Revolution in Afrika – die EU muss handeln

George W. Bush scheint doch irgendwie Recht zu behalten – sowohl mit seiner Dominotheorie als auch mit der Bezeichnung von Iran, Nordkorea und Libyen als Schurkenstaaten.
Was der Begriff „Schurkenstaat“ bedeutet, führt uns Gadaffi gerade sehr plastisch vor Augen, indem er seine eigene Bevölkerung von schwarzafrikanischen Söldnern vom Boden und von seiner Luftwaffe aus dem Himmel bekämpfen lässt.
Die friedliche Revolution Tunesiens und Ägyptens wiederholt sich im Schurkenstaat Libyens leider nicht.

Doch wie lange will die EU dem Morden Gaddafis noch tatenlos zuschauen? Wie lange wartet die Nato ab, bis sie eingreift?
Will die Nato und die EU warten, bis Gadaffi die Opposition komplett ausgelöscht hat?
Auf eine einstimmige Erklärung im UN-Sicherheitsrat kann die EU und die Nato noch bis zum Sanktnimmerleinstag warten, denn schließlich werden die kommunistische diktatorische sogenannte Volksrepublik China und das oligarchisch regierte Rußland einer Flugverbotszone über Libyen niemals zustimmen, da sie keine Präzedenzfälle schaffen wollen, unter denen sie selbst eines Tages stehen könnten.

Die EU ist jedoch – im Gegensatz zu den USA, zu Rußland und China – unmittelbarer Nachbar der Region Nordafrikas.
Sollte aufgrund der Tatenlosigkeit der EU und der Nato der Diktator in Libyen einen Völkermord am eigenen Volk ungestraft und ungehindert durchführen können?
Wer nimmt die dann Hunderttausende Flüchtlinge auf? Doch sicher nicht Rußland oder China?

Wenn Europa jedoch Moral und Rückgrat beweist, dann müsste es die Opposition in Libyen nicht nur diplomatisch, sondern auch ganz praktisch unterstützen, z.B. durch Waffenlieferungen, Militärberater, Geheimdienstaktionen, um einen elendig langen Bürgerkrieg zu verhindern.

Dabei steht auf einem ganz anderen Blatt, ob die Demokratisierung Nordafrikas nach europäischem Vorbild tatsächlich gelingen wird. Denn schließlich gibt es keine Garantie dafür, dass am Ende nicht die hartgesottenen Islamisten vom Chaos der Übergangszeit profitieren.

Doch eins müsste jedem Europäer klar sein: je länger das Chaos dauert, desto wahrscheinlicher wird es sein, dass die Bürgerbewegungen an Glaubwürdigkeit und Rückhalt verlieren – und im gleichen Maße die Islamisten an Zulauf gewinnen könnten.

Daher sollte sich die EU und die Nato kurzfristige effiziente Instrumente zur Hand geben, um sowohl die Demokratisierung als auch die Stabilisierung (wirtschaftlich wie politisch) der Regiion voranzutreiben.

Wer hier zu lange zaudert, der spielt den Feinden der Demokratie in die Hände.





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  • Wo liegen die Grenzen der Europäischen Union?

    Wo liegen die Grenzen der Europäischen Union?
    Wer die Frage danach stellt, der muss sich zuallererst die Frage danach stellen, wo die eigenen Grenzen liegen, sprich: ab wann ist unsere Leistungs- bzw. Integrationsfähigkeit dauerhaft überfordert? Oder umgekehrt formuliert, müsste man fragen, wie flexibel und wie ausdauernd ist unsere Leistungsfähigkeit?
    Dabei muss, kann und darf die Leistungsfähigkeit nicht eindimensional nur an wirtschaftlichen Gesichtspunkten diskutiert und festgemacht werden, sondern zur Leistungsfähigkeit gehören sozio-kulturelle Schwerpunkte ebenso dazu, wie politische oder auch religiöse.

