Türkei lässt Armenier-Denkmal abreissen

Wenn das nicht tief blicken lässt… : der erzislamische türkische Ministerpräsident Erdogan lässt das als Versöhnungsgeste erstellte Armenier-Mahnmal in der Grenzstadt Kars abreißen.
Offizielle Begründung ist, dass das Mahnmal eine Moschee verschatte…

Wer diese Begründung für bare Münze hält, sollte mal einen Kurs in Psychologie nehmen.
Wahrer Grund dürfte eher sein, dass das Mahnmal Salz auf die noch offene Wunde des Völkermords an den Armeniern ist. Denn die Bezeichnung des Völkermords als solchen steht auch heute in der Türkei immer noch unter Strafe.
Die Armenier gehörten zu den christlichen Ureinwohnern der Türkei seit dem Jahre 40 bis 50 nach Christus.

Für uns Deutsche, die wir uns offen mit unseren Fehlern der Vergangenheit auseinandersetzen, ist eine solche Mentalität des Vertuschens in keinster Weise nachvollziehbar.
Wirklichen und gesunden Patriotismus kann man nur dann entwickeln, wenn man die eigenen Fehler und Schwächen aufdeckt, analysiert und daraus die richtigen Schlußfolgerungen zieht – und zwar die, hin zu Wahrheit, Klarheit, Bekenntnis und Bitte um Vergebung. Nur so kann Versöhnung entstehen.
Aber dazu scheint der Islam – zumindest der politische Islam der Türkei – immer noch nicht in der Lage zu sein.

Wenn man also die Demontage des Armenier-Denkmals als politisches Symbol für den politischen Islam betrachtet, dann schwant uns christlichen Europäern nichts Gutes.
Denn schließlich erleben wir gerade den Rückschritt und den Rückfall der politischen Türkei hinter die Errungenschaften Atatürks – gefördert durch eine demokratisch gewählte islamistische Regierung in der Türkei.

Im übrigen wurde der politische Erfolg einer solchen islamischen Regierung erst recht durch die Forderungen der EU nach einer strikten Zurückdrängung des kemalistischen Militärs beschleunigt….

Dass das auch für die Christen in der Türkei – die bis heute vom Staat strukturell benachteiligt werden – nichts Gutes bedeutet, müsste jedem klar werden. Bis heute gibt es übrigens keine Verurteilung der islamischen Mörder von zwei türkischen und einem deutschen Christen in Antalya. Und nach allem, was bisher an Informationen bekannt geworden ist, wird vermutet, dass die türkischen Sicherheitsdienste in die Morde verwickelt sind. Die Verschleppung der Verurteilung der Täter passt also genau ins Bild.

Passt so eine Türkei in die Europäische Union? Wohl kaum…



Für alle diejenigen, die mehr wissen wollen:

  • Türkei lässt Armenier Mahnmal abreissen – ZDF Online 4/2011
  • Universität Stuttgart sagt – auf türkischen Druck aus Berlin – Gedenkveranstaltung an Armeniervölkermord ab
  • Erdogan – der islamistische Wolf im Schafspelz – cicero-Online Juni 2011
  • Schluss mit dem Euro-Sozialismus !

    Es gibt eine Grundregel im Finanzmarkt: wer Schulden macht, der muss sie auch bezahlen – und wer Kredite vergibt, der muss das Risiko einer Schuldnerinsolvenz selber tragen.

    Doch Frau Dr. Merkel agiert – ganz nach dem Vorbild der deutschen Einheit, –  in der Pose einer Euroretterin – koste es was es wolle.

    Doch Frau Dr. Merkel selbst wird die Zeche nicht bezahlen müssen, die mit der Zusage eines 27-Prozent-Anteils am sogenannten „permanenten Euro-Rettungsschirm“ im Falle eines Falles fällig wird. Nein – dafür werden die deutschen Steuerzahler geradestehen müssen, wenn Frau Dr. Merkel schon längst nicht mehr in Amt und Würden sein wird.

