EUROPOLY – Krise und kein Ende?

EUROPOLY – und am Ende haben

alle mehr Schulden…?

Die Politik ist gefragt: von einer Hiobsbotschaft hetzt sie zur anderen. Diesen Eindruck gewinnt zumindest der normale Bürger in Zeiten wie diesen.
Von Handlungskonzepten keine Spur weit und breit – stattdessen hektisches Getriebenwerden durch immer neue finanzielle Offenbarungseide.

Der erste Eurogipfel vor mehr als einer Woche: abgesagt. Der zweite Gipfel – wurde verlängert.
Wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft bekanntlich auf. Daher wird in Brüssel gefeilscht wie auf einem Basar: die finanzschwachen Südeuroländer wollen möglichst viel finanzielle Spritzen aus dem Norden Europas. Der Norden Europas hat noch nicht wirklich gemerkt, wie ihm die Milliarden aus den Taschen gezogen werden. Die Politiker der stabilitätsorientierten Nordländer der Eurozone beschwichtigen, verharmlosen, relativieren die Gefahr für die nationalen Volkswirtschaften Deutschlands, Österreichs, Finnlands und der Niederlande. Von Hebeln, die wie Versicherungen funktionieren ist die Rede, davon, dass der deutsche Beitrag in absoluten Zahlen nicht steigt auch.
Was aber keiner wagt zu sagen ist, dass keiner den wirklichen Durchblick hat, keiner das wirkliche Risiko abschätzen kann. Und niemand kann beschwören, dass Italien wirklich seine Haushaltspolitik strenger auf Konsolidierung ausrichten wird.

Das EUROulette dreht sich immer schneller: die Einsätze steigen, die Risiken auch. Und alle Spieler hoffen, dass sie auf der Gewinnerseite stehen werden.

Ob das mal gut geht?

Lediglich ein paar Aufrechte in der FDP, der CDU und der CSU warnen vor den Folgen von EUROPOLY – ebenso warnen davor renommierte Ökonomen wie Hans-Werner Sinn – oder die Linkspartei.
Bei Grünen und SPD dagegen gibt es keine Kritik an dem Einsatz von Hunderten von Milliarden, die für EUROPOLY eingesetzt werden müssen.

Fakt ist, dass zumindest die Versicherungsnehmer, Rentner und Steuerzahler der Nordeuroländer die Zeche werden zu zahlen haben: durch verminderte Renditen bei Versicherungspolicen, durch weiter fallende Staatseinnahmen (wegen der Verlustabschreibungen) und damit sinkende Zuschüsse für die Renten- und Sozialkassen.

Alles Panikmache? Wohl kaum.
Während der südliche Euroraum von seinen Schuldenbergen nur mit fremder Hilfe herunterkommt, müssen die Mitglieder der Nordeuroländer dafür auf Wohlstand verzichten.
Und dem Bürger der Nordeuroländer drohen mittelfristig  möglicherweise höhere Steuern.

Zugleich jedoch werden Versicherungen und Banken durch die nun geforderte höhere Eigenkapitalquote weniger Rendite und Gewinne erzielen – was sich direkt auf den Endkunden durch niedrigere Verzinsung z.B. auch der Kapitallebensversicherungen auswirken wird.

Die Staatsschuldenkrise der Südeuroländer wirkt sich somit nicht nur über die staatlichen Rettungsschirme auf die Nordeuroländer aus, sondern auch über die Verluste der Banken und Versicherungen.

Der Euro ist somit mitnichten ein Erfolg, sondern bereits nach knapp zehn Jahren seiner Existenz ein Werkzeug für die Südeuroländer geworden, die reicheren Nordeuroländer in die Haftungs- und Transferunion hineinzuziehen.

Die Haftungsunion ist daher kein Szenario mehr – sondern harte Realität.

Doch sollten die Bevölkerungen der Nordeuroländer auf ihre Regierungen zumindest so hohen Druck aufbauen, dass die Südeuroländer endlich zu harten Reformen gedrängt werden – und dass die Verträge zur Währungsunion derart umgebaut werden, dass nicht nur automatische Sanktionen gegen Schuldensünder kreiert werden, sondern dass sowohl die Insolvenz für Staaten als auch der unfreiwillige Rauswurf aus der Eurozone notfalls durchgesetzt werden kann, falls alle anderen Folterwerkzeuge nicht zum gewünschten Erfolg führen, damit mittelfristig die Rückkehr zur – auch fiskalischen – Ordnungspolitik erfolgt.

Immerhin – und das ist ein Erfolg der harten Haltung Deutschlands und der Niederlande – sind die Franzosen von ihrem Ziel abgerückt, den EFSF mit einer Bankenlizenz auszustatten und damit die EZB als Gelddruckmaschine anzuzapfen. Obwohl die EZB – auch auf französischen Wunsch hin – unter ihrem neuen Präsidenten weiterhin Staatsanleihen aufkaufen werden wird. So kündigte es Mario Draghi, der neue Präsident der Europäischen Zentralbank, bereits an.

