Hammer-Urteil : Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig !

Hammer-Urteil : Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig !

Verfassungsgericht: Bundesregierung und Bundestag müssen EZB-Beschlüsse prüfen !

 

+++ LIVE / DIREKT +++ Gerichtsurteilsverkündung 05.05.2020

 

 

 

 

Von Conservo

 

Weitreichende Entscheidung in Karlsruhe: Der Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt gegen das Grundgesetz – zumindest in Teilen. Das ist ein historisches Urteil. Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.

Die Beschlüsse der Notenbank seien kompetenzwidrig ergangen, entschieden die Karlsruher Richter mit dem am Dienstag verkündeten Urteil. Bundesregierung und Bundestag hätten durch ihr tatenloses Zusehen Grundrechte verletzt.

Der Senat stellte aber keine verbotene Staatsfinanzierung fest. Die aktuellen Corona-Hilfen der EZB waren jedoch nicht Gegenstand der Entscheidung. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.)

 

Historisches Verfassungsurteil

Das Gericht stelle erstmals in seiner Geschichte fest, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht von der europäischen Weiterlesen

Merkel, Schulz, Juncker und Macron drohen Europa zu zerbrechen

Merkel, Schulz, Juncker und Macron drohen Europa zu zerbrechen

von Jörg Gebauer *

Foto Cover Buchtitel „Des Wahnsinns Fette Leute / Thomas Böhm

Schweiz, Österreich, Berlin, Brüssel und die vier Visegrád-Staaten Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen sind in heftige diplomatische Verwicklungen geraten, von denen der ZDF-Michel so gut wie nichts mitbekommt, ja wenig mitbekommen soll. Jörg Gebauer erläutert die verfahrene, nicht ungefährliche Situation, welche ausgelöst wurde durch Merkels massive Rechts- und Verfassungsbrüche.

Reaktivierung des Sündenbockdenkens um vom eigenen Versagen abzulenken

Die westeuropäischen Staaten und die EU-Führung drohen jetzt wieder massiv einigen mitteleuropäischen Staaten (das Berliner Establishment nennt sie „osteuropäische“), weil jene „uns“ (wer ist das eigentlich: uns?) keine Migranten abnehmen wollen. Dies wird einer der zentralen Ablenkungsmanöver der neuen GroKo-Verhandlungen sein. Der angestrebte Trick: Ein „Populismus von links“ soll nun das historisch mieseste Wahlergebnis von Union und SPD vergessen machen, indem ein äußerer Sündenbock gesucht wird. Alles zu Lasten der Polen, der Tschechen, der Ungarn, der Österreicher und der Slowaken. Und unter Ausnutzung eines auch in Deutschland vorhandenen „Chauvinismus der Gefühle“ nach dem Motto: Warum nehmen die uns keine Migranten ab?

Strenggenommen widersprechen sich Schulz und Merkel: Die Migranten sind doch wertvoller als Gold. Warum behalten wir nicht einfach alle? Es ist doch entweder so, dass die Migranten uns bereichern oder uns eben nicht bereichern. Nach der „Philosophie von 2015“ müssten doch strenggenommen alle hierbleiben. Warum sollten wir sie überhaupt an die Visegrád-Staaten Ungarn, Tschechien, Slowakei und Polen abschieben, wenn sie doch wirklich eine Bereicherung darstellen?

EU, Deutschland und Frankreich drohen Europa zu spalten

Es mache sich niemand etwas vor: Auch Österreich – wenn es noch halbwegs bei Verstand ist – wird sich immer weiter von „Berlin und Brüssel“ weg und mehr zu den Visegrád- und den Balkanstaaten hin orientieren. Wer hören kann, der höre: Flankiert wird dieser Prozess

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ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Sehr geehrter Herr Kühne,

vor einer guten Woche traf das Bundesverfassungsgericht eine spannende Entscheidung: Zunächst einmal kündigte das Gericht zu der von Mehr Demokratie initiierten Bürgerklage zu ESM und Fiskalpakt für den 18. März 2014 die Urteilsverkündung an. Hintergrund unserer Beschwerde war die zunehmende Entmachtung nationaler Parlamente und damit auch der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden im März natürlich vor Ort sein.

