Griechenland-Hilfen: Deutschland macht mehr Schulden für den Euro !

Danke an die Abgeordneten, die das

zweite Hilfspaket im Bundestag

abgelehnt haben !

Die Abstimmung am heutigen Montag zum zweiten Griechenland-Hilfspaket von 130 Milliarden Euro hat im Bundestag eine Mehrheit aus CDU,CSU,FDP,SPD und Grünen gefunden.

Die politische Elite entfernt sich damit – wie schon bei der Euro-Einführung – weit von dem Willen der Bevölkerung – und zudem noch weit vom Expertenrat von veritablen Ökonomen wie Prof. Sinn, Jürgen Stark und anderen  – vermutlich auch von dem des Ex-Bundespräsidenten Horst Köhler.

Zu allem Überfluss muss jetzt der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auch noch zusätzliche Schulden zum Aufbau der sogenannten Brandmauer rund um den Euro – für den Europäischen Stabilitäts Mechanismus – aufnehmen. Zwar bleibt die Brandmauer auf 500 Milliarden Euro gedeckelt – was ein Verdienst der Kanzlerin ist – aber wer weiß wie lange ? Von den G20-Staaten wurden schon 2 Billionen Euro als Einlagensumme für den ESM gefordert.

Eingebrockt hat uns die ganze Misere die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder – als sie entgegen dem wirtschaftlichen Sachverstand Griechenland in die Eurozone aufgenommen hat. Hinzu kam, dass grün-rot unter Joschka und Gerhard auch noch die Maastrichtkriterien mehrfach verletzten, sodass Deutschland keinen moralischen Druck auf hochverschuldete Länder wie Griechenland mehr aufbauen konnte, um dort eine sparsamere Finanzpolitik durchzusetzen.

So hat die Verletzung der Maastrichtkriterien durch die Musterschüler Frankreich und Deutschland der EU-Kommission die Hände gebunden gegen weitaus größere Verstöße, z.B. aus Griechenland, vorgehen zu können.

Schlimm ist vor allen Dingen, dass es keine Garantie für ein Gelingen der Reformen in Griechenland gibt, da sowohl die Staatsbürokratie an sich völlig marode und ineffizient zu sein scheint – aber auch die politische Instabilität immer mehr zunimmt und man nicht weiß, wer in wenigen Monaten noch regiert.

Die rigorosen Sparmassnahmen in Griechenland treffen vor allem die Kleinsten und Schwächsten – also diejenigen, die die geringte Schuld an den Dilemma trifft.

Die reichen Griechen – selbst Parlamentsabgeordnete –  dagegen haben die letzten zwei Jahre der Rettungspaketzeiten genutzt, um ihre privaten Gelder im Ausland anzulegen.

Ich jedenfalls kann nicht erkennen, wie Griechenland in diesem Zustand wieder auf die Beine kommen soll. Nach meiner Meinung ist es das Beste für Griechenland, in die geordnete Insolvenz zu gehen, die Schulden mittels 100-prozentiger Gläubigerhaftung abzubauen  und mit der Einführung  der Drachme die Wettbewerbsfähgikeit wieder herzustellen.

Damit unterstütze ich die Forderungen von Prof. Sinn und auch die des Ex-BDI Chefs Henckels als auch die von Innenminister Peter Friedrich (CSU).

Ich bedanke mich bei allen Abgeordneten – unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit – die heute gegen das Rettungspaket Teil 2 gestimmt haben.

99 Thesen

Externe Links:

Vorsicht : Schuldenabbau durch Inflation? ESM führt zu Transferunion !