Die Regierungen der Nordeuroländer müssen aufpassen, dass sie das restliche Vertrauen ihrer Bevölkerungen nicht vollends verspielen.

Ansonsten war das bestenfalls erst der Anfang einer Krise.

Hoffen wir es mal lieber nicht.

Rettungsschirm für Rede- und Gewissensfreiheit

Das Parlament ist der Ort der Redefreiheit: der These und Antithese !

Die Abstimmung im Bundestag über die Erweiterung des sogenannten Euro-Rettungsschirmes EFSF ist erwartungsgemäß ausgegangen: eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmten für die Erweiterung der Bürgschaftslasten und -risiken Deutschlands.

Soweit so schlecht. Die Warnungen der als „Euro-Rebellen“ verunglimpften Wissenschaftler um Hans-Werner Sinn, Bosbach, Gauweiler, Schäffler und Co. dagegen wollten die Fraktionsführungen nicht mehr hören.
Entsprechend blieben den charakterstarken Abgeordneten Redezeit ihrer Fraktionen „erspart“.
Somit wollten die Fraktionsführungen eine eigentlich dringend notwendige sachliche Diskussion über Für und Wider im Parlament verhindern und  die Rede- und Gewissensfreiheit des einzelnen Abgeordneten einschränken:
so macht man heute Machtpolitik: unbequeme Argumente, unbequeme Querdenker sollen keine Redezeit, keine Öffentlichkeit erhalten!

Doch was für eine Blamage ist dies für ein Parlament – das, der Bedeutung des Namens nach – ein Ort der Rede und Debatte sein soll?
Das Parlament ist ein Ort der Redefreiheit ! These und Antithese sollen im Wettstreit um die Mehrheit der Abgeordneten und Zuhörer eifern.
Ein Ausblenden der These einerseits oder der Antithese andererseits mittels taktischer Geschäftsordnungs- oder Machtspielchen spricht für die Argumentationsschwäche und Angst desjenigen, der diese taktischen Winkelzüge benützt.

Bundestagspräsident Lammert hat der Demokratie im Parlament einen großen und ehrenwerten Dienst erwiesen, indem er den „Abweichlern“ gemäß seines Geschäftsordnungskommentars jeweils ein Rederecht im Anschluss an die Redezeit der Fraktionen eingeräumt hat.

Hierfür sei Herrn Lammert ein großes Lob und Dank für seinen Mut ausgesprochen: Herr Lammert hat damit einen notwendigen Rettungsschirm für die Rede- und Gewissensfreiheit des Abgeordneten aufgespannt.

Auch den Stabilitäts- und Ordnungspolitikern, welche vor den Risiken immer neuer sogenannter Rettungsschirme warnen, stellvertretend seien noch einmal Herr Gauweiler, Herr Bosbach und Herr Schäffler genannt, ist Respekt und Anerkennung für ihre Aufrichtigkeit und Charakterstärke zu zollen: sie haben sich im Wettstreit um die beste Krisenlösung und um die Demokratie verdient gemacht.

Schulden mit noch mehr Schulden zu bekämpfen mag eine kurzfristige und vorübergehende Lösung sein. Dauerhaft jedoch führt der Weg des billigen Geldes jedoch in die Inflation.
Die Aufnahme von immer neuen Krediten (Stichwort Kredithebel) durch den EFSF oder der permanente Ankauf von Staatsanleihen hoch verschuldeter Länder durch die EZB (Europ. Zentralbank) führen zu folgenden Ergebnissen:
Die Schuldnerländer fühlen sich „gesichert“, wodurch ihre Reformbereitschaft nachlassen könnte. Die Niedrigzinspolitik, die gerade die Länder zu der hohen Kreditaufnahme verleitet hat und die die Ursache der Verschuldung ist, würde durch die EZB bzw. den EFSF fortgesetzt.
Psychologisch eine verheerende Wirkung, wenn Fehlverhalten kaum oder keine Konsequenzen zur Folge hat.
Daher kann die Installation eines Rettungsfonds niemals dauerhafter Natur sein, sondern lediglich vorübergehender Natur, bis die Regeln des Stabilitätspaktes verschärft worden, Gültigkeit erlangt haben und auch in die Tat umgesetzt werden.
Dies soll bis 2015 der Fall sein: dann sollen die verschärften Stabilitätskriterien und -regeln erst greifen.

Leider wurden diese Verschärfung der Regeln von SPD und Grünen im Europaparlament abgelehnt. Die bürgerliche Mehrheit jedoch hat die Verschärfung der Regeln im Europaparlament beschlossen.

Bis dahin – also bis 2015 – müssen alle notwendigen Schritte ergriffen werden, um die Unabhängigkeit der Notenbank EZB wieder herzustellen und Strukturen zu schaffen, die die Haushalte der Nationalstaaten zum Schuldenabbau verpflichten und überwachen können.

Eine EU-Haushaltsgenehmigungsbehörde muss dazu geschaffen werden, bzw. eine vorhandene Behörde muss dazu ermächtigt werden.

Ohne eine Genehmigung dieser Aufsicht dürfen in Zukunft die nationalen Regierungen ihre Haushaltsplanungen nur vorläufig führen – unter strikter Beachtung von Auflagen.