    Doch dem Volkssouverän reicht der Euro-Sozialismus !
    Es muss Schluss sein damit, Verschwender von Steuergeldern in Griechenland, Portugal und anderswo auch noch mit deutschen Bürgschaften zu belohnen.

    Wer Geld verschwendet, der muss dafür bestraft werden – nötigenfalls mit dem Rauswurf aus der Eurozone und mit einer staatlichen Insolvenz, bei der die Kreditgeber – d.h. die Banken – auf einen Teil ihrer Gelder verzichten.

    Es darf nicht sein, dass für fehlende Haushaltsdisziplin anderer Länder ständig der deutsche Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. Das kann man keinem Bürger in Deutschland mehr vermitteln – vor allem nicht in den Städten, die selbst seit Jahren mit Haushaltssicherungskonzepten arbeiten, die Schwimmbäder, Museen, Theater und andere Einrichtungen schliessen müssen, um Geld zu sparen.

    Es passt nicht in das Gesamtblickfeld des Steuerzahlers, dass in seiner eigenen Stadt gespart wird, aber Milliarden von Steuergelder im Ernstfall als Bürgschaft ins Ausland fliessen, weil man dort das Geld verprasst.

    Die Deutschen wollten den Euro damals nicht. Und – wie sich inzwischen herausstellt – hatte das Volk mit seinen Vorbehalten gar nicht so unrecht.

    Durch die Einführung des Euro haben die südlichen Euroländer ihre Haushaltsdisziplin aufgegeben und – da diese so günstig waren – Kredite aufgehäuft, die sie entsprechend ihrer geringeren Wirtschaftskraft nun nicht mehr zurückzahlen können.

    Doch wird den südlichen Volkswirtschaften wohl auch kaum ein sogenannter permanenter Euro-Rettungsschirm helfen, da die Bedingungen zur Teilnahme am Rettungsschirm zwar richtigerweise rigide sind, aber deren Bevölkerungen das Sparprogramm so nicht mittragen werden.

    Die Teilnehmerländer des Rettungsschirms werden die an den Schirm geknüpften Sparprogramme nicht lange gegen ihre Bevölkerungen durchsetzen können, zumal auch deren Wirtschaftskraft nicht reichen wird, bei einer so harten Währung ihre Schulden abzubauen.

    Die hochverschuldeten Süd-Euroländer sollten stattdessen aus der Eurozone austreten und eine eigene schwächere Währung einführen, die es ihnen leichter macht, ihre Waren zu exportieren und ihren Export zu steigern, um somit die Schulden leichter zu tilgen.

    Später dann könnten diese Staaten wieder in die Eurozone zurückkehren, sobald sie die Schulden getilgt und Haushaltsdisziplin an den Tag gelegt haben.

    Und im übrigen gilt die Haushaltsdisziplin auch für deutsche Städte, Länder und den Bund. Auch hier ist es an der Zeit, endlich mal die Schulden abzubauen !

    Die Transferidee eines sogenannten permanenten Euro-Rettungsschirms ist ein Irrglaube der in den Euro-Sozialismus – und damit in die dauerhafte Transfersackgasse führt.

    Damit muss Schluss sein !

    Der Ausgleich zwischen wettbewerbsstarken und wettbewerbsschwachen Ländern funktioniert – wie in den Jahrzehnten vor der Euro-Einführung gesehen –  am besten und effizientesten durch die Schwankungen zwischen verschiedenen Wechselkursen.

    Die Schaffung einer vermeintlichen Euro-Wirtschaftsregierung hingegen führt zu mehr ineffizienter Bürokratie, da einerseits weitere Verwaltungseinheiten zur Steuerung und Überwachung geschaffen werden müssen, diese jedoch zugleich – wie schon bei Gründung der Währungsunion – kaum Durchsetzungsfähigkeit besitzen werden.

    Lesen Sie mehr unter:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Der Iran als Atommacht?

    Der Iran als Atommacht?

    Ist das eine zulässige Option?