Der Europäische Stabilitäts

Mechanismus führt in die

dauerhafte Transfer- und

Schuldenunion

 

Alternativlos war stets das Wort der Kanzlerin, wenn es um die Bewertung von Lösungsmechanismen der Eurokrise ging.
Nun haben nicht nur CDU-CSU-Politiker wie Bosbach und Gauweiler oder der FDP-Politiker Schäffler, sondern auch renommierte Volkswirte wie Hans-Werner Sinn (Ifo-Institut) oder auch Herr Henckel (Ex-BDI-Präsident) die Politik der Vergemeinschaftung der Schulden kritisiert und vor diesem Weg gewarnt. Auch Axel Weber (Ex-Präsident der Deutschen Bundesbank) und Jürgen Stark (Ex-Chefvolkswirt der EZB) traten für strikte finanzpolische Ordnungs- und Stabilitätspolitik ein und wurden dafür von der Kanzlerin im Stich gelassen.

Nun meldet sich mit Bankenprofessor Wolfgang Gerke erneut ein renommierter Finanzfachmann zu Wort. In der Deutschen Mittelstandszeitung betitelt er die sogenannte Alternativlosigkeit des Bundestages als de facto Beratungsresistenz des Bundestages.

Er warnt in der Online-Ausgabe am 25.02.2012 vor den Folgen des ESM und der bisherigen Politik der Lösung der Schuldenkrise und befürchtet, dass die Gläubiger (also das Großkapital) zwar im Großen und Ganzen ihre Gelder zurückerhalten, dass aber die Fiskalpolitik nun das Werkzeug der Inflation als Schuldenabbauinstrument benutzen wird – und das Zulasten des normalen Sparers.

So wäre der Normalbürger doppelt bestraft: als Steuerzahler ist er mit in der Haftung für die Rettungspakete und die Bürgschaften des EFSF und der Europ. Zentralbank (EZB). Zeitgleich könnte er aber auch durch die steigende Inflation seiner mühsam ersparten Guthaben (Sparbuch, Lebensversicherung, etc.) beraubt werden, wobei die verschuldeten Staaten sich durch die Inflation ihrer Schulden entledigen würden.

Sollen wir das als Normalbürger so wortlos und resignierend hinnehmen?

Fakt ist, dass die Euroeinführung eine große Chance für die Südländer war, preiswert ihre Infrastruktur zu verbessern – sie diese Chance aber kaum genutzt haben.

Jetzt droht mit der Einführung des Europäischen Stabilitäts Mechanismus der Fehler auf Dauer fortgesetzt zu werden.

99 Thesen

Externe Links:

Rettungsschirm für Rede- und Gewissensfreiheit

Das Parlament ist der Ort der Redefreiheit: der These und Antithese !

Die Abstimmung im Bundestag über die Erweiterung des sogenannten Euro-Rettungsschirmes EFSF ist erwartungsgemäß ausgegangen: eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmten für die Erweiterung der Bürgschaftslasten und -risiken Deutschlands.

Soweit so schlecht. Die Warnungen der als „Euro-Rebellen“ verunglimpften Wissenschaftler um Hans-Werner Sinn, Bosbach, Gauweiler, Schäffler und Co. dagegen wollten die Fraktionsführungen nicht mehr hören.
Entsprechend blieben den charakterstarken Abgeordneten Redezeit ihrer Fraktionen „erspart“.
Somit wollten die Fraktionsführungen eine eigentlich dringend notwendige sachliche Diskussion über Für und Wider im Parlament verhindern und  die Rede- und Gewissensfreiheit des einzelnen Abgeordneten einschränken:
so macht man heute Machtpolitik: unbequeme Argumente, unbequeme Querdenker sollen keine Redezeit, keine Öffentlichkeit erhalten!

Doch was für eine Blamage ist dies für ein Parlament – das, der Bedeutung des Namens nach – ein Ort der Rede und Debatte sein soll?
Das Parlament ist ein Ort der Redefreiheit ! These und Antithese sollen im Wettstreit um die Mehrheit der Abgeordneten und Zuhörer eifern.
Ein Ausblenden der These einerseits oder der Antithese andererseits mittels taktischer Geschäftsordnungs- oder Machtspielchen spricht für die Argumentationsschwäche und Angst desjenigen, der diese taktischen Winkelzüge benützt.

