Hammer-Urteil : Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig !

Hammer-Urteil : Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig !

Verfassungsgericht: Bundesregierung und Bundestag müssen EZB-Beschlüsse prüfen !

 

+++ LIVE / DIREKT +++ Gerichtsurteilsverkündung 05.05.2020

 

 

 

 

Von Conservo

 

Weitreichende Entscheidung in Karlsruhe: Der Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt gegen das Grundgesetz – zumindest in Teilen. Das ist ein historisches Urteil. Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.

Die Beschlüsse der Notenbank seien kompetenzwidrig ergangen, entschieden die Karlsruher Richter mit dem am Dienstag verkündeten Urteil. Bundesregierung und Bundestag hätten durch ihr tatenloses Zusehen Grundrechte verletzt.

Der Senat stellte aber keine verbotene Staatsfinanzierung fest. Die aktuellen Corona-Hilfen der EZB waren jedoch nicht Gegenstand der Entscheidung. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.)

 

Historisches Verfassungsurteil

Das Gericht stelle erstmals in seiner Geschichte fest, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht von der europäischen Weiterlesen

Bürgerwille: EUdSSR verhindern – ESM, Fiskalunion und Polit. Union verhindern

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