    Der Iran ist eine islamische Republik. Als eine solche ist seine politische Konstitution derart konstruiert, dass der Wächterrat bestehend aus je sechs geistlichen und sechs weltlichen Juristen – Bewerber für das Parlament überprüft und ablehnt, wenn sie nicht mit der Ideologie des islamischen Gottesstaates übereinstimmen. Der Wächterrat überprüft ebenso die vom Parlament vorgelegten Gesetzesentwürfe auf Konformität mit der Ideologie des islamischen Staates: der Scharia.

    Der Wächterrat fungiert also an zentraler Stelle als Überwachungs-, Steuerungs- und Zensurorgan und beeinflusst durch die Vorabzulassung oder Nichtzulassung von Parlamentsbewerbern de facto den Ausgang der Parlamentswahlen.

    So ist auch zu erklären, warum die islamischen Rechtsextremisten unter Ahamdinedschad auch in 2009 erneut die Parlamentswahl gewannen, obwohl sie in 2006 bei den Kommunalwahlen drastisch abgestaft worden waren.

    Die in 2009 durchgeführten Wahlen wurden inneriranisch durch die Opposition nach Manipulationsvorwürfen angefochten. Die Anfechtung jedoch wurde wiederum vom Wächterrat entgegengenommen, der eine neutrale Überprüfung von aussen nicht zuließ.
    Daraufhin kam es zu Massenprotesten im Iran, in deren Folge es viele Verletzte und sogar Tote gab, mit dem Ergebnis, dass Ahmadi-Nedschad als Wahlsieger erklärt wurde.

    Der Westen verband mit dem Aufflammen der Proteste der iranischen Oppositionsbewegung die Hoffnung auf eine inneriranische Revolution, ähnlich dem Geschehen in der DDR, und damit die Hoffnung auf Ablösung der islamistischen rechtsextremistischen Regierung um Ahamadi Nedschad.

    Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt, sodass der Westen sich – vor allem im Hinblick auf die atomaren Ambitionen Irans – die Frage stellen muss, wie er mit der radikalislamischen Regierung Irans umgeht.

    Die radikalislamische Regierung in Teheran fällt seit mehr als 5 Jahren mit stark antizionistischen Hasstiraden auf: so leugnete der Präsident des Iran den Holocaust an den Juden gleich mehrfach – darunter auch auf UN-Konferenzen.
    Zeitgleich finanziert der Iran seit Jahrzehnten den internationalen Terrorismus, vor allem in Palästina und Südlibanon. Der Iran unterstützt die Hamas im Gazastreifen als auch die Hisbollah im Südlibanon logistisch, finanziell, ideologisch und auch personell: Waffenlieferungen an diese Terrorgruppen sollten die UN-Blauhelme im Mittelmeer und an den Grenzen zum Gazastreifen als auch im Südlibanon unterbinden.

    Dies jedoch gelingt nur mit mäßigem Erfolg, sodass die Blauhelmtruppen de facto als Schutzgruppe für Hamas und Hisbollah fungieren und sie vor dem Zugriff durch das israelische Militär schützen.

    Auch die bisher ergriffenen Wirtschaftssanktionen gegen die iranische Regierung verpuffen im Sand.

    Obwohl der Westen den Bau der Atomanlagen im Iran mit Rücksicht auf die israelische Sicherheit eingestellt hatte, scheint es dem Iran in wenigen Monaten oder Jahren mit Hilfe russischer Ingenieure nun doch möglich zu werden, die Atomwaffe fertigzustellen.

    Damit bedroht der Iran in nicht allzuferner Zeit sowohl die Sicherheit Israels, als auch die Stabilität auf der gesamten arabischen Halbinsel.

    In Puncto Sicherheit sitzen daher sowohl die arabischen Nachbarstaaten als auch Israel und der Westen in einem Boot. Denn ein atomar bestückter Iran wäre mit Hilfe seiner Mittelstreckenrakten in der Lage, sowohl die arabische Halbinsel als auch Europa zu erreichen und Zerstörung großen Ausmaßes anzurichten.

    Um diesem Szenario vorzubeugen, sind international abgestimmte Massnahmen notwendig: angefangen bei der Trockenlegung der finanziellen Unterstützung für den Terrorismus, über Wirtschaftssanktionen, bis hin zur nicht auszuschließenden militärischen Option.

