nicht erst kommen, wenn die Politik den Grenzschützern alle anderen erforderlichen technologischen und personellen Mittel zur Verfügung stellt – wie beispielsweise den Bau eines Grenzzauns an der EU-Aussengrenze – wie es Ungarn und Spanien vorgemacht haben.

Wenn die Regierung in Berlin jedoch inzwischen der Auffassung ist, dass Grenzen nicht mehr zu schützen sind, können in der Folge alle Sicherheitskräfte inklusive Polizei abgeschafft werden: Auch private Grenzen zu privaten Grundstücken sind dann ja in letzter Konsequenz nicht mehr schützenswert.

Eine unkontrollierte, dauerhafte Einwanderung in die Sozialsysteme kann nur mittels Grenzschutz verhindert werden.

Der unerlaubte – also unautorisierte Grenzübertritt ist zudem laut §95 des Aufenthalts-Gesetzes strafbar – er wird aber häufig nicht als Straftat anerkannt und sanktioniert. Daher gibt es bei Grünen und Roten Ansätze – dieses Gesetz gleich ganz zu kippen.

Doch sowohl die Nichtbestrafung als auch die Abschaffung des Gesetzes schwächen die Position des Staates nach innen – gegenüber den eigenen Staatsbürgern.

Zonengrenze bei Heldra 1952

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