Gleichzeitig jedoch ist die Wettbewerbsfähigkeit in allen Ländern der EU zu stärken: Ein Marshallplan mit Investitionen in regenerative Energien (Solaranlagen in südlichen EU-Mittelmeeranrainerstaaten), Bildung, Forschung und Infrastrukturen könnte angelegt werden.

Parallel dazu müssen ineffiziente Verwaltungsstrukturen modernisiert und effizienter und vor allem unbürokratischer gestaltet werden, die Sozialsysteme demographiekonform angepasst werden, Steuersysteme harmonisiert werden und der Finanzmarkt ist stärker zu regulieren.
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer kann dazu ein Schritt sein, den Finanzsektor an den Kosten der Finanz- und Schuldenkrise zu beteiligen.

Die Folgelasten dieser Krise allein den Steuerzahlern aufzubürden und damit ausschliesslich zu sozialisieren ist als Eurosozialismus abzulehnen.

Eine dauerhafte Mißachtung der Ordnungspolitik durch ständige Rettungsschirme führt das Verursacherprinzip ad absurdum, erzieht Menschen und Politiker zum Mißbrauch der Solidarität und damit zum falschen verschwenderischen Wirtschaften.

Die Ordnungspolitik ist daher alsbald wie möglich wieder herzustellen:  das Verursacherprinzip, sowie die Verpflichtung des Eigentums/Kapitals zum Wohle der Gemeinschaft beizutragen sind in verbindliche Gesetze und Marktregeln zu gießen.

Nur so kann die demokratische und soziale Gesellschaftsordnung, die laut Grundgesetz festgeschrieben ist, auch realisiert werden.

Gläubiger, die auf hohe Rendite zielen und diese gerne mitnehmen, müssen für ihr hohes Risko auch selbst haften. Denn Kapital / Eigentum verpflichtet !

Sparprogramme: Griechenland wird erdrosselt

Schuldenschnitt wäre wahrhafte europäische Solidarität

Keine Frage – Griechenland muss sich reformieren, den Öffentlichen Dienst entbürokratisieren, die Finanzverwaltung effizienter machen um die Steuern auch in der Realität einzutreiben.
Keine Frage – Griechenland muss sein Renteneintrittsalter hochsetzen, die Rentenhöhe kürzen.
Dennoch sind die jetzt aktuell anvisierten Kürzungen der griechischen Regierung dazu geeignet, Griechenland komplett zu erdrosseln – mit der Folge der Implosion des politischen Systems.
Die Bevölkerung Griechenlands – die überwiegende Mehrheit trifft keine Schuld an der exorbitant hohen Staatsverschuldung von 157 Prozent – soll jetzt bluten: höhere Steuern, Arbeitsplatzverluste treffen den einfachen Mann – die einfache Frau – auf der Straße.

Die wirtschaftliche Erdrosselung des Volkes auf Druck der Troika von IWF, EZB und EU könnte zum Sturz der griechischen Regierung und zu Neuwahlen führen, bei denen antieuropäische Kräfte und Nationalisten die Mehrheit erringen. Diese würden dann die Sparpakete rückabwickeln, mit der Folge einer Insolvenz und des Euroaustritts.
Die Griechen würden sich anschliessend von den europäischen Institutionen insgesamt lösen.
Die Wahrscheinlichkeit für dieses Szenario`s halte ich für hoch – und für unberechenbar und gefährlich, weil es das gesamte Haus Europas zum Schwanken bringen könnte.

Die von weiten Teilen der Union und FDP vorgetragene geordnete Insolvenz Griechenlands, ein Schuldenschnitt von 50 bis 60 Prozent in Kombination mit einem europäischen grünen Marshallplan, welcher Investitionen in regenerative Kraftwerke in Griechenland stecken könnte, wäre dagegen eine proeuropäische und konstruktive Lösung der Griechenlandkrise.

Parallel dazu müssen die Stabilitätskriterien für die Euroländer weiter verschärft und stärker als bisher überwacht werden. Automatische Sanktionen gegen Verstöße müssen autark und immun gegen politische Einflussnahme verankert werden.
Ein vorübergehender Rettungsfonds müsste geschaffen – und demokratisch legitimiert zusammengesetzt werden. Die Verwalter dieses Fonds müssten – im Gegensatz zum bisherigen Vertragsentwurfs des ESM – justiziabel überprüfbar bleiben.
Eine juristische Immunität der ESM-Mitglieder bzw. Administratoren schafft dagegen Mißtrauen in der Bevölkerung.

Was Griechenland und Europa jetzt brauchen ist ein klares Bekenntnis zu einer stabilen europäischen Währung. Das klarste Bekenntnis hierzu sind Reformen in den verschuldeten Euroländern einerseits – und ein möglicher Schuldenschnitt Griechenlands andererseits.

Eine wirtschaftliche Erdrosselung Griechenlands – das 157 Jahre lang arbeiten müsste, ohne selbst zu konsumieren, um seine Schulden abzutragen – wäre fatal.