Bundestagspräsident Lammert hat der Demokratie im Parlament einen großen und ehrenwerten Dienst erwiesen, indem er den „Abweichlern“ gemäß seines Geschäftsordnungskommentars jeweils ein Rederecht im Anschluss an die Redezeit der Fraktionen eingeräumt hat.

Hierfür sei Herrn Lammert ein großes Lob und Dank für seinen Mut ausgesprochen: Herr Lammert hat damit einen notwendigen Rettungsschirm für die Rede- und Gewissensfreiheit des Abgeordneten aufgespannt.

Auch den Stabilitäts- und Ordnungspolitikern, welche vor den Risiken immer neuer sogenannter Rettungsschirme warnen, stellvertretend seien noch einmal Herr Gauweiler, Herr Bosbach und Herr Schäffler genannt, ist Respekt und Anerkennung für ihre Aufrichtigkeit und Charakterstärke zu zollen: sie haben sich im Wettstreit um die beste Krisenlösung und um die Demokratie verdient gemacht.

Schulden mit noch mehr Schulden zu bekämpfen mag eine kurzfristige und vorübergehende Lösung sein. Dauerhaft jedoch führt der Weg des billigen Geldes jedoch in die Inflation.
Die Aufnahme von immer neuen Krediten (Stichwort Kredithebel) durch den EFSF oder der permanente Ankauf von Staatsanleihen hoch verschuldeter Länder durch die EZB (Europ. Zentralbank) führen zu folgenden Ergebnissen:
Die Schuldnerländer fühlen sich „gesichert“, wodurch ihre Reformbereitschaft nachlassen könnte. Die Niedrigzinspolitik, die gerade die Länder zu der hohen Kreditaufnahme verleitet hat und die die Ursache der Verschuldung ist, würde durch die EZB bzw. den EFSF fortgesetzt.
Psychologisch eine verheerende Wirkung, wenn Fehlverhalten kaum oder keine Konsequenzen zur Folge hat.
Daher kann die Installation eines Rettungsfonds niemals dauerhafter Natur sein, sondern lediglich vorübergehender Natur, bis die Regeln des Stabilitätspaktes verschärft worden, Gültigkeit erlangt haben und auch in die Tat umgesetzt werden.
Dies soll bis 2015 der Fall sein: dann sollen die verschärften Stabilitätskriterien und -regeln erst greifen.

Leider wurden diese Verschärfung der Regeln von SPD und Grünen im Europaparlament abgelehnt. Die bürgerliche Mehrheit jedoch hat die Verschärfung der Regeln im Europaparlament beschlossen.

Bis dahin – also bis 2015 – müssen alle notwendigen Schritte ergriffen werden, um die Unabhängigkeit der Notenbank EZB wieder herzustellen und Strukturen zu schaffen, die die Haushalte der Nationalstaaten zum Schuldenabbau verpflichten und überwachen können.

Eine EU-Haushaltsgenehmigungsbehörde muss dazu geschaffen werden, bzw. eine vorhandene Behörde muss dazu ermächtigt werden.

Ohne eine Genehmigung dieser Aufsicht dürfen in Zukunft die nationalen Regierungen ihre Haushaltsplanungen nur vorläufig führen – unter strikter Beachtung von Auflagen.

Gleichzeitig jedoch ist die Wettbewerbsfähigkeit in allen Ländern der EU zu stärken: Ein Marshallplan mit Investitionen in regenerative Energien (Solaranlagen in südlichen EU-Mittelmeeranrainerstaaten), Bildung, Forschung und Infrastrukturen könnte angelegt werden.

Parallel dazu müssen ineffiziente Verwaltungsstrukturen modernisiert und effizienter und vor allem unbürokratischer gestaltet werden, die Sozialsysteme demographiekonform angepasst werden, Steuersysteme harmonisiert werden und der Finanzmarkt ist stärker zu regulieren.
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer kann dazu ein Schritt sein, den Finanzsektor an den Kosten der Finanz- und Schuldenkrise zu beteiligen.