    Was die wirtschaftliche Bewertung anbelangt, könnte die Belastbarkeit ziemlich klar an Fakten und Zahlen gemessen werden, wie beispielsweise am Bruttonationalprodukt, an der Inflations- oder Verschuldungsrate eines Landes. Dabei wird vorausgesetzt, dass die ermittelten Zahlen auch den Tatsachen entsprechen sollten, wie dies in der Vergangenheit – wie zuletzt am Beispiel Griechenlands zu beweisen wäre – leider nicht immer der Fall war.
    Nun lehrt uns aber gerade die Finanzkrise, als auch die immense Überschuldung vieler Südländer (Griechenland, Spanien, Portugal, Italien) und auch Irlands, dass der finanzpolitische Bogen innerhalb eines einheitlichen Währungsraumes mit divergierenden Nationalwirtschaften bereits schon ohne den Beitritt der Türkei bis zum Reißen angespannt ist.
    Ein zusätzlicher Beitritt eines bevölkerungsreichen südlichen Landes, das im Grunde ein weiterer Nettoempfänger wäre – würde die Kassenlage der EU bis zum Unerträglichen verschärfen. Mit der Folge weiter zunehmender Verteilungskämpfe.

    Die historische Entwicklung des Rechtsverständnisses – basierend auf anderen sozio-kulturellen Werten und Normen – darf ebenfalls nicht unterschlagen werden, wenn es um die Frage geht, ob die Türkei Vollmitglied der EU werden kann.
    Der türkische Staat ist einerseits zwar vom Laizismus des Staatsgründers Atatürk über Jahrzehnte geprägt worden – dennoch überlagert das islamische Rechtsverständnis dieses doch recht junge laizistische Staatswesen – und zwar in allen Bereichen: so gilt die Religionsfreiheit zwar auf dem Papier – aber in der Praxis gibt es sie in über 90 Prozent des türkischen Landes nicht. So ist es für die armenisch-orthodoxen Bischöfe verboten den priesterlichen Nachwuchs in der Türkei auszubilden.
    Ebenso selbstverständlich steht es unter Strafe, den Genozid an 1,5 Millionen Armeniern als solchen bezeichnen zu dürfen.
    Aber nicht nur die christlichen Armenier, die ja bereits vor der gewaltsamen Islamisierung im 7. Jahrhundert im Land lebten und damit die älteste Kultur der Türkei sind, werden ihrer Freiheiten beraubt.
    Auch andere christliche Konfessionen – egal ob katholisch, evangelisch oder evangelisch-freikirchlich – werden systematisch ihrer Rechte beschnitten: weder die alten noch die neuen christlichen Gemeinschaften können neue Grundstücke erwerben, geschweige denn Gotteshäuser bauen, und zwar deswegen, weil sie keinen Rechtsstatus als Kirchen haben. Kirchen existieren in der Türkei juristisch de facto nicht.
    So arbeiten viele Kirchen – juristisch lediglich geduldet – in der Illegalität oder mit dem Hilfskonstrukt eines Kulturvereins.

    Christliche Missionare und auch vom Islam zum Christentum Konvertierte müssen um ihr Leben fürchten, weil der islamisch unterlegte Nationalismus bzw. der nationalistisch unterlegte Islam solche Personen als „Staatsfeinde“ denunziert und verfolgt.
    So starben in Malatya ein deutscher und zwei türkische Christen, weil türkisch-islamische Nationalisten diese Andersgläubigen als „Staatsfeinde“ und „Bedrohung“ empfunden haben.
    Die Sicherheitskräfte in der Türkei haben – obwohl über solche Umtriebe informiert – den betroffenen Personen keinen Schutz angeboten.
    Und bis heute sind die Mörder nicht verurteilt. Inzwischen geschahen sogar noch weitere Morde, unter anderem an einem katholischen Bischof in der Türkei.

    Die nicht zufällige sondern systematische Verschleppung dieser Gerichtsverfahren belegt geradezu die These, dass das türkische Rechtssystem nicht mit dem eines freien, demokratischen Rechtsstaates übereinstimmt.