Erinnern wir uns: auch Deutschland wurden nach dem zweiten Weltkrieg viele Schulden erlassen. So sollten die Gläubiger Griechenlands nun auch Griechenland einen Großteil der Schulden erlassen.

Das wäre wahrhaft europäische Solidarität.

Eine Ausdehnung der Kapazitäten des Rettungsschirms hingegegen könnte die Bonität der Bundesrepublik Deutschland bedrohen. Dies hätte steigende Zinslasten für Bund, Länder und Kommunen zur Folge.

Euro-Rettung: blinde Piloten auf Sichtflug im Nebel

Die Euro-Rettung kommt mir vor, als würden blinde Piloten im Nebel auf Sichtflug umschalten.
Die Verwirrung im politischen Berlin ist so groß, dass Niemand mehr weiß, wohin die Reise überhaupt geht.
Die Bevölkerung ist völlig desorientiert.
Wirtschaftsexperten warnen ebenso vor einer dauerhaften Überforderung der Rettungsinstrumente und deren Finanziers, wie der Bundespräsident.

Die Gefahr besteht, dass alle – also auch die Retter – mit in einen Strudel der Überschuldung hineingerissen werden könnten, weil die zu rettenden Eurostaaten selbst nicht in der Lage sind, ihre Schulden jemals zu begleichen.

So wurde zum Beispiel Griechenland aus politischen Gründen in die Eurozone von Rot-Grün aufgenommen, obwohl die fundamentalen Daten dagegen hätten sprechen – nein schreien – müssen.
Nun ist der Schwindel aufgeflogen – und schon wieder wird aus politischen Gründen eine saubere Insolvenz des kranken Manns am Bosporus verschleppt.

Der Volksmund sagt: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Und Recht hat er !
Griechenland sollte lieber für eine unbestimmte Zeit die Eurozone verlassen – zum Vorteil für Griechenland und zum Vorteil für die restliche Eurozone.

Raus aus der Krise ! 4 Punkte-Plan zur Krisenbewältigung

Seit fast zehn Jahren jagt eine Finanzkrise die nächste – und bedroht dadurch immer wieder die Realwirtschaften.
Im Grunde genommen entstehen die Finanzkrisen an den Märkten nur durch die Absicht einiger Marktteilnehmer, hohe Gewinne in kurzer Zeit mitzunehmen. Und zwar Gewinne in einer Art Höhe, die die Realwirtschaft so gar nicht erwirtschaften kann.
Einige Marktteilnehmer erzeugen so mit den ihnen zur Verfügung stehenden Spar- und Anlagegeldern Blasen: zunächst gab es die Immobilienblase in den USA, dann in Spanien. Nun erzeugen die umtriebigen Spekulanten neue Blasen mit Rohstoffen, Lebensmitteln, Energie und – gerade aktuell – mit Gold.
Die Spekulanten treiben als erstes Preise in die Höhe – und ihnen folgen im Herdentrieb die Millionen von Normalanlegern, die sich in vermeintlicher Sicherheit mit ihrer Anlage in einem „Wachstumsbereich“ zu finden wähnen.
Während die Spekulationsprofis dann rechtzeitig die Blase verlassen – und sie damit zum Platzen bringen – schauen die naiven Akteure dann in die Röhre – und verlieren ihr angelegtes Geld.

Hier muss die Politik dringend neue Finanzmarktregularien festzurren. Und zwar nachhaltig und gründlich. Spekulation mit Rohstoffen, Aktien, Immobilien, usw. soll und kann verboten werden, indem maximale Handels-Spannbreiten und Mindeshaltungszeiten für Aktien vorgeschrieben werden. Sicher gibt es noch bessere Instrumente als die von mir vorgeschlagenen, um Spekulation zu stoppen.

Das ist der erste Punkt, um zukünftige Krisen am Finanzmarkt zu vermeiden.

Der zweite Punkt ist die nachhaltige Finanzpolitik der Staaten.
Natürlich sind die Staaten momentan so hoch verschuldet, weil sie die Folgen der Finanzmarktspekulationen abgefedert und Banken systematisch mit Milliarden gestützt haben.
Nun diese Milliarden bei Sozialschwachen und bei der Bildung einsparen zu wollen, ist irrwitzig.
Daher sollten die Staaten die Finanzmarktteilnehmer durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer an den Kosten beteiligen, die diese selbst durch ihre Finanzmarktspekulationen verursacht haben – und mit Hilfe dieser Finanzmarkttransaktionssteuer die Einkünfte des Staatshaushaltes steigern.

Der dritte Punkt sind die seit mehr als zehn Jahren sinkenden Reallöhne der Arbeitnehmer in Deutschland und einigen anderen Industrieländern.