Die Folgelasten dieser Krise allein den Steuerzahlern aufzubürden und damit ausschliesslich zu sozialisieren ist als Eurosozialismus abzulehnen.

Eine dauerhafte Mißachtung der Ordnungspolitik durch ständige Rettungsschirme führt das Verursacherprinzip ad absurdum, erzieht Menschen und Politiker zum Mißbrauch der Solidarität und damit zum falschen verschwenderischen Wirtschaften.

Die Ordnungspolitik ist daher alsbald wie möglich wieder herzustellen:  das Verursacherprinzip, sowie die Verpflichtung des Eigentums/Kapitals zum Wohle der Gemeinschaft beizutragen sind in verbindliche Gesetze und Marktregeln zu gießen.

Nur so kann die demokratische und soziale Gesellschaftsordnung, die laut Grundgesetz festgeschrieben ist, auch realisiert werden.

Gläubiger, die auf hohe Rendite zielen und diese gerne mitnehmen, müssen für ihr hohes Risko auch selbst haften. Denn Kapital / Eigentum verpflichtet !

Alternativen Aufzeigen: Die Souveränen Staaten von Europa

Europas Zukunft – Alternativen Aufzeigen : die Souveränen Staaten von Europa

Die derzeitige aktuelle deutsche Innenpolitik ist von einem fast kritikfreien Pro-EU-Mainstream erfasst. Zwischen den etablierten Parteien im Bundestag gibt es keine, die ernsthafte Gegenpositionen vertreten würde.
Daher darf man sich über das starke Desinteresse des Volkes an der Zukunft der EU nicht verwundern. Zudem gerade dort, wo das Volk sich mit Interesse – wenn auch gegen die Vorstellungen der
Berufspolitiker – an der Gestaltung Europas versucht einzubringen , diese Versuche des Volkes vom Berufspolitikertum und von der Brüsseler Bürokratie mit zum Teil übermäßiger Arroganz und
Selbstherrlichkeit ignoriert wird.

Nehmen wir das „Nein“ der Iren zum Verfassungsvertrag als Beispiel: hier spricht man einerseits zwar davon, dass man das Votum des irischen Volkes respektieren müsse, andererseits aber plant
man hinter verschlossenen Türen, durch eine erneute Abstimmung in Irland ein „Ja“ zu erhalten.
So entpuppt sich der vermeintliche Respekt gegenüber dem „Nein“ des irischen Volkes als klare rhetorische Mogelpackung.
Wer aber den Volkssouverän auf diese Weise mißachtet – und das schon bei der Grundsteinlegung einer EU-Verfassung – der darf sich nicht wundern, wenn das Volk den Abgeordneten nicht mehr über den Weg traut.

Der Verfassungsvertrag von Lissabon ist – zugegeben – ein sehr komplexes und schwieriges Machwerk.
Er erhebt das EU-Recht generell über das nationale Recht. Er entmachtet die Nationalparlamente, denen er lediglich die Möglichkeit einräumt, Bedenken gegen die Gesetzesentwürfe der EU-Kommission einzuräumen. Er entmachtet die nationale Justiz, da EUGerichte das letzte Wort haben werden – statt der nationalen Verfassungsgerichte.
Letztlich entmachtet die EU die Nationalstaaten und gliedert sie – als Bundesstaaten – dem neuen Superstaat „Europäische Union“ unter.

Nach dem neuen Verfassungsvertrag – wenn er denn rechtskräftig werden sollte – bleibt den Nationalparlamenten mindestens 8 Wochen Zeit, um Stellung gegen einen Gesetzesentwurf der EU zu beziehen.
Die EU-Kommission kann die Stellungnahmen aber unberücksichtigt lassen und den Gesetzesentwurf unverändert – und unbeachtet der nationalstaatlichen Stellungnahmen – dem EUParlament und dem Ministerrat zur Abstimmung vorlegen.