    Denn nichts wäre unberechenbarer, als die Atomwaffe in der Hand von irrational handelnden islamischen Staatenlenkern zu wissen.

    Die Anschläge auf das World Trade Center, auf die U-Bahn in London und Fernzüge in Madrid sollten uns eine Warnung sein.


    Exkurs

    Nachfolgend verknüpfte Seite führt zur Rheinischen Post
    Buschehr: Iran meldet Inbetriebnahme von Atomreaktor. 28.11.2010

    Wo liegen die Grenzen der Europäischen Union?

    Wo liegen die Grenzen der Europäischen Union?
    Wer die Frage danach stellt, der muss sich zuallererst die Frage danach stellen, wo die eigenen Grenzen liegen, sprich: ab wann ist unsere Leistungs- bzw. Integrationsfähigkeit dauerhaft überfordert? Oder umgekehrt formuliert, müsste man fragen, wie flexibel und wie ausdauernd ist unsere Leistungsfähigkeit?
    Dabei muss, kann und darf die Leistungsfähigkeit nicht eindimensional nur an wirtschaftlichen Gesichtspunkten diskutiert und festgemacht werden, sondern zur Leistungsfähigkeit gehören sozio-kulturelle Schwerpunkte ebenso dazu, wie politische oder auch religiöse.

    Was die wirtschaftliche Bewertung anbelangt, könnte die Belastbarkeit ziemlich klar an Fakten und Zahlen gemessen werden, wie beispielsweise am Bruttonationalprodukt, an der Inflations- oder Verschuldungsrate eines Landes. Dabei wird vorausgesetzt, dass die ermittelten Zahlen auch den Tatsachen entsprechen sollten, wie dies in der Vergangenheit – wie zuletzt am Beispiel Griechenlands zu beweisen wäre – leider nicht immer der Fall war.
    Nun lehrt uns aber gerade die Finanzkrise, als auch die immense Überschuldung vieler Südländer (Griechenland, Spanien, Portugal, Italien) und auch Irlands, dass der finanzpolitische Bogen innerhalb eines einheitlichen Währungsraumes mit divergierenden Nationalwirtschaften bereits schon ohne den Beitritt der Türkei bis zum Reißen angespannt ist.
    Ein zusätzlicher Beitritt eines bevölkerungsreichen südlichen Landes, das im Grunde ein weiterer Nettoempfänger wäre – würde die Kassenlage der EU bis zum Unerträglichen verschärfen. Mit der Folge weiter zunehmender Verteilungskämpfe.

    Die historische Entwicklung des Rechtsverständnisses – basierend auf anderen sozio-kulturellen Werten und Normen – darf ebenfalls nicht unterschlagen werden, wenn es um die Frage geht, ob die Türkei Vollmitglied der EU werden kann.
    Der türkische Staat ist einerseits zwar vom Laizismus des Staatsgründers Atatürk über Jahrzehnte geprägt worden – dennoch überlagert das islamische Rechtsverständnis dieses doch recht junge laizistische Staatswesen – und zwar in allen Bereichen: so gilt die Religionsfreiheit zwar auf dem Papier – aber in der Praxis gibt es sie in über 90 Prozent des türkischen Landes nicht. So ist es für die armenisch-orthodoxen Bischöfe verboten den priesterlichen Nachwuchs in der Türkei auszubilden.
    Ebenso selbstverständlich steht es unter Strafe, den Genozid an 1,5 Millionen Armeniern als solchen bezeichnen zu dürfen.
    Aber nicht nur die christlichen Armenier, die ja bereits vor der gewaltsamen Islamisierung im 7. Jahrhundert im Land lebten und damit die älteste Kultur der Türkei sind, werden ihrer Freiheiten beraubt.
    Auch andere christliche Konfessionen – egal ob katholisch, evangelisch oder evangelisch-freikirchlich – werden systematisch ihrer Rechte beschnitten: weder die alten noch die neuen christlichen Gemeinschaften können neue Grundstücke erwerben, geschweige denn Gotteshäuser bauen, und zwar deswegen, weil sie keinen Rechtsstatus als Kirchen haben. Kirchen existieren in der Türkei juristisch de facto nicht.
    So arbeiten viele Kirchen – juristisch lediglich geduldet – in der Illegalität oder mit dem Hilfskonstrukt eines Kulturvereins.