Es wird Zeit, den Arbeitnehmern kräftige Lohnerhöhungen zu gewähren, damit die Kaufkraft gestärkt und die Wirtschaft angekurbelt wird.
Staatliche Konkjunkturprogramme sollten die Ausnahme bleiben.
Denn sobald die privaten Ausgaben steigen, steigen auch wieder die staatlichen Einnahmen – und somit kann auch der Staat wieder mehr investieren.
Deutschland hat sich durch die Lohnzurückhaltung der letzten zehn Jahre innerhalb der Euro-Zone einen Wettbewerbsvorteil durch Lohndumping erarbeitet – und somit die Eurokrise zumindest teilweise mit heraufbeschworen.
Andererseits haben südliche Euro-Länder zu großzügig Löhne angehoben und zu leichtfertig Kredite aufgenommen.

Damit kommen wir zum vierten Punkt:
Die Euro-Länder müssen ihre Wirtschaftspolitik, z.B. die Lohnpolitik und die Inflationsraten, aneinander angleichen, falls sie ein Auseinanderfallen der Eurozone oder eine Transferunion vermeiden wollen.

Dafür braucht die Eurozone aber keine neuen supranationalen Institutionen, sondern lediglich rechtlich verbindliche Vorgaben für die einzelnen Euroländer.
Die Einhaltung der Vorgaben muss strikt überwacht werden – bei einem Abweichen von den Vorgaben müssen strikte Sanktionsmassnahmen als Möglichkeit geschaffen werden.
So sollte eine Euroregierung, die die Vorgaben nicht einhält z.B. von automatischen Kürzungen von EU-Zuweisungen betroffen sein. Andere Instrumente wie die Schaffung einer Genehmigungspflicht von nationalen Finanzhaushalten durch eine Euro-Finanzaufsicht – zum Beispiel könnte die EZB diese Funktion in Kooperation mit den nationalen Staatsbanken wahrnehme – wären überlegenswert.

Eurobonds dagegen wären nur vordergründig eine Lösung. Mittel- und langfristig gesehen verführen die Eurobonds die südlichen Euroländer weiterhin zum Schuldenmachen, während die Nordeuroländer wie die Niederlande, Deutschland und Österreich die Schulden dieser Südeuroländer abzahlen und selbst auch noch höhere Zinsen für die eigenen Schulden bezahlen müssten.

99 Thesen

EU-Schulden-Gipfel verhindert den Absturz

Puh – das war knapp! Der EU-Schulden-Gipfel hat in schwerer Stunde harte und konsequente Massnahmen zur Eindämmung der Schuldenkrise Griechenlands getroffen.
Der Sondergipfel hat damit den finanzpolitischen Absturz verhindert.

Und anders als zuvor, müssen diesmal nicht nur der Kreditnehmer Griechenland und die Steuerzahler Europas schwere Kröten schlucken. Nein, diesesmal – und hier gebührt Kanzlerin Angela Merkel und dem niederländischen und finnischen Ministerpräsidenten großes Lob – wird der private Finanzsektor erhebliche freiwillige Konsolidierungsbeiträge leisten: Banken und Versicherungen werden auf ca. 20 Prozent ihrer Forderungen gegenüber dem griechischen Staat verzichten. Dies geschieht unter anderem durch Verlängerung der Laufzeiten und Verringerung der Zinssätze.
Gleichzeitig sprechen die Eurostaaten dann für den Rest der verlängerten Papiere eine Sicherheitsgarantie aus.
Das Ergebnis dieses Gipfels ist ein für alle Beteiligten harter Kompromiß, den sie zu Hause in ihren Heimatländern gegen Skepsis und Widerstände gut zu erläutern und zu erklären haben werden:
Sarkozy muss dies gegenüber den französischen Banken, die stark in Griechenland investiert haben; Angela Merkel muss dies gegenüber den Parlamentariern der eigenen Partei (denen der Kompromiss aus ordnungspolitischen Gründen zu weit geht) und gegenüber der Opposition, die noch weitreichenderes finanzpolitisches Entgegenkommen gegenüber dem Schuldner Griechenland fordert.
Papandreou selbst kann  über das Ergebnis erleichtert sein – er muss aber dennoch in den nächsten Jahren sehr harte und unpopuläre Einsparmassnahmen und Reformen im griechischen Finanz- und Steuersystem durchführen. Hierzu wird es sicher nötig sein, den völlig ineffizienten griechischen Staats- und Steuerapparat mit europäischer Hilfe komplett zu modernisieren oder zu privatisieren.
Der griechische Staat muss in die Lage versetzt werden, Steuern konsequent einzutreiben und Vetternwirtschaft zu beenden.
Falls dies nicht gelingt, wird es beim nächsten griechischen Finanzkollaps sicherlich keine erneute Solidarität der europäischen Nachbarn mehr geben.
Nachdem das erste Rettungspaket von 110 Mrd Euro  im Grunde nutzlos verpuffte, sollte Griechenland diese letzte Chance auch wirklich nutzen !

Somit wurde der Absturz für dieses Mal verhindert – aber die Arbeit zur Sanierung der Staatsfinanzen fängt damit erst an – und muss konsequent umgesetzt werden.