Eine Entdemokratisierung liegt hier bereits in der Struktur der zukünftigen Verfassungsorgane der EU vor:

die nationalen Regierungen (Exekutive) benennen die EU-Kommisssare (Exekutive). Diese werden vom EU-Parlament (Legislative) anschließend bestätigt.
Die EU-Kommission (Exekutive) erarbeitet neue Gesetzesentwürfe, legt sie dem Ministerrat (Exekutive) und dem EU-Parlament (Legislative) vor.
Die nationalen Parlamente haben vor Erlangung der Rechtskräftigkeit lediglich eine Anhörungsoption (Minimum 8 Wochen). Nach Verstreichen dieser Anhörungsoption kann der Gesetzesentwurf nach Ablauf von 10 Tagen dem EU-Parlament zur Abstimmung gegeben werden.
Demnach ist für Diskussionen auf nationaler Ebene prinzipiell kaum noch Zeit.

Hinzu kommt erschwerend, dass dem Bürger , z.B. mittels Bürgeranhörungen oder Bürgerbewegungen, kaum noch Reaktionszeit verbleibt: bis die Informationen den Bürger oder dem Mitglied an der Parteibasis erreicht haben, bis er Zeit zum Reflektieren und Reagieren gefunden hat,sind die Gesetze in der EU-Bürokratie bereits beschlossene Sache.

Alles in allem entmündigt der Verfassungsvertrag der EU von Lissabon somit nicht nur die nationalen Parlamente, sondern auch den nationalen Souverän – das Volk.

Zudem berücksichtigt das einheitliche Regelwerk nicht die national unterschiedlich kulturell und religiös bedingten Unterschiede.
Beispielsweise ist im Mutterland der protestantischen Reformation die kulturelle und religiöse Freiheit gegenüber religiösen Minderheiten wie freien Protestanten weitaus größer, als sie im katholisch geprägten Frankreich oder Polen wären.
Eine einheitliche laizistische Rechtssprechung würde die kulturelle Glaubensfreiheit auch in Deutschland vermutlich wieder einschränken.
So läßt es jedenfalls die Praxis in Belgien vermuten: hier wurden US-Amerikaner des Landes verwiesen– mit dem Vorwurf sie betrieben „Mission“.

Laut dem protestantischen Verständnis von Meinungs- und Glaubens- sowie Bekenntnisfreiheit gehört Mission – also die Weitergabe und das Werben für das eigene Glaubensverständnis – schon zum Menschenrecht.

Desweiteren fehlt im dem Verfassungsvertrag der Gottesbezug und der explizite Hinweis auf die geistes-, kultur- und religionsgeschichtliche Bedeutung des Christentums, ohne dessen 10 Gebote und ohne dessen Menschenbild und das Leitbild der Nächstenliebe, die Rechtssprechung des Abendlandes eine ganz andere Entwicklung genommen hätte.

Das Bundesverfasssungsgericht hat der Klage vom CSUAbgeordneten
Peter Gauweiler – maßgeblich erarbeitet vom Ordinarius für öffentliches Recht Prof. Dr. Schachtschneider und unterstützt unter anderem durch einen direkten Nachfahren des Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffers – in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 in weiten Teilen entsprochen..

Parteien und Bürger sollten sich dazu herausfordern lassen, alternative Vorstellungen von einem geeinten Europa zu entwickeln:
Vorstellungen, die nicht einer Zentralisierung der Macht in Brüssel und Straßburg das Wort reden, sondern die dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen.

Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Ressourcen, das Wissen und die Entscheidungskompetenzen grundsätzlich auf der möglichst untersten Ebene angesiedelt werden. Und zwar nicht aus unerfindlichen Gründen, sondern weil die Erfahrung lehrt, dass zentralistisch geführte Organisationen und Regime in höchst uneffizientem Maß und in höchst unpersönlicher Weise mit Material und Mensch haushalten.
Daher müssen Parteien und Bürger sich ernsthaft und tiefgründig die Frage stellen: wollen wir ein zentralistisch organisiertes Europa – mit langen und komplexen Kommunikationswegen, mit einem Heer an Beamten, die zwar vom Steuerzahler bezahlt – aber zumeist von Lobbyisten gelenkt werden?

Die langen Kommunikationswege sind einem zentralistisch organisierte System immanent. Eine Möglichkeit diese langen Wege abzukürzen, besteht lediglich darin, die untersten Ebenen, sprich den Bürger und das Basismitglied der Parteien, von der Kommunikation – aber erst Recht von der Entscheidungsbeteiligung abzuschneiden.

Eine alternative europäische Einigung besteht in der Vorstellung der „Souveränen Staaten von Europa“:

Das Leitbild der weitestgehenden Freiheit der Nationen, einschließlich ihrer Kulturen, ihrem Gesellschaftsverständnis, ihrer historisch gewachsenen Rechtssprechung, sowie das Subsidiaritätsprinzip für die Organisation bilden den Kern dieses Gedankens der „Souveränen Staaten von Europa“.
Die Schaffung der Souveränen Staaten von Europa, würde nur die Aufgaben auf die nächsthöhere Ebene verlagern, die von der darunterliegenden Ebene nicht erfüllt werden könnten:
dazu gehörte die Wirtschaftsgesetzgebung für einen einheitlichen Binnenmarkt, die Währunspolitik der EU-Zentralbank sowie die Abstimmung der EU-Agarpolitik.
Alles andere könnte auf der unteren Ebene verbleiben:so gäbe es einen Vorrang der nationalen Verfassungen, die Souveränität der Nationalparlamente und der nationalen Justiz würde beibehalten.
Dabei könnten alle bisherigen Errungenschaften der europäischen Einigung bestehen bleiben:

Die Reisefreiheit, der freie Warenverkehr – geregelt durch das Schengener Abkommen – alles dies kann bestehen bleiben, ohne der Zentrale in Brüssel bzw. Straßburg neue Kompetenzen zuzugestehen.

Auch auf dem Feld der Verteidigungspolitik ist keine zusätzliche Kompetenzausweitung in Europa notwendig:
Die Zusammenarbeit der Europäer auf dem Feld der Verteidigung ist außerordentlich effektiv und bestens in der Nato organisiert – eine darüberhinausgehende Kooperation, zentralisiert in Brüssel oder Straßburg, wäre weder nötig und schon gar nicht effizient.
Dies wird auch durch die Rückkehr Frankreichs in die Strukturen der Nato geradezu bestätigt.
Ziel der Europäischen Entwicklung könnte so sein, die Zusammen- arbeit der souveränen Staaten Europas in einer Allianz zu bündeln, deren Leitbild die Freiheit der Nationen und deren Leitprinzip
das Subsidiaritätsprinzip ist.
Hierzu reicht die Bildung einer supranationalen Verteidigungs-organisation – der Nato – sowie die Einrichtung eines Kooperationsrates der Souveränen Staaten von Europa (z.B. im Ministerrat) – in welchem mehrheitlich entschieden wird – vollkommen aus.
Den nationalen Parlamenten bliebe ihr Hoheitsrecht unbeschnitten, die nationalen historischen Errungenschaften, wie in der Sozial- und Gesellschaftspolitik, sowie in der Kulturpolitik blieben erhalten.

Die Souveränen Staaten von Europa: ist dies Modell eine gangbare Alternative zu einem Europa, das größtmögliche Freiheit, minimale Zentralisierung mit größtmöglicher Effizienz unter Beibehaltung der nationalen Identität garantiert?

Wir werden es nur herausfinden, wenn wir uns darauf einlassen.

Hier geht es zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum EU-Verfassungsvertrag (genannt Lissabonvertrag):

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html