    Während in Mitteleuropa die Menschenrechte durch völlig autarke Rechtssysteme geschützt werden, schützt das türkische Rechtssystem diejenigen, die die Menschenrechte massiv verletzen – vor allem dann, wenn es um die Verteidigung der Vorherrschaft des Islams und der türkischen Nation geht.
    Einen solchen türkischen Staat mit einem solchen islamisch-nationalistischen Rechtsverständnis, das eben nicht nur oberflächlich vorherrscht, sondern das bis in die tiefsten Tiefen im Denken und Handeln der Türken verwurzelt ist – in die europäisch-abendländische christlich-aufgeklärte Schablone zwängen zu wollen, grenzt an grenzenloser Selbstüber- bzw. -fehleinschätzung.

    Bei einer Aufnahme in die EU würden sicherlich Übergangsfristen und Ausnahmetatbestände für die Türkei beschaffen, sodass der Reformdruck mit Aufnahme in die EU drastisch nachlassen würde.

    Zugleich jedoch könnten – nach einer Übergangszeit – Millionen von jungen türkischen Menschen in die alternden zentraleuropäischen Gesellschaften einwandern (Stichwort Bevölkerungsimperialismus) und sich dort der bereits lebenden türkischen Gemeinschaft anschliessen, was die Bevölkerungsrelation weiter zugunsten der wachsenden islamischen Bevölkerung, z.B. auch durch hohen Geburtenüberschuss, verschieben würde.

    Schleichend würde so über einen Zeitraum von vielleicht 100 Jahren die islamische Bevölkerung ihren Anteil auf über 50 Prozent erhöhen können – mit immensen Folgen und Nachteilen für die alteuropäische Bevölkerung.

    Das zum Teil jetzt schon auftretende eklatante Integrationsdesinteresse überwiegend seitens türkischer Migranten wäre bei einem derart hohen Bevölkerungsanteil vor allem kein Problem mehr für die Migranten – sondern für die alteuropäische Bevölkerung, die sich durch Geburtendefizite über einen Zeitraum von 100 Jahren selbst dezimiert hat.

    Wer sehen will, wie sich eine solche Verschiebung der Bevölkerungsanteile auswirkt,der braucht sich nur die Entwicklung des Libanon vom Jahre 1920 bis zum Jahre 2010 anzuschauen: der Libanon – einst als Schweiz des Nahen Ostens betitelt – entwickelte sich vom einst ausgewogenen Verhältnis zwischen Christen und Muslimen hin zu einem inzwischen muslimisch dominierten Staat, dessen gemäßigt-islamische Regierung vor allem immer mehr in die Abhängigkeit der vom Iran finanzierten Hisbollah-Miliz gerät.
    Diese Abhängigkeit ist inzwischen so groß, dass die reguläre libanesische Miliz sich nicht mehr ohne das Einverständnis der Hisbollah in das südlibanesische Gebiet wagt.

    Wer die Augen vor diesen historischen Tatsachen – und wer die Augen vor der Realität – verschliessen will, der geht nicht nur gedankenlos in die Zukunft, sondern der handelt vor allen Dingen grob fahrlässig, was den Erhalt des europäischen Abendlandes mit seinem freien und demokratischen Rechtsprinzipien anbelangt.

    Einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union ist deshalb aus sozio-kulturellen, aus rechtshistorischen und verfassungsrechtlichen sowie aus wirtschaftlichen Gründen der Weg vernünftigerweise zu verwehren. Eine Aufnahme der Türkei in die EU würde sowohl die EU aber auch die Türkei über die Grenzen der Belastbarkeit hin beschweren. Damit wäre Niemandem – weder uns Europäern noch den Türken – gedient.

    Daher sprechen wir uns für die Beibehaltung von sinnvollen sozio-kulturellen Grenzen gegenüber unseren türkischen Nachbarn aus.