Dies ist der letzte Warnschuss und die letzte Chance zur Rettung eines einheitlichen großen Euro-Währungsraumes. Wird diese Chance nicht begriffen und die Zeit nicht zum Defizitabbau genutzt, dann würde es beim nächsten Mal in den stabilitätsorientierten Nord-Euro-Ländern sicher keine Mehrheit – weder in den Parlamenten  und erst Recht nicht bei der deutschen Bevölkerung –  mehr für weitere Stützungsmassnahmen geben.

Das hier ist die letzte Chance Griechen, Spanier, Portugiesen und Italiener sollten sie nutzen.

T€uro-Rettung: Bankenbeteiligung ist Mogelpackung

Der von Wolfgang Schäuble geforderte „substantielle Beitrag“ der privaten Gläubiger an dem griechischen Euro-Fass-ohne-Boden ist eine Mogelpackung.

Nach der Einigung der Banken mit den nationalen Regierungen in Paris und Berlin schießen die Aktienkurse der Banken nach oben.

Warum tun sie das? Sie tun dies, weil die getroffene Vereinbarung über die Bankenbeteiligung eigentlich de facto keine Beteiligung der Banken an dem Ausfallrisiko ist – sondern im Gegenteil – eine Absicherung der Banken darstellt.

Durch diese Absicherung verlieren die Banken zwar zehn Prozent ihrer Anlage, zugleich aber erhalten sie für einen Großteil ihrer Gelder neue sichere Anlageformen als „Gegenleistung“ für die „freiwillige substantielle“ Beteiligung an dem neuerlichen Rettungspaket.
Denn die Banken bekommen zunächst alle ihre griechischen Anleihewerte ausbezahlt zurück und müssen lediglich 50 Prozent des Wertes in neue 30-jährige Anleihen stecken.
20 Prozent dagegen werden in neue erstklassige und sichere Bonds investiert.

Ohne diese Vereinbarung hätte den Banken dagegen bei einem Schuldenschnitt der Verlust von mindestens 50 Prozent der gesamten Einlagen gedroht.

So verpufft der ordnungspolitische Ansatz, dass der private Gläubiger auch das Risiko für den Ausfall selber trägt, mal wieder und so ist – mal wieder – der Steuerzahler der Dumme. Wer auch sonst?

So werden die Gewinne weiter privatisiert – die Verluste sozialisiert. Das nennt man Euro-Sozialismus.

Ob der Wähler bei den nächsten Wahlen den Regierungen dafür mal einen Denkzettel erteilt?

Die Wahren Finnen lassen zumindest grüßen.


  • Schluss mit dem Euro-Sozialismus – 99Thesen 26.03.11

  • Euro-Rettung: Sarkozy trickst Merkel aus – WeltOnline 01.07.11

  • Griechenland plant bereits seine Umschuldung- WeltOnline 14.07.11

  • EuroSchuldenkrise: Einschläge in immer kürzeren Abständen – Handelsblatt Online 14.07.11

  • Griechen-Rettung gleicht einem Schildkrötenrennen – Bert Rürup – ZDF Online 16.07.11 –

  • Griechische Schuldenkrise: ein heilsamer Schock – FAZ Net 20.07.11 –
  • Schluss mit dem Euro-Sozialismus !

    Es gibt eine Grundregel im Finanzmarkt: wer Schulden macht, der muss sie auch bezahlen – und wer Kredite vergibt, der muss das Risiko einer Schuldnerinsolvenz selber tragen.

    Doch Frau Dr. Merkel agiert – ganz nach dem Vorbild der deutschen Einheit, –  in der Pose einer Euroretterin – koste es was es wolle.

    Doch Frau Dr. Merkel selbst wird die Zeche nicht bezahlen müssen, die mit der Zusage eines 27-Prozent-Anteils am sogenannten „permanenten Euro-Rettungsschirm“ im Falle eines Falles fällig wird. Nein – dafür werden die deutschen Steuerzahler geradestehen müssen, wenn Frau Dr. Merkel schon längst nicht mehr in Amt und Würden sein wird.

    Doch dem Volkssouverän reicht der Euro-Sozialismus !
    Es muss Schluss sein damit, Verschwender von Steuergeldern in Griechenland, Portugal und anderswo auch noch mit deutschen Bürgschaften zu belohnen.

    Wer Geld verschwendet, der muss dafür bestraft werden – nötigenfalls mit dem Rauswurf aus der Eurozone und mit einer staatlichen Insolvenz, bei der die Kreditgeber – d.h. die Banken – auf einen Teil ihrer Gelder verzichten.

    Es darf nicht sein, dass für fehlende Haushaltsdisziplin anderer Länder ständig der deutsche Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. Das kann man keinem Bürger in Deutschland mehr vermitteln – vor allem nicht in den Städten, die selbst seit Jahren mit Haushaltssicherungskonzepten arbeiten, die Schwimmbäder, Museen, Theater und andere Einrichtungen schliessen müssen, um Geld zu sparen.

    Es passt nicht in das Gesamtblickfeld des Steuerzahlers, dass in seiner eigenen Stadt gespart wird, aber Milliarden von Steuergelder im Ernstfall als Bürgschaft ins Ausland fliessen, weil man dort das Geld verprasst.

