ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Sehr geehrter Herr Kühne,

vor einer guten Woche traf das Bundesverfassungsgericht eine spannende Entscheidung: Zunächst einmal kündigte das Gericht zu der von Mehr Demokratie initiierten Bürgerklage zu ESM und Fiskalpakt für den 18. März 2014 die Urteilsverkündung an. Hintergrund unserer Beschwerde war die zunehmende Entmachtung nationaler Parlamente und damit auch der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden im März natürlich vor Ort sein.

Das Besondere jedoch war: Das Gericht hat den die Maßnahmen der europäischen Zentralbank betreffenden Teil der Klage abgetrennt und zum ersten Mal in seiner Geschichte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorentscheidung vorgelegt.

Wir erinnern uns:
Es waren nur wenige Worte, die EZB-Präsident Mario Draghi im Juli 2012 der versammelten Londoner Finanzelite mit auf den Weg gab: Die EZB werde alles tun, um den Euro zu retten. Alles. Im Klartext bedeutete dies, dass die EZB im Ernstfall so viele Staatsanleihen finanzschwacher Euroländer kaufen würde, wie es die Lage aus seiner Sicht erfordert. Unbegrenzt. Dieses Versprechen ermöglicht es seitdem, Ländern wie Italien und Spanien zu niedrigen Zinsen Kredite zu bekommen.

Dagegen zogen wir vor Gericht. Das Verfassungsgericht hat uns Recht gegeben. Vorerst. Die EZB habe ihr Mandat überschritten. Sie dürfe nicht in unbegrenzter Höhe Staatsanleihen kaufen, wie sie dies angekündigt hatte. Damit verstoße sie gegen europäisches Recht.

Und damit kommen wir zur Krux des Ganzen. Die Befugnisse der EZB werden in den europäischen Verträgen definiert und nicht im Grundgesetz. Diese werden vom europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgelegt und nicht vom deutschen Verfassungsgericht. In dieser Zwickmühle befand sich Karlsruhe seit einigen Monaten. Die Richter können der EZB kaum vorwerfen, ihre Befugnisse überschritten zu haben – und damit vielleicht selbst ihre eigene Zuständigkeit überdehnen. Denn das Bundesverfassungsgericht kann der EZB nichts vorschreiben, nur der deutschen Bundesbank. Lange Zeit wollte das Gremium dem EuGH das Verfahren nicht vorlegen. Es hatte vermutlich die Sorge, der EuGH würde das Thema einfach durchwinken und alles erlauben. Denn das EU-Gericht entscheidet meist im Sinne der europäischen Institutionen.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht aber doch den EuGH angerufen, zum ersten Mal in seiner Geschichte. Allerdings nur in einer „Vorabentscheidung“. Dabei hat es dem europäischen Gericht schon auf 52 Seiten vorformuliert, wie aus Sicht von Karlsruhe die EZB zu handeln habe. Das deutsche Verfassungsgericht behält sich vor, danach noch einmal selbst zu entscheiden.

Wenn die EZB die Vorgaben des deutschen Gerichts berücksichtigte, würden die Märkte schnell wieder unruhig werden.

Man kann es jedoch drehen, wie man will. Die Politik hat sich seit Beginn der Finanzkrise geweigert, grundlegende Reformen zu beschließen. Die europäische Zentralbank versuchte daraufhin – unzulässigerweise – in die Rolle des Retters zu springen. Aber auch sie kann den Verteilungskonflikt zwischen schwachen und starken Euroländern nicht dauerhaft lösen. Dazu braucht es mehr, als Geld zu drucken. Wir brauchen mutige Entscheidungen, darum kann sich die Politik nicht mehr drücken. Die kann es nur mit den Bürgerinnen und Bürgern geben.

Heribert Prantl bringt es in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung auf den Punkt: „Karlsruhe muss fundamentale EU-Angelegenheiten nicht nur dem EU-Gericht vorlegen, sondern dem deutschen Volk.“

Wir melden uns bei Ihnen im März aus dem Gerichtssaal wieder.

Ihr
Roman Huber (Vorstand)

PS: Das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und USA wirft ähnliche Probleme wie der ESM-Vertrag auf. Kompetenzen werden fast unwiderruflich auf andere Ebenen verlagert und den Parlamenten entzogen. Mehr Demokratie startet eine Kampagne.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung https://www.mehr-demokratie.de/ssl-spenden.html

Mehr Demokratie e.V. berichtet vom ersten Verhandlungstag in Karlsruhe

Linda Karlsson/pixelio.de

Linda Karlsson/pixelio.de

Sehr geehrter Herr Kühne,

der erste Tag der mündlichen Verhandlung heute ist für uns gut verlaufen… Dies ist natürlich noch keine Garantie dafür, dass sich das Gericht unserer Position anschliessen wird, aber schon heute dürfen wir annehmen, dass wir nicht mit leeren Händen aus Karlsruhe zurückkommen werden.