    Exkurs:

    Auf der nachfolgend verknüpften Seite können Sie unter anderem auf ein Video zugreifen, welches die politische Manipulation und Agitation beim Freitagsgebet in einer Moschee dokumentiert:
    Politische Manipulation durch Agitation beim Freitagsgebet in Gelsenkirchen

    Ewald Stadler (BZÖ) antwortet dem Türkischen Botschafter im Wiener Parlament

    Schweizer stimmen für verschärftes Ausländerrecht

    Vorzeige Imam wegen häuslicher Gewalt verhaftet

    Was ist konservativ?

    Diese Frage stellten sich in den letzten Tagen die Medien und auch die CDU-Präsidiumsklausur. Doch die Antworten, die Hermann Gröhe auf der Pressekonferenz dazu gab, waren sehr vage und schwammig.

    Konservativ sein, heißt, der Ehe zwischen Mann und Frau und der daraus entstehenden Familie mit Kindern den absoluten Vorrang im Werte-, Steuer- und Rechtssystem zu gewähren.
    Konservativ sein, heißt, kinderfreundlich zu sein: denn der Konservative will seine Kultur und Identität bewahren – und ebenfalls die seiner Kinder und Enkel. Deswegen entscheiden sich Konservative auch für mehr Kinder als der Durchschnitt der Bevölkerung.

    Konservativ sein, heißt Werten wie Autorität und Respekt gegenüber dem Nächsten zu üben und bedeutet zugleich ein hartnäckiges Eintreten für faire Regeln, die das soziale Zusammenleben erleichtern. Dabei tritt der Konservative auch für ein konsequentes Durchsetzen von Regeln ein und räumt vor allem dem Opferschutz Vorrang ein.

    Im Gegensatz dazu steht der Täterschutz im Hintergrund – denn der Täterschutz darf aus Sicht des Konservativen nicht dazu führen, dass die fairen Regeln ausgehebelt werden.
    Dies ist aus Sicht von Konservativen aber immer mehr der Fall: so dürfen Lehrer und Schulleiter Eltern von Kindern, die Opfer von Diebstahl oder Gewalt wurden, den Eltern dieser Opfer nicht die Namen der Täter verraten.
    Dieser bürokratische Datenschutz verhindert, dass pädagogische Angelegenheiten auf dem kurzen Weg zwischen Eltern geregelt werden können, die auf der einen Seite die Erziehung eines Opfers – auf der anderen Seite die Erziehung eines Täters auszuüben haben.

    Zu meiner Kindheit – und die ist erst 30 Jahre her – konnten noch die Eltern die Problematiken untereinander regeln.

    Heutzutage führt der Datenschutz und der Täterschutz zu absurden Situationen, in denen man als Vater z.B. den Namen eines Täterkindes gar nicht mehr herausbekommt und man damit der Möglichkeit beraubt wird, sich mit den Eltern dieses Täters mal an einen Tisch zu setzen.

    Konservativ zu sein, bedeutet, den Schutz des Geborenen und Ungeborenen Lebens, die Menschenrechte und die Freiheit der Religionsausübung hochzuhalten.

    Konservativ zu sein, bedeutet, für den Schutz der Natur – also für eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen – einzutreten: der wahre Konservative will die Natur genauso bewahren, sie seine Kultur und Identität.

    Daher zählt Patriotismus ebenso zu den Vorlieben des Konservativen sowie eine gesunde Skepsis gegenüber den supranationalen Organisationen wie der EU und der UNO.

    Der Konservative setzt sich für das Subsidiaritätsprinzip ein – also dafür, dass die Entscheidungen auf der möglichst untersten Hierarchieebene getroffen werden.

    Zugleich ist es zutiefst konservative Überzeugung, sich nur das zu leisten, was man auch bezahlen kann. Das Aufhäufen von Schuldenbergen wird kein konservativer Kaufmann und Bürger befürworten.

    Ebenso setzt sich der Konservative für eine klare und wahre Buchhaltung ein, meidet übertriebenes Risiko im Finanzmarkt wie auch im sonstigen Leben.

