Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich

Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein

Versammlungsverbot teilweise erfolgreich

 

Versammlungen können so unter bestimmten Auflagen , die den Infektionsschutz gewährleisten, genehmigt werden

 

 

 

 

Beschluss vom 15. April 2020
1 BvR 828/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird.

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer meldete bei der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens mehrere Versammlungen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ an. Als vorgesehene Versammlungstermine wurden der 14., 15., 16. und 17. April 2020, jeweils von 14 bis 18 Uhr, Weiterlesen

NRW: Regierung will AfD reinlegen und scheitert komplett

NRW : Regierung will AfD reinlegen und scheitert komplett

 

Markus Wagner lobt in Zeiten der Corona-Epidemie die Ruhe und Besonnenheit der Bevölkerung. Selbiges jedoch vermisst er bei der Landesregierung und der „heiligen Vierfältigkeit“, wie Wagner die politische Wagenburg aus Schwarz-Gelb-Rot-Grün nennt.

Am vergangenen Dienstag wird der AfD Landtagsfraktion wenige Minuten vor der Abstimmung ein hastig umgestricktes Notfall-Gesetz vorgelegt. Fraktionschef Markus Wagner moniert sowohl die inhaltlichen Fehler , als auch die größtenteils fehlende Einbindung des Parlaments und seiner Ausschüsse.

Der „heiligen Vierfältigkeit“ wirft er daher mangelndes demokratisches Verständis und mangelnden Respekt vor dem Parlament vor. Zudem erklärt er, dass die AfD keinem verfassungswidrigen Gesetzentwurf zustimmen wird . Die AfD beantragte daher die verfassungsgemäß dritte Lesung des Gesetzes und die – bisher fehlende –  Einbindung der Fach-Ausschüsse.

 

 

 

Regierung will AfD reinlegen und scheitert komplett

 

 

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Prof. Ulrich van Suntum kritisiert „Zustände wie in einer Diktatur“

Prof. Ulrich van Suntum kritisiert „Zustände wie in einer Diktatur“

 

Prof. Ulrich van Suntum war Hochschullehrer in Bochum, Köln, Witten-Herdecke und Münster. Er kritisiert, dass Andersdenkende mit Attributen wie „Klimaleugner“ oder „Ausländerfeind“ oder „Rassist“  oder „Eurohasser“ belegt werden.

Durch diesen Sprachgebrauch – die auch von öffentlichen Medien übernommen werden – wird versucht, andere Meinungen auszuschalten. Auch ideologiefreier wissenschaftlicher Diskurs ist so nicht möglich.

Denn: Inzwischen treiben linke Studentengruppen die Universitätsleitungen vor sich her, die quasi sofort und ohne faire Prüfung und Anhörung im vorauseilenden Gehorsam feige vor den linken Greenhorns einknicken…

In Zeiten von Corona lobt er zwar die jetzt eingeleiteten Maßnahmen. Er vermißt aber hier insbesondere die Aufarbeitung der unterlassenen Vorbereitungen der Regierungen auf eine solche Epidemie.

Schliesslich gab es bereits 2003 Ausbrüche von SARS und MERS. In 2012 gab es eine Expertise im Bundestag, die eine Anleitung gegeben hätte, die Länder auf einen Virusausbruch vorzubereiten. Nur: Geschehen ist aufgrund dieser Expertise gar nichts.

Über die Kanzler der Bundesrepublik Deutschland sagt er: „Konrad Adenauer war der Kanzler des Wiederaufbaus. Helmut Kohl der Kanzler der Deutschen Einheit. Angela Merkel ist die schlechteste Kanzlerin, die Deutschland jemals hatte“ Vor allen Dingen kritisiert er die Einschränkung der Meinungsfreiheit und die unwirtschaftliche Art und Weise des Klimaschutzes.

Mit einem Bruchteil der Kosten könnte Deutschland viel mehr CO2 reduzieren, indem man den Indern und Chinesen und den Südamerikanern hilft, CO2 zu sparen.

 

 

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Licht + Kunst + Klang

Licht + Kunst + Klang

 

 

Lichtkunstnächte in Aschaffenburg vom 11. bis 13. März 2016

Ingo Bracke verwandelt unter dem Motto „STADTWANDELN“ fünf historische Gebäude

Vom 11. bis 13. März 2016 verwandelte Ingo Bracke mit Licht und Klang den Innenhof des Schlosses Johannisburg und die Muttergottespfarrkirche. Auch weitere Weiterlesen