Fast alle Sachverständigen hatten sich gegenüber der Ankündigung der EZB, Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe zu kaufen, kritisch geäußert, allen voran Bundesbankpräsident Weidmann. Präsident Voßkuhle und Berichterstatter Huber fassten jeweils nach.

Sternstunden, naja Sternminuten gab es bei Aussagen von Präsident Voßkuhle wie (fast wörtlich): „Die EZB trifft mit Ihrem Plan Staatsanleihen zu kaufen im Grunde politische Umverteilungsentscheidungen, die EZB ist aber demokratisch nicht legitimiert, sie kann nicht kontrolliert werden, weil sie unabhängig ist, sie ist politisch nicht verantwortlich und trifft dennoch weitreichende Entscheidungen. Das ist im Grunde für alle Akteure perfekt. Bis auf die, die am Ende die Zeche zahlen müssen…. (die Bürger).

Oder Richter Huber (sinngemäß):
„In einem Mehrebenensystem muss es auch für einzelnen Bürger die Möglichkeit geben Kontrolle auszuüben. Denn die europäische Union ist kein Selbstzweck, auch die Bundesrepublik ist kein Selbstzweck. Der Staat muss den Menschen dienen und nicht die Menschen dem Staat. Die Aufgabe des Staates ist es, den Bürgern zu ermöglichen ihr Selbstbestimmungsrecht zu verwirklichen.“

Besser hätten wir es auch nicht formulieren können.

Die Grundsatzfrage auf einen einfachen Nenner gebracht ist: Wenn Euro-Länder in finanziellen Nöten sind und Geld brauchen, es aber von den Banken und üblichen Investoren nicht mehr bekommen oder nur noch mit horrenden Zinsen, wer darf ihnen dann Geld leihen? Die bisherige Konstruktion war: der ESM-Rettungsschirm. Und immerhin kann da der deutsche Bundestag zumindest theoretisch vor jeder Miiliardenhilfe Nein sagen. Damit ist das Parlament der Ort, an dem die haushaltspolitische
Gesamtverantwortung verbleibt. Leiht die EZB das Geld und die Schulden können nicht mehr zurückgezahlt werden, haben die Anteileigner der EZB die Verluste zu tragen. Deutschland mit seinem Anteil von 27% an der EZB trägt die größte Last, kann aber im EZB Rat jederzeit überstimmt werden, denn Bundesbankpräsident Weidmann hat hier nur eine Stimme, wie sein zypriotischer Kollege auch. Dies verstößt gegen das Demokratiegebot in Art. 20 GG.

Mit besten Grüßen

Ihr
Roman Huber

PS: Ich bin gespannt auf den zweiten Tag. Mehr Demokratie setzt sich für unsere Mitbestimmung durch Volksentscheide ein. Bitte unterstützen Sie
unsere Kampagne http://www.volksentscheid.de/

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74594 Kreßberg
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Lesen Sie bitte dazu auch den Artikel im Focus:

6 Gründe warum der Euro scheitern wird – Focus Online

Lupo pixelio.de

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Kommentar:

Hat die EZB mit der Ankündigung und partiellen Umsetzung eines unbegrenzten Staatsanleihen-Kaufprogramms ihr geldpolitisches Mandat überschritten? – Ich meine glasklar: Ja. Deshalb habe ich vor einigen Monaten – zusammen mit 37.000 anderen deutschen Bürgern – mit meiner Unterschrift Klage gegen die EZB eingereicht.
Nun sagt ein Sprichwort: vor Gericht geht es zu wie auf hoher See. Andererseits aber darf Justia nur mit verbundenen Augen Urteile aufgrund der Rechtslage des Grundgesetzes und der europäischen Verträge treffen.
Die Argumentation der EZB, der Zweck heilige die Mittel, ist totaler Unsinn ! Damit wird der Rechtsstaat gebeugt und hinter die Fichte geführt. Damit wird Machtmissbrauch und der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die EZB sprengt damit den Damm des Rechtsstaats gegen Willkür , den Damm der die politische Kontrolle des Bürgers und der Parlamente sicherstellen soll !
Frederick Kühne

Lesen Sie auch:
Top-Ökonom Sinn wirft EZB Verschleierung vor

Die machtlosen Richter in Rot

Warten auf den 12. September 12 / WIR sind das VOLK !