    Sollte man versuchen, den Begriff des Konservatismus zusammenzufassen, müsste man folgende Begriffe verwenden:

    Der Konservative setzt sich für den Erhalt von Ehe, Familie, Kultur, Natur,den Erhalt und die Freiheit der Nation, die Freiheit des Bürgers, den sozialen Ausgleich, das Leistungsprinzip, den Schutz des geborenen und ungeborenen Lebens, den Erhalt traditioneller Werte und Lebensformen – hierin eingeschlossen die auch finanzielle Anerkennung der Vollzeitmutter – die stärkere finanzielle und bildungspolitische Förderung von Kindern, die innere und äussere Sicherheit und solide Finanzen ein.

    Jetzt bleibt nur noch die spannende Frage: wo – also in welcher Partei – finde ich als Konservativer alle Kriterien am ehesten wieder?

    In der CDU sind diese Werte sicherlich noch vorhanden, aber größtenteils nur noch Randthemen – und es sind auch in der Spitze keine einflussreichen Parlamentarier mehr vorhanden, die diese Werte in Politik umsetzen könnten.

    Und zum Schluss die Sonntagsumfrage:

    Würden Sie eine demokratische Partei wie die „Republikaner“ oder „Freiheit“ wählen?customer surveys

    Exkurs: Das PRO-Medienmagazin schreibt am 30.11.2010… Lesen Sie selbst und drücken Sie auf die nachfolgende Verknüpfung !

  • Konservativ ist Revolutionär !
  • Alternativen Aufzeigen: Die Souveränen Staaten von Europa

    Europas Zukunft – Alternativen Aufzeigen : die Souveränen Staaten von Europa

    Die derzeitige aktuelle deutsche Innenpolitik ist von einem fast kritikfreien Pro-EU-Mainstream erfasst. Zwischen den etablierten Parteien im Bundestag gibt es keine, die ernsthafte Gegenpositionen vertreten würde.
    Daher darf man sich über das starke Desinteresse des Volkes an der Zukunft der EU nicht verwundern. Zudem gerade dort, wo das Volk sich mit Interesse – wenn auch gegen die Vorstellungen der
    Berufspolitiker – an der Gestaltung Europas versucht einzubringen , diese Versuche des Volkes vom Berufspolitikertum und von der Brüsseler Bürokratie mit zum Teil übermäßiger Arroganz und
    Selbstherrlichkeit ignoriert wird.

    Nehmen wir das „Nein“ der Iren zum Verfassungsvertrag als Beispiel: hier spricht man einerseits zwar davon, dass man das Votum des irischen Volkes respektieren müsse, andererseits aber plant
    man hinter verschlossenen Türen, durch eine erneute Abstimmung in Irland ein „Ja“ zu erhalten.
    So entpuppt sich der vermeintliche Respekt gegenüber dem „Nein“ des irischen Volkes als klare rhetorische Mogelpackung.
    Wer aber den Volkssouverän auf diese Weise mißachtet – und das schon bei der Grundsteinlegung einer EU-Verfassung – der darf sich nicht wundern, wenn das Volk den Abgeordneten nicht mehr über den Weg traut.

    Der Verfassungsvertrag von Lissabon ist – zugegeben – ein sehr komplexes und schwieriges Machwerk.
    Er erhebt das EU-Recht generell über das nationale Recht. Er entmachtet die Nationalparlamente, denen er lediglich die Möglichkeit einräumt, Bedenken gegen die Gesetzesentwürfe der EU-Kommission einzuräumen. Er entmachtet die nationale Justiz, da EUGerichte das letzte Wort haben werden – statt der nationalen Verfassungsgerichte.
    Letztlich entmachtet die EU die Nationalstaaten und gliedert sie – als Bundesstaaten – dem neuen Superstaat „Europäische Union“ unter.

    Nach dem neuen Verfassungsvertrag – wenn er denn rechtskräftig werden sollte – bleibt den Nationalparlamenten mindestens 8 Wochen Zeit, um Stellung gegen einen Gesetzesentwurf der EU zu beziehen.
    Die EU-Kommission kann die Stellungnahmen aber unberücksichtigt lassen und den Gesetzesentwurf unverändert – und unbeachtet der nationalstaatlichen Stellungnahmen – dem EUParlament und dem Ministerrat zur Abstimmung vorlegen.