    Christliche Missionare und auch vom Islam zum Christentum Konvertierte müssen um ihr Leben fürchten, weil der islamisch unterlegte Nationalismus bzw. der nationalistisch unterlegte Islam solche Personen als „Staatsfeinde“ denunziert und verfolgt.
    So starben in Malatya ein deutscher und zwei türkische Christen, weil türkisch-islamische Nationalisten diese Andersgläubigen als „Staatsfeinde“ und „Bedrohung“ empfunden haben.
    Die Sicherheitskräfte in der Türkei haben – obwohl über solche Umtriebe informiert – den betroffenen Personen keinen Schutz angeboten.
    Und bis heute sind die Mörder nicht verurteilt. Inzwischen geschahen sogar noch weitere Morde, unter anderem an einem katholischen Bischof in der Türkei.

    Die nicht zufällige sondern systematische Verschleppung dieser Gerichtsverfahren belegt geradezu die These, dass das türkische Rechtssystem nicht mit dem eines freien, demokratischen Rechtsstaates übereinstimmt.

    Während in Mitteleuropa die Menschenrechte durch völlig autarke Rechtssysteme geschützt werden, schützt das türkische Rechtssystem diejenigen, die die Menschenrechte massiv verletzen – vor allem dann, wenn es um die Verteidigung der Vorherrschaft des Islams und der türkischen Nation geht.
    Einen solchen türkischen Staat mit einem solchen islamisch-nationalistischen Rechtsverständnis, das eben nicht nur oberflächlich vorherrscht, sondern das bis in die tiefsten Tiefen im Denken und Handeln der Türken verwurzelt ist – in die europäisch-abendländische christlich-aufgeklärte Schablone zwängen zu wollen, grenzt an grenzenloser Selbstüber- bzw. -fehleinschätzung.

    Bei einer Aufnahme in die EU würden sicherlich Übergangsfristen und Ausnahmetatbestände für die Türkei beschaffen, sodass der Reformdruck mit Aufnahme in die EU drastisch nachlassen würde.

    Zugleich jedoch könnten – nach einer Übergangszeit – Millionen von jungen türkischen Menschen in die alternden zentraleuropäischen Gesellschaften einwandern (Stichwort Bevölkerungsimperialismus) und sich dort der bereits lebenden türkischen Gemeinschaft anschliessen, was die Bevölkerungsrelation weiter zugunsten der wachsenden islamischen Bevölkerung, z.B. auch durch hohen Geburtenüberschuss, verschieben würde.

    Schleichend würde so über einen Zeitraum von vielleicht 100 Jahren die islamische Bevölkerung ihren Anteil auf über 50 Prozent erhöhen können – mit immensen Folgen und Nachteilen für die alteuropäische Bevölkerung.

    Das zum Teil jetzt schon auftretende eklatante Integrationsdesinteresse überwiegend seitens türkischer Migranten wäre bei einem derart hohen Bevölkerungsanteil vor allem kein Problem mehr für die Migranten – sondern für die alteuropäische Bevölkerung, die sich durch Geburtendefizite über einen Zeitraum von 100 Jahren selbst dezimiert hat.

    Wer sehen will, wie sich eine solche Verschiebung der Bevölkerungsanteile auswirkt,der braucht sich nur die Entwicklung des Libanon vom Jahre 1920 bis zum Jahre 2010 anzuschauen: der Libanon – einst als Schweiz des Nahen Ostens betitelt – entwickelte sich vom einst ausgewogenen Verhältnis zwischen Christen und Muslimen hin zu einem inzwischen muslimisch dominierten Staat, dessen gemäßigt-islamische Regierung vor allem immer mehr in die Abhängigkeit der vom Iran finanzierten Hisbollah-Miliz gerät.
    Diese Abhängigkeit ist inzwischen so groß, dass die reguläre libanesische Miliz sich nicht mehr ohne das Einverständnis der Hisbollah in das südlibanesische Gebiet wagt.

