Kirchen sind gefordert: Gottesdienstverbot verletzt Kernbereich der Religionsfreiheit
Kreative Pfarrerin erfindet Abendmahl-to-Go + Gottesdienste + Abendmahl
Von Peter Helmes
Kneifen die Kirchen vor der Beantwortung der Frage: Ist ein Gottesdienstverbot mit Religionsfreiheit vereinbar?
Dieses Verbot, das am Mittwoch letzter Woche (15.4) von Bund und Ländern vereinbart worden war, untersagt Gottesdienste mit Gläubigen „zum Schutz vor der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus“. (Am 30. April will Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut mit den Ministerpräsidenten beraten.)
Zuvor hatte Staatssekretär Markus Kerber mit Vertretern religiöser Gemeinschaften gesprochen. Teilnehmer waren Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirche, der orthodoxen Christen, des Zentralrats der Juden sowie des Koordinationsrats der Muslime sowie Vertreter dreier Bundesländer.
Die evangelische und katholische Kirche kündigten an, in der kommenden Woche Konzepte mit Abstands- und Hygieneregelungen vorzulegen. Ziel sei es, „möglichst bald“ wieder Gottesdienste abhalten zu können. Ob das schon am ersten Mai-Wochenende der Fall sein könnte, sei offen und gegebenenfalls je nach den Bedingungen der einzelnen Gemeinden regional unterschiedlich, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, dem Evangelischen Pressedienst.
Auch der Zentralrat der Juden will nach eigenen Angaben ein Hygienekonzept vorlegen.
Der Sprecher des Koordinierungsrats der Muslime, Burhan Kesici, sagte, die muslimischen Glaubensgemeinschaften würden sich an die Beschränkungen halten. Für die Muslime beginnt Ende der kommenden Woche der heilige Fastenmonat Ramadan. (Man darf gespannt sein!)
Auf einen Protest, gar eine Weigerung seitens der Kirchen brauchte man gar nicht erst zu warten. „Kotau“ kommt zwar aus dem Chinesischen, aber hat längst die Gläubigen und die meisten „BürgerInnen und Bürger“ auch unseres Landes ergriffen. Lediglich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hatte das Gottesdienstverbot im Vorfeld als „unverständlich“ kritisiert. Das war´s.
Vor dem Gespräch hatte die katholische Kirche an ihre grundgesetzlich garantierten Rechte erinnert. Es sei notwendig, daß nicht nur der Einzelhandel öffne, sondern (mehr …)