    Eine Entdemokratisierung liegt hier bereits in der Struktur der zukünftigen Verfassungsorgane der EU vor:

    die nationalen Regierungen (Exekutive) benennen die EU-Kommisssare (Exekutive). Diese werden vom EU-Parlament (Legislative) anschließend bestätigt.
    Die EU-Kommission (Exekutive) erarbeitet neue Gesetzesentwürfe, legt sie dem Ministerrat (Exekutive) und dem EU-Parlament (Legislative) vor.
    Die nationalen Parlamente haben vor Erlangung der Rechtskräftigkeit lediglich eine Anhörungsoption (Minimum 8 Wochen). Nach Verstreichen dieser Anhörungsoption kann der Gesetzesentwurf nach Ablauf von 10 Tagen dem EU-Parlament zur Abstimmung gegeben werden.
    Demnach ist für Diskussionen auf nationaler Ebene prinzipiell kaum noch Zeit.

    Hinzu kommt erschwerend, dass dem Bürger , z.B. mittels Bürgeranhörungen oder Bürgerbewegungen, kaum noch Reaktionszeit verbleibt: bis die Informationen den Bürger oder dem Mitglied an der Parteibasis erreicht haben, bis er Zeit zum Reflektieren und Reagieren gefunden hat,sind die Gesetze in der EU-Bürokratie bereits beschlossene Sache.

    Alles in allem entmündigt der Verfassungsvertrag der EU von Lissabon somit nicht nur die nationalen Parlamente, sondern auch den nationalen Souverän – das Volk.

    Zudem berücksichtigt das einheitliche Regelwerk nicht die national unterschiedlich kulturell und religiös bedingten Unterschiede.
    Beispielsweise ist im Mutterland der protestantischen Reformation die kulturelle und religiöse Freiheit gegenüber religiösen Minderheiten wie freien Protestanten weitaus größer, als sie im katholisch geprägten Frankreich oder Polen wären.
    Eine einheitliche laizistische Rechtssprechung würde die kulturelle Glaubensfreiheit auch in Deutschland vermutlich wieder einschränken.
    So läßt es jedenfalls die Praxis in Belgien vermuten: hier wurden US-Amerikaner des Landes verwiesen– mit dem Vorwurf sie betrieben „Mission“.

    Laut dem protestantischen Verständnis von Meinungs- und Glaubens- sowie Bekenntnisfreiheit gehört Mission – also die Weitergabe und das Werben für das eigene Glaubensverständnis – schon zum Menschenrecht.

    Desweiteren fehlt im dem Verfassungsvertrag der Gottesbezug und der explizite Hinweis auf die geistes-, kultur- und religionsgeschichtliche Bedeutung des Christentums, ohne dessen 10 Gebote und ohne dessen Menschenbild und das Leitbild der Nächstenliebe, die Rechtssprechung des Abendlandes eine ganz andere Entwicklung genommen hätte.

    Das Bundesverfasssungsgericht hat der Klage vom CSUAbgeordneten
    Peter Gauweiler – maßgeblich erarbeitet vom Ordinarius für öffentliches Recht Prof. Dr. Schachtschneider und unterstützt unter anderem durch einen direkten Nachfahren des Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffers – in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 in weiten Teilen entsprochen..

    Parteien und Bürger sollten sich dazu herausfordern lassen, alternative Vorstellungen von einem geeinten Europa zu entwickeln:
    Vorstellungen, die nicht einer Zentralisierung der Macht in Brüssel und Straßburg das Wort reden, sondern die dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen.

    Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Ressourcen, das Wissen und die Entscheidungskompetenzen grundsätzlich auf der möglichst untersten Ebene angesiedelt werden. Und zwar nicht aus unerfindlichen Gründen, sondern weil die Erfahrung lehrt, dass zentralistisch geführte Organisationen und Regime in höchst uneffizientem Maß und in höchst unpersönlicher Weise mit Material und Mensch haushalten.
    Daher müssen Parteien und Bürger sich ernsthaft und tiefgründig die Frage stellen: wollen wir ein zentralistisch organisiertes Europa – mit langen und komplexen Kommunikationswegen, mit einem Heer an Beamten, die zwar vom Steuerzahler bezahlt – aber zumeist von Lobbyisten gelenkt werden?

    Die langen Kommunikationswege sind einem zentralistisch organisierte System immanent. Eine Möglichkeit diese langen Wege abzukürzen, besteht lediglich darin, die untersten Ebenen, sprich den Bürger und das Basismitglied der Parteien, von der Kommunikation – aber erst Recht von der Entscheidungsbeteiligung abzuschneiden.

    Eine alternative europäische Einigung besteht in der Vorstellung der „Souveränen Staaten von Europa“:

    Das Leitbild der weitestgehenden Freiheit der Nationen, einschließlich ihrer Kulturen, ihrem Gesellschaftsverständnis, ihrer historisch gewachsenen Rechtssprechung, sowie das Subsidiaritätsprinzip für die Organisation bilden den Kern dieses Gedankens der „Souveränen Staaten von Europa“.
    Die Schaffung der Souveränen Staaten von Europa, würde nur die Aufgaben auf die nächsthöhere Ebene verlagern, die von der darunterliegenden Ebene nicht erfüllt werden könnten:
    dazu gehörte die Wirtschaftsgesetzgebung für einen einheitlichen Binnenmarkt, die Währunspolitik der EU-Zentralbank sowie die Abstimmung der EU-Agarpolitik.
    Alles andere könnte auf der unteren Ebene verbleiben:so gäbe es einen Vorrang der nationalen Verfassungen, die Souveränität der Nationalparlamente und der nationalen Justiz würde beibehalten.
    Dabei könnten alle bisherigen Errungenschaften der europäischen Einigung bestehen bleiben:

    Die Reisefreiheit, der freie Warenverkehr – geregelt durch das Schengener Abkommen – alles dies kann bestehen bleiben, ohne der Zentrale in Brüssel bzw. Straßburg neue Kompetenzen zuzugestehen.

    Auch auf dem Feld der Verteidigungspolitik ist keine zusätzliche Kompetenzausweitung in Europa notwendig:
    Die Zusammenarbeit der Europäer auf dem Feld der Verteidigung ist außerordentlich effektiv und bestens in der Nato organisiert – eine darüberhinausgehende Kooperation, zentralisiert in Brüssel oder Straßburg, wäre weder nötig und schon gar nicht effizient.
    Dies wird auch durch die Rückkehr Frankreichs in die Strukturen der Nato geradezu bestätigt.
    Ziel der Europäischen Entwicklung könnte so sein, die Zusammen- arbeit der souveränen Staaten Europas in einer Allianz zu bündeln, deren Leitbild die Freiheit der Nationen und deren Leitprinzip
    das Subsidiaritätsprinzip ist.
    Hierzu reicht die Bildung einer supranationalen Verteidigungs-organisation – der Nato – sowie die Einrichtung eines Kooperationsrates der Souveränen Staaten von Europa (z.B. im Ministerrat) – in welchem mehrheitlich entschieden wird – vollkommen aus.
    Den nationalen Parlamenten bliebe ihr Hoheitsrecht unbeschnitten, die nationalen historischen Errungenschaften, wie in der Sozial- und Gesellschaftspolitik, sowie in der Kulturpolitik blieben erhalten.

    Die Souveränen Staaten von Europa: ist dies Modell eine gangbare Alternative zu einem Europa, das größtmögliche Freiheit, minimale Zentralisierung mit größtmöglicher Effizienz unter Beibehaltung der nationalen Identität garantiert?

    Wir werden es nur herausfinden, wenn wir uns darauf einlassen.

    Hier geht es zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum EU-Verfassungsvertrag (genannt Lissabonvertrag):

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html