    Die Deutschen wollten den Euro damals nicht. Und – wie sich inzwischen herausstellt – hatte das Volk mit seinen Vorbehalten gar nicht so unrecht.

    Durch die Einführung des Euro haben die südlichen Euroländer ihre Haushaltsdisziplin aufgegeben und – da diese so günstig waren – Kredite aufgehäuft, die sie entsprechend ihrer geringeren Wirtschaftskraft nun nicht mehr zurückzahlen können.

    Doch wird den südlichen Volkswirtschaften wohl auch kaum ein sogenannter permanenter Euro-Rettungsschirm helfen, da die Bedingungen zur Teilnahme am Rettungsschirm zwar richtigerweise rigide sind, aber deren Bevölkerungen das Sparprogramm so nicht mittragen werden.

    Die Teilnehmerländer des Rettungsschirms werden die an den Schirm geknüpften Sparprogramme nicht lange gegen ihre Bevölkerungen durchsetzen können, zumal auch deren Wirtschaftskraft nicht reichen wird, bei einer so harten Währung ihre Schulden abzubauen.

    Die hochverschuldeten Süd-Euroländer sollten stattdessen aus der Eurozone austreten und eine eigene schwächere Währung einführen, die es ihnen leichter macht, ihre Waren zu exportieren und ihren Export zu steigern, um somit die Schulden leichter zu tilgen.

    Später dann könnten diese Staaten wieder in die Eurozone zurückkehren, sobald sie die Schulden getilgt und Haushaltsdisziplin an den Tag gelegt haben.

    Und im übrigen gilt die Haushaltsdisziplin auch für deutsche Städte, Länder und den Bund. Auch hier ist es an der Zeit, endlich mal die Schulden abzubauen !

    Die Transferidee eines sogenannten permanenten Euro-Rettungsschirms ist ein Irrglaube der in den Euro-Sozialismus – und damit in die dauerhafte Transfersackgasse führt.

    Damit muss Schluss sein !

    Der Ausgleich zwischen wettbewerbsstarken und wettbewerbsschwachen Ländern funktioniert – wie in den Jahrzehnten vor der Euro-Einführung gesehen –  am besten und effizientesten durch die Schwankungen zwischen verschiedenen Wechselkursen.

    Die Schaffung einer vermeintlichen Euro-Wirtschaftsregierung hingegen führt zu mehr ineffizienter Bürokratie, da einerseits weitere Verwaltungseinheiten zur Steuerung und Überwachung geschaffen werden müssen, diese jedoch zugleich – wie schon bei Gründung der Währungsunion – kaum Durchsetzungsfähigkeit besitzen werden.

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    Wo liegen die Grenzen der Europäischen Union?

    Wo liegen die Grenzen der Europäischen Union?
    Wer die Frage danach stellt, der muss sich zuallererst die Frage danach stellen, wo die eigenen Grenzen liegen, sprich: ab wann ist unsere Leistungs- bzw. Integrationsfähigkeit dauerhaft überfordert? Oder umgekehrt formuliert, müsste man fragen, wie flexibel und wie ausdauernd ist unsere Leistungsfähigkeit?
    Dabei muss, kann und darf die Leistungsfähigkeit nicht eindimensional nur an wirtschaftlichen Gesichtspunkten diskutiert und festgemacht werden, sondern zur Leistungsfähigkeit gehören sozio-kulturelle Schwerpunkte ebenso dazu, wie politische oder auch religiöse.

    Was die wirtschaftliche Bewertung anbelangt, könnte die Belastbarkeit ziemlich klar an Fakten und Zahlen gemessen werden, wie beispielsweise am Bruttonationalprodukt, an der Inflations- oder Verschuldungsrate eines Landes. Dabei wird vorausgesetzt, dass die ermittelten Zahlen auch den Tatsachen entsprechen sollten, wie dies in der Vergangenheit – wie zuletzt am Beispiel Griechenlands zu beweisen wäre – leider nicht immer der Fall war.
    Nun lehrt uns aber gerade die Finanzkrise, als auch die immense Überschuldung vieler Südländer (Griechenland, Spanien, Portugal, Italien) und auch Irlands, dass der finanzpolitische Bogen innerhalb eines einheitlichen Währungsraumes mit divergierenden Nationalwirtschaften bereits schon ohne den Beitritt der Türkei bis zum Reißen angespannt ist.
    Ein zusätzlicher Beitritt eines bevölkerungsreichen südlichen Landes, das im Grunde ein weiterer Nettoempfänger wäre – würde die Kassenlage der EU bis zum Unerträglichen verschärfen. Mit der Folge weiter zunehmender Verteilungskämpfe.