    Wer die Augen vor diesen historischen Tatsachen – und wer die Augen vor der Realität – verschliessen will, der geht nicht nur gedankenlos in die Zukunft, sondern der handelt vor allen Dingen grob fahrlässig, was den Erhalt des europäischen Abendlandes mit seinem freien und demokratischen Rechtsprinzipien anbelangt.

    Einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union ist deshalb aus sozio-kulturellen, aus rechtshistorischen und verfassungsrechtlichen sowie aus wirtschaftlichen Gründen der Weg vernünftigerweise zu verwehren. Eine Aufnahme der Türkei in die EU würde sowohl die EU aber auch die Türkei über die Grenzen der Belastbarkeit hin beschweren. Damit wäre Niemandem – weder uns Europäern noch den Türken – gedient.

    Daher sprechen wir uns für die Beibehaltung von sinnvollen sozio-kulturellen Grenzen gegenüber unseren türkischen Nachbarn aus.


    Exkurs:

    Auf der nachfolgend verknüpften Seite können Sie unter anderem auf ein Video zugreifen, welches die politische Manipulation und Agitation beim Freitagsgebet in einer Moschee dokumentiert:
    Politische Manipulation durch Agitation beim Freitagsgebet in Gelsenkirchen

    Ewald Stadler (BZÖ) antwortet dem Türkischen Botschafter im Wiener Parlament

    Schweizer stimmen für verschärftes Ausländerrecht

    Vorzeige Imam wegen häuslicher Gewalt verhaftet

    Alternativen Aufzeigen: Die Souveränen Staaten von Europa

    Europas Zukunft – Alternativen Aufzeigen : die Souveränen Staaten von Europa

    Die derzeitige aktuelle deutsche Innenpolitik ist von einem fast kritikfreien Pro-EU-Mainstream erfasst. Zwischen den etablierten Parteien im Bundestag gibt es keine, die ernsthafte Gegenpositionen vertreten würde.
    Daher darf man sich über das starke Desinteresse des Volkes an der Zukunft der EU nicht verwundern. Zudem gerade dort, wo das Volk sich mit Interesse – wenn auch gegen die Vorstellungen der
    Berufspolitiker – an der Gestaltung Europas versucht einzubringen , diese Versuche des Volkes vom Berufspolitikertum und von der Brüsseler Bürokratie mit zum Teil übermäßiger Arroganz und
    Selbstherrlichkeit ignoriert wird.

    Nehmen wir das „Nein“ der Iren zum Verfassungsvertrag als Beispiel: hier spricht man einerseits zwar davon, dass man das Votum des irischen Volkes respektieren müsse, andererseits aber plant
    man hinter verschlossenen Türen, durch eine erneute Abstimmung in Irland ein „Ja“ zu erhalten.
    So entpuppt sich der vermeintliche Respekt gegenüber dem „Nein“ des irischen Volkes als klare rhetorische Mogelpackung.
    Wer aber den Volkssouverän auf diese Weise mißachtet – und das schon bei der Grundsteinlegung einer EU-Verfassung – der darf sich nicht wundern, wenn das Volk den Abgeordneten nicht mehr über den Weg traut.

    Der Verfassungsvertrag von Lissabon ist – zugegeben – ein sehr komplexes und schwieriges Machwerk.
    Er erhebt das EU-Recht generell über das nationale Recht. Er entmachtet die Nationalparlamente, denen er lediglich die Möglichkeit einräumt, Bedenken gegen die Gesetzesentwürfe der EU-Kommission einzuräumen. Er entmachtet die nationale Justiz, da EUGerichte das letzte Wort haben werden – statt der nationalen Verfassungsgerichte.
    Letztlich entmachtet die EU die Nationalstaaten und gliedert sie – als Bundesstaaten – dem neuen Superstaat „Europäische Union“ unter.