Sehr geehrter Herr Kühne,

zwei Wochen haben wir ununterbrochen geordnet, gelocht, sortiert und abgeheftet. Am Freitag war es soweit: Wir haben eine zweite Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalvertrag nach Karlsruhe geschickt – unterzeichnet von weiteren 25.000 Beschwerdeführern. Zusammen mit den schon eingereichten 12.000 Unterschriften ist unsere Verfassungsbeschwerde mit 37.000 Unterstützern die größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Als ich gestern im Gericht anrief und die Ankunft von 80 weiteren prall gefüllten Aktenordnern ankündigte, meinte die zuständige Dame nur „um Gottes willen, so viele“ und verband mich sofort weiter…

Einen riesigen Dank Ihnen allen und auch den vielen Helferinnen und Helfern in unserem Berliner Büro!

Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Unser Haupterfolg ist sicherlich jetzt schon, dass das Thema Volksentscheid über Europafragen nicht mehr vom Tisch zu wischen ist. Nachdem wir die Diskussion ins Rollen gebracht haben, forderte Finanzminister Schäuble als erster ein Referendum, allerdings doch bitte nicht über ESM und Fiskalvertrag, sondern erst über den nächsten Schritt der europäischen Integrationspolitik. Anfang August fachte SPD-Chef Gabriel die Debatte an. Er forderte „eine gemeinsame europäische Finanz- und Steuerpolitik“. Als Voraussetzung müsse ein Verfassungskonvent eine Grundgesetzänderung erarbeiten, die dann dem zur Abstimmung vorzulegen wäre. Auch die Parteichefin der Grünen, Roth, äußerte sich entsprechend. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle sagte dem „Hamburger Abendblatt“, man könne „an einen Punkt kommen, an dem eine Volksabstimmung über Europa notwendig wird“. Der Vorsitzende der bayerischen CSU, Horst Seehofer, forderte Volksabstimmungen über Finanzhilfen für andere EU-Staaten und über die Aufnahme neuer Mitglieder.

Einige dieser Äußerungen sind mit großer Vorsicht zu genießen! Ein Volksentscheid und ein Konvent über die Zukunftsfragen müssen demokratischen Standards genügen. Ein urdemokratisches Instrument kann im schlimmsten Fall auch in sein Gegenteil verkehrt werden. Volksentscheide können politisch missbraucht werden – mit unklaren Fragestellungen, viel zu wenig Zeit zum Diskurs, Fehlinformation und geballter Medienpower. Eine Versammlung, die nicht direkt gewählt wird, kann auch zum Feigenblatt-Konvent werden, dessen Ergebnisse dann durch die Parlamente gedrückt werden.

Unsere Aufgabe wird es sein, der unermüdliche und kompromisslose Wächter von demokratischen Grundprinzipien zu sein. Demokratie braucht Zeit, faire Information, Pluralität und Ergebnisoffenheit. Dafür stehen wir.

Am 12. September werden die Richter das Urteil unserer Verfassungsbeschwerde verkünden. Wir melden uns dann direkt aus Karlsruhe.

Mit besten Grüßen

Roman Huber
Geschäftsführender Vorstand
Mehr Demokratie e.V.

P.S: Unsere beiden Prozessbevollmächtigten, Prof. Herta Däubler-Gmelin und Prof. Christoph Degenhart, haben nach der mündlichen Verhandlung weitere Argumente (z.B. Obergrenze der Haftungsrisiken, Banklizenz, Kauf von Staatsanleihen durch die EZB) zusammengetragen, um die der Bundesregierung zu entkräften. Wenn Sie dies nachvollziehen wollen, finden Sie alle Dokumente unter http://verfassungsbeschwerde.eu/verfahrensstand.html

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Geschäftsführung: Roman Huber
Kassenwartin: Katrin Tober
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn
Vereinsregister-Nummer 5707

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Dies ist ein Service von mehr Demokratie e. V.,
Der Bürgeraktion für bundesweite Volksabstimmungen.

Drei Verfassungsklagen gegen Fiskalpakt und ESM werden eingereicht !

BVG Adler

Die Aktion „Mehr Demokratie“ unter Leitung von Ex-Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin, die Partei „Die Linke“ und der CSU Abgeordnete Gauweiler werden gegen den Fiskalpakt und den ESM Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen

Das maximale Ausfallrisiko der Eurohilfen summiert sich (Stand Juli 2012) laut Berechnungen des Ökonom Philipp Bagus auf insgesamt 2,2 Billionen €uro (Quelle: merkur-online.de). Damit wird klar, dass nicht alleine die juristische Immunität und die Entmündigung der Nationalparlamente durch das Vertragswerk des ESM gegen die Verfassung der Bundesrepublik verstossen könnten, sondern alleine die gigantische Höhe der Eurohilfen dazu führen könnten, dass der deutsche Staat zunächst sein gutes Finanzmarktrating verliert und anschliessend selbst in den Bankrott geführt wird.

 

Europa muss ein demokratisches Europa der Bürger bleiben. Dafür lohnt es sich zu streiten.

Unterstützen Sie daher die ausserparlentarischen Bündnisse „Mehr Demokratie“(bereitet eine Klage gegen den ESM vor dem Bundesverfassungsgericht vor) und „Zivile Koalition“ oder auch „Bürgerwille“.

BündnisBürgerwille

Grafik Mehr Demokratie

Zentralistisches Groß-Europa? – Nein Danke ! – ESM ? Nein Danke !

€uroMünzen

Bündnis Bürgerwille / Zivile Koalition e.V. / Verband der Familienunternehmer / Bund der Steuerzahler fordern:

der ESM muss verhindert werden !

Dezentralität, Subsidiarität, Wettbewerb sind Garanten für ein erfolgreiches, flexibles und freies Europa.

Angesichts der Finanz- und Schuldenkrise schlagen respektable Personen wie Wolfgang Schäuble oder Gerhard Schröder und auch Angela Merkel „Mehr Europa“ als Lösung der Krise vor. Dies klingt gut.Zumindest auf den ersten Blick.

Denn Tatsache ist: bereits mit der Euroeinführung wurde dieses „Mehr an Europa“ eingeführt. Bereits damals hieß es, dass „Mehr Europa“ – also der Euro – eine Verbesserung des Wirtschaftens und mehr Wohlstand für alle mit sich bringt. Doch  so einfach wie die Lösung klingt, ist sie nicht. Mit dieser Vision von mehr Europa soll den Bürgern Sicherheit durch Größe vorgegaukelt werden.

Doch Größe allein bringt keine Sicherheit, sondern vor allem längere Abstimmungswege, mehr Bürokratie, mehr Bürgerferne, mehr Zentralismus,  weniger Wettbewerb, weniger Flexibilität und vor allem auch mehr Machtfülle in weniger Händen. Die demokratische Kontrolle eines solchen „Großeuropas“ ist schwierig zu gewährleisten – wenn überhaupt.

Zur Zeit bestimmt der Ministerrat ( also die Ministerpräsidenten bzw. Präsidenten / Bundeskanzler,z.B. Merkel/Hollande) zusammen mit der Kommission (den Beamten / Gouverneuren der Exekutive,z.B. Barroso) in Brüssel, was in Europa geschieht. Doch sowohl erstere wie letztere sind Exekutive, das heißt, die Exekutive der Nationalstaaten kontrolliert die Exekutive in Brüssel. Das ist aus Sicht der Demokratie sehr fragwürdig.

Es gibt zwar ein Europaparlament, aber es hat wenig Kontrollmöglichkeiten – und es wählt auch nicht die Kommission. Es kann auch die Kommission und den Kommissionspräsidenten nicht abwählen. Im Europaparlament gibt es de facto auch keine Regierungs- und Oppositionsfraktionen.

Angesichts der Schulden- und Finanzkrise der Euroländer wird nun die Fiskal- und Politische Union vorgeschlagen. Doch die Konstruktion des ESM beispielsweise ist so geplant, dass sie nicht durch ein gewähltes Parlament kontrolliert werden kann, sondern dass sie – parallel zum Ministerrat der EU – von den Finanzministern der Euroländer besetzt werden soll. Auch hier kontrolliert und bestimmt dann wieder die nationale Exekutive über die europäische Exekutive.

Dadurch entsteht ein erhebliches Demokratiedefizit in Europa.

Dies zu lösen gelänge nur, wenn das Europaparlament tatsächlich eine europäische Regierung wählen (und abwählen) könnte. Dementsprechend müsste die Anzahl der Sitze dort auch der tatsächlichen Bevölkerungsstärke der entsendenden Nationalstaaten entsprechen.

Das Europaparlement wäre demnach ein tatsächliches Parlament. Der Ministerrat müsste dann durch eine Art „europäischen Bundesrat“ abgelöst werden – in welchem die Nationalstaaten Mitbestimmungsrechte bei Gesetzgebungsverfahren bekämen.

Problematisch hierbei wäre nur: für die Eurostaaten müsste es entweder ein eigenständiges Europaparlament geben (denn nicht alle EU-Staaten sind Eurostaaten), oder bei Gesetzgebungsverfahren für Euroländer wären nur die Abgeordneten der Euroländer antrags- und abstimmungsberechtigt.

Der ESM genannte Stabilitätsmechanismus jedenfalls ist in seiner derzeit dem Bundestag zur Abstimmung vorliegenden Form weder von Parlamenten noch von Gerichten überprüfbar. Einmal ratifiziert, gibt es keine Ausstiegsmöglichkeit mehr. Zudem kann die Geschäftsführung des ESM jederzeit Gelder in beliebiger Höhe (über die Höhe beschliesst nur der ESM selbst) von den Nationalparlamenten mit einer siebentägigen Zahlungsfrist einfordern. Die Nationalparlamente haben kein Widerspruchsrecht mehr.

Die Vorschläge, die jetzt aber von Wolfgang Schäuble in der Ausgabe von Spiegel- Online am 23.06. gemacht wurden, klingen sehr abenteuerlich. Schäuble als Person kann man durchaus sehr respektieren.  Aber er wird die Strukturen, die er in Europa aufbauen will, selbst nicht mehr sehr lange erleben und steht als aktiv an der Macht beteiliger Politiker bewusst oder unbewusst  in der Gefahr, politische Strukturen nach den Gesichtspunkten der Macht- und Arbeitseffizienz zu gestalten.  Dabei  sagt er im Spiegel-Online , dass es keine föderale Strukturen sein werden, dann heißt das: es werden zentralistische Strukturen sein, etwas, dass es so bisher noch nie gab. Es wird – Zitat – „ein hochspannender Versuch“. Ein Experiment also, von dem wir überhaupt wieder nicht wissen, ob und wie es funktioniert. Das klingt sehr risikoreich und für meine Ohren auch gefährlich. Denn niemand weiß, wie bei diesem Konstrukt die Machtfülle in Brüssel noch effektiv demokratisch kontrolliert werden kann.

Europa wird langfristig nur mit klaren politischen und demokratischen Strukturen erfolgreich sein.

Doch ob die Zentralisierung der Macht in Brüssel oder Straßburg dafür wirklich nötig ist, erscheint mehr als zweifelhaft.

Das Europa, dass bis zum Jahr 2000 als Bund souveräner und freier Nationalstaaten demokratisch und bürgernah exisitiert hat, droht – ausgelöst durch die Finanz- und Schuldenkrise – von einem zentralistischen Europa mit erheblichen Demokratie- und Kontrolldefiziten abgelöst zu werden.

Und jedesmal heisst es als Begründung, dass der „Druck der Märkte“ diese Reformen erfordern.

Der Druck der Bürger, die sich für Demokratie und Rechtsstaat einsetzen, muss daher wesentlich größer werden, damit die Demokratie nicht bei den kurzfristigen und mit heißer Nadel gestrickten Lösungen unter dem Druck der Finanzmärkte unter die Räder gerät.

Dabei ist auch die Frage an die Politiker, wer eigentlich die Ziele und Strukturen der Politik bestimmt: werden diese nur noch durch das Diktat der Märkte und Finanzindustrie bestimmt, die die Politiker vor sich hertreiben – oder haben die Bürger und Parteimitglieder doch noch mitzudenken, mitzuplanen, mitzuentscheiden?

In den großen sogenannten Volksparteien CDU und SPD jedenfalls wurde bisher keine Grundsatzdiskussion mit den Mitgliedern und Bürgern über die Zukunft Europas geführt. Es gibt keine Programmentwürfe, keine Basisentscheidungen. Und einfach nur mal so auf „Druck der Märkte“ Veränderungen in den europäischen Parlaments- und Machtstrukturen  über die Köpfe der Bürger hinweg in einem Hau-Ruck-Abstimmungsverfahren durch die Parlamente zu peitschen (wie dies mit dem ESM geschehen soll) trägt zu starkem Mißtrauen der Parteimitglieder und Bürger bei.

Europa muss ein demokratisches Europa der Bürger bleiben. Dafür lohnt es sich zu streiten.

Unterstützen Sie daher die ausserparlentarischen Bündnisse „Mehr Demokratie“(bereitet eine Klage gegen den ESM vor dem Bundesverfassungsgericht vor) und „Zivile Koalition“ oder auch „Bürgerwille“.

BündnisBürgerwille

Grafik Mehr Demokratie