    Die historische Entwicklung des Rechtsverständnisses – basierend auf anderen sozio-kulturellen Werten und Normen – darf ebenfalls nicht unterschlagen werden, wenn es um die Frage geht, ob die Türkei Vollmitglied der EU werden kann.
    Der türkische Staat ist einerseits zwar vom Laizismus des Staatsgründers Atatürk über Jahrzehnte geprägt worden – dennoch überlagert das islamische Rechtsverständnis dieses doch recht junge laizistische Staatswesen – und zwar in allen Bereichen: so gilt die Religionsfreiheit zwar auf dem Papier – aber in der Praxis gibt es sie in über 90 Prozent des türkischen Landes nicht. So ist es für die armenisch-orthodoxen Bischöfe verboten den priesterlichen Nachwuchs in der Türkei auszubilden.
    Ebenso selbstverständlich steht es unter Strafe, den Genozid an 1,5 Millionen Armeniern als solchen bezeichnen zu dürfen.
    Aber nicht nur die christlichen Armenier, die ja bereits vor der gewaltsamen Islamisierung im 7. Jahrhundert im Land lebten und damit die älteste Kultur der Türkei sind, werden ihrer Freiheiten beraubt.
    Auch andere christliche Konfessionen – egal ob katholisch, evangelisch oder evangelisch-freikirchlich – werden systematisch ihrer Rechte beschnitten: weder die alten noch die neuen christlichen Gemeinschaften können neue Grundstücke erwerben, geschweige denn Gotteshäuser bauen, und zwar deswegen, weil sie keinen Rechtsstatus als Kirchen haben. Kirchen existieren in der Türkei juristisch de facto nicht.
    So arbeiten viele Kirchen – juristisch lediglich geduldet – in der Illegalität oder mit dem Hilfskonstrukt eines Kulturvereins.

    Christliche Missionare und auch vom Islam zum Christentum Konvertierte müssen um ihr Leben fürchten, weil der islamisch unterlegte Nationalismus bzw. der nationalistisch unterlegte Islam solche Personen als „Staatsfeinde“ denunziert und verfolgt.
    So starben in Malatya ein deutscher und zwei türkische Christen, weil türkisch-islamische Nationalisten diese Andersgläubigen als „Staatsfeinde“ und „Bedrohung“ empfunden haben.
    Die Sicherheitskräfte in der Türkei haben – obwohl über solche Umtriebe informiert – den betroffenen Personen keinen Schutz angeboten.
    Und bis heute sind die Mörder nicht verurteilt. Inzwischen geschahen sogar noch weitere Morde, unter anderem an einem katholischen Bischof in der Türkei.

    Die nicht zufällige sondern systematische Verschleppung dieser Gerichtsverfahren belegt geradezu die These, dass das türkische Rechtssystem nicht mit dem eines freien, demokratischen Rechtsstaates übereinstimmt.

    Während in Mitteleuropa die Menschenrechte durch völlig autarke Rechtssysteme geschützt werden, schützt das türkische Rechtssystem diejenigen, die die Menschenrechte massiv verletzen – vor allem dann, wenn es um die Verteidigung der Vorherrschaft des Islams und der türkischen Nation geht.
    Einen solchen türkischen Staat mit einem solchen islamisch-nationalistischen Rechtsverständnis, das eben nicht nur oberflächlich vorherrscht, sondern das bis in die tiefsten Tiefen im Denken und Handeln der Türken verwurzelt ist – in die europäisch-abendländische christlich-aufgeklärte Schablone zwängen zu wollen, grenzt an grenzenloser Selbstüber- bzw. -fehleinschätzung.

    Bei einer Aufnahme in die EU würden sicherlich Übergangsfristen und Ausnahmetatbestände für die Türkei beschaffen, sodass der Reformdruck mit Aufnahme in die EU drastisch nachlassen würde.

    Zugleich jedoch könnten – nach einer Übergangszeit – Millionen von jungen türkischen Menschen in die alternden zentraleuropäischen Gesellschaften einwandern (Stichwort Bevölkerungsimperialismus) und sich dort der bereits lebenden türkischen Gemeinschaft anschliessen, was die Bevölkerungsrelation weiter zugunsten der wachsenden islamischen Bevölkerung, z.B. auch durch hohen Geburtenüberschuss, verschieben würde.

    Schleichend würde so über einen Zeitraum von vielleicht 100 Jahren die islamische Bevölkerung ihren Anteil auf über 50 Prozent erhöhen können – mit immensen Folgen und Nachteilen für die alteuropäische Bevölkerung.

    Das zum Teil jetzt schon auftretende eklatante Integrationsdesinteresse überwiegend seitens türkischer Migranten wäre bei einem derart hohen Bevölkerungsanteil vor allem kein Problem mehr für die Migranten – sondern für die alteuropäische Bevölkerung, die sich durch Geburtendefizite über einen Zeitraum von 100 Jahren selbst dezimiert hat.

    Wer sehen will, wie sich eine solche Verschiebung der Bevölkerungsanteile auswirkt,der braucht sich nur die Entwicklung des Libanon vom Jahre 1920 bis zum Jahre 2010 anzuschauen: der Libanon – einst als Schweiz des Nahen Ostens betitelt – entwickelte sich vom einst ausgewogenen Verhältnis zwischen Christen und Muslimen hin zu einem inzwischen muslimisch dominierten Staat, dessen gemäßigt-islamische Regierung vor allem immer mehr in die Abhängigkeit der vom Iran finanzierten Hisbollah-Miliz gerät.
    Diese Abhängigkeit