    Nach dem neuen Verfassungsvertrag – wenn er denn rechtskräftig werden sollte – bleibt den Nationalparlamenten mindestens 8 Wochen Zeit, um Stellung gegen einen Gesetzesentwurf der EU zu beziehen.
    Die EU-Kommission kann die Stellungnahmen aber unberücksichtigt lassen und den Gesetzesentwurf unverändert – und unbeachtet der nationalstaatlichen Stellungnahmen – dem EUParlament und dem Ministerrat zur Abstimmung vorlegen.

    Eine Entdemokratisierung liegt hier bereits in der Struktur der zukünftigen Verfassungsorgane der EU vor:

    die nationalen Regierungen (Exekutive) benennen die EU-Kommisssare (Exekutive). Diese werden vom EU-Parlament (Legislative) anschließend bestätigt.
    Die EU-Kommission (Exekutive) erarbeitet neue Gesetzesentwürfe, legt sie dem Ministerrat (Exekutive) und dem EU-Parlament (Legislative) vor.
    Die nationalen Parlamente haben vor Erlangung der Rechtskräftigkeit lediglich eine Anhörungsoption (Minimum 8 Wochen). Nach Verstreichen dieser Anhörungsoption kann der Gesetzesentwurf nach Ablauf von 10 Tagen dem EU-Parlament zur Abstimmung gegeben werden.
    Demnach ist für Diskussionen auf nationaler Ebene prinzipiell kaum noch Zeit.

    Hinzu kommt erschwerend, dass dem Bürger , z.B. mittels Bürgeranhörungen oder Bürgerbewegungen, kaum noch Reaktionszeit verbleibt: bis die Informationen den Bürger oder dem Mitglied an der Parteibasis erreicht haben, bis er Zeit zum Reflektieren und Reagieren gefunden hat,sind die Gesetze in der EU-Bürokratie bereits beschlossene Sache.

    Alles in allem entmündigt der Verfassungsvertrag der EU von Lissabon somit nicht nur die nationalen Parlamente, sondern auch den nationalen Souverän – das Volk.

    Zudem berücksichtigt das einheitliche Regelwerk nicht die national unterschiedlich kulturell und religiös bedingten Unterschiede.
    Beispielsweise ist im Mutterland der protestantischen Reformation die kulturelle und religiöse Freiheit gegenüber religiösen Minderheiten wie freien Protestanten weitaus größer, als sie im katholisch geprägten Frankreich oder Polen wären.
    Eine einheitliche laizistische Rechtssprechung würde die kulturelle Glaubensfreiheit auch in Deutschland vermutlich wieder einschränken.
    So läßt es jedenfalls die Praxis in Belgien vermuten: hier wurden US-Amerikaner des Landes verwiesen– mit dem Vorwurf sie betrieben „Mission“.

    Laut dem protestantischen Verständnis von Meinungs- und Glaubens- sowie Bekenntnisfreiheit gehört Mission – also die Weitergabe und das Werben für das eigene Glaubensverständnis – schon zum Menschenrecht.

    Desweiteren fehlt im dem Verfassungsvertrag der Gottesbezug und der explizite Hinweis auf die geistes-, kultur- und religionsgeschichtliche Bedeutung des Christentums, ohne dessen 10 Gebote und ohne dessen Menschenbild und das Leitbild der Nächstenliebe, die Rechtssprechung des Abendlandes eine ganz andere Entwicklung genommen hätte.

    Das Bundesverfasssungsgericht hat der Klage vom CSUAbgeordneten
    Peter Gauweiler – maßgeblich erarbeitet vom Ordinarius für öffentliches Recht Prof. Dr. Schachtschneider und unterstützt unter anderem durch einen direkten Nachfahren des Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffers – in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 in weiten Teilen entsprochen..

    Parteien und Bürger sollten sich dazu herausfordern lassen, alternative Vorstellungen von einem geeinten Europa zu entwickeln:
    Vorstellungen, die nicht einer Zentralisierung der Macht in Brüssel und Straßburg das Wort reden, sondern die dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen.

    Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Ressourcen, das Wissen und die Entscheidungskompetenzen grundsätzlich auf der möglichst untersten Ebene angesiedelt werden. Und zwar nicht aus unerfindlichen Gründen, sondern weil die Erfahrung lehrt, dass zentralistisch geführte Organisationen und Regime in höchst uneffizientem Maß und in höchst unpersönlicher Weise mit Material und Mensch haushalten.
    Daher müssen Parteien und Bürger sich ernsthaft und tiefgründig die Frage stellen: wollen wir ein zentralistisch organisiertes Europa – mit langen und komplexen Kommunikationswegen, mit einem Heer an Beamten, die zwar vom Steuerzahler bezahlt – aber zumeist von Lobbyisten gelenkt werden?

    Die langen Kommunikationswege sind einem zentralistisch organisierte System immanent. Eine Möglichkeit diese langen Wege abzukürzen, besteht lediglich darin, die untersten Ebenen, sprich den Bürger und das Basismitglied der Parteien, von der Kommunikation – aber erst Recht von der Entscheidungsbeteiligung abzuschneiden.

    Eine alternative europäische Einigung besteht in der Vorstellung der „Souveränen Staaten von Europa“:

    Das Leitbild der weitestgehenden Freiheit der Nationen, einschließlich ihrer Kulturen, ihrem Gesellschaftsverständnis, ihrer historisch gewachsenen Rechtssprechung, sowie das Subsidiaritätsprinzip für die Organisation bilden den Kern dieses Gedankens der „Souveränen Staaten von Europa“.
    Die Schaffung der Souveränen Staaten von Europa, würde nur die Aufgaben auf die nächsthöhere Ebene verlagern, die von der darunterliegenden Ebene nicht erfüllt werden könnten:
    dazu gehörte die Wirtschaftsgesetzgebung für einen einheitlichen Binnenmarkt, die Währunspolitik der EU-Zentralbank sowie die Abstimmung der EU-Agarpolitik.
    Alles andere könnte auf der unteren Ebene verbleiben:so gäbe es einen Vorrang der nationalen Verfassungen, die Souveränität der Nationalparlamente und der nationalen Justiz würde beibehalten.
    Dabei könnten alle bisherigen Errungenschaften der europäischen Einigung bestehen bleiben:

    Die Reisefreiheit, der freie Warenverkehr – geregelt durch das Schengener Abkommen – alles dies kann bestehen bleiben, ohne der Zentrale in Brüssel bzw. Straßburg neue Kompetenzen zuzugestehen.

    Auch auf dem Feld der Verteidigungspolitik ist keine zusätzliche Kompetenzausweitung in Europa notwendig:
    Die Zusammenarbeit der Europäer auf dem Feld der Verteidigung ist außerordentlich effektiv und bestens in der Nato organisiert – eine darüberhinausgehende Kooperation, zentralisiert in Brüssel oder Straßburg, wäre weder nötig und schon gar nicht effizient.
    Dies wird auch durch die Rückkehr Frankreichs in die Strukturen der Nato geradezu bestätigt.
    Ziel der Europäischen Entwicklung könnte so sein, die Zusammen- arbeit der souveränen Staaten Europas in einer Allianz zu bündeln, deren Leitbild die Freiheit der Nationen und deren Leitprinzip
    das Subsidiaritätsprinzip ist.
    Hierzu reicht die Bildung einer supranationalen Verteidigungs-organisation – der Nato – sowie die Einrichtung eines Kooperationsrates der Souveränen Staaten von Europa (z.B. im Ministerrat) – in welchem mehrheitlich entschieden wird – vollkommen aus.
    Den nationalen Parlamenten bliebe ihr Hoheitsrecht unbeschnitten, die nationalen historischen Errungenschaften, wie in der Sozial- und Gesellschaftspolitik, sowie in der Kulturpolitik blieben erhalten.

    Die Souveränen Staaten von Europa: ist dies Modell eine gangbare Alternative zu einem Europa, das größtmögliche Freiheit, minimale Zentralisierung mit größtmöglicher Effizienz unter Beibehaltung der nationalen Identität garantiert?

    Wir werden es nur herausfinden, wenn wir uns darauf einlassen.

    Hier geht es zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum EU-Verfassungsvertrag (genannt Lissabonvertrag):

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html