Das Besondere jedoch war: Das Gericht hat den die Maßnahmen der europäischen Zentralbank betreffenden Teil der Klage abgetrennt und zum ersten Mal in seiner Geschichte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorentscheidung vorgelegt.

Wir erinnern uns:
Es waren nur wenige Worte, die EZB-Präsident Mario Draghi im Juli 2012 der versammelten Londoner Finanzelite mit auf den Weg gab: Die EZB werde alles tun, um den Euro zu retten. Alles. Im Klartext bedeutete dies, dass die EZB im Ernstfall so viele Staatsanleihen finanzschwacher Euroländer kaufen würde, wie es die Lage aus seiner Sicht erfordert. Unbegrenzt. Dieses Versprechen ermöglicht es seitdem, Ländern wie Italien und Spanien zu niedrigen Zinsen Kredite zu bekommen.

Dagegen zogen wir vor Gericht. Das Verfassungsgericht hat uns Recht gegeben. Vorerst. Die EZB habe ihr Mandat überschritten. Sie dürfe nicht in unbegrenzter Höhe Staatsanleihen kaufen, wie sie dies angekündigt hatte. Damit verstoße sie gegen europäisches Recht.

Und damit kommen wir zur Krux des Ganzen. Die Befugnisse der EZB werden in den europäischen Verträgen definiert und nicht im Grundgesetz. Diese werden vom europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgelegt und nicht vom deutschen Verfassungsgericht. In dieser Zwickmühle befand sich Karlsruhe seit einigen Monaten. Die Richter können der EZB kaum vorwerfen, ihre Befugnisse überschritten zu haben – und damit vielleicht selbst ihre eigene Zuständigkeit überdehnen. Denn das Bundesverfassungsgericht kann der EZB nichts vorschreiben, nur der deutschen Bundesbank. Lange Zeit wollte das Gremium dem EuGH das Verfahren nicht vorlegen. Es hatte vermutlich die Sorge, der EuGH würde das Thema einfach durchwinken und alles erlauben. Denn das EU-Gericht entscheidet meist im Sinne der europäischen Institutionen.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht aber doch den EuGH angerufen, zum ersten Mal in seiner Geschichte. Allerdings nur in einer „Vorabentscheidung“. Dabei hat es dem europäischen Gericht schon auf 52 Seiten vorformuliert, wie aus Sicht von Karlsruhe die EZB zu handeln habe. Das deutsche Verfassungsgericht behält sich vor, danach noch einmal selbst zu entscheiden.

Wenn die EZB die Vorgaben des deutschen Gerichts berücksichtigte, würden die Märkte schnell wieder unruhig werden.

Man kann es jedoch drehen, wie man will. Die Politik hat sich seit Beginn der Finanzkrise geweigert, grundlegende Reformen zu beschließen. Die europäische Zentralbank versuchte daraufhin – unzulässigerweise – in die Rolle des Retters zu springen. Aber auch sie kann den Verteilungskonflikt zwischen schwachen und starken Euroländern nicht dauerhaft lösen. Dazu braucht es mehr, als Geld zu drucken. Wir brauchen mutige Entscheidungen, darum kann sich die Politik nicht mehr drücken. Die kann es nur mit den Bürgerinnen und Bürgern geben.

Heribert Prantl bringt es in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung auf den Punkt: „Karlsruhe muss fundamentale EU-Angelegenheiten nicht nur dem EU-Gericht vorlegen, sondern dem deutschen Volk.“

Wir melden uns bei Ihnen im März aus dem Gerichtssaal wieder.

Ihr
Roman Huber (Vorstand)

PS: Das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und USA wirft ähnliche Probleme wie der ESM-Vertrag auf. Kompetenzen werden fast unwiderruflich auf andere Ebenen verlagert und den Parlamenten entzogen. Mehr Demokratie startet eine Kampagne.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung https://www.mehr-demokratie.de/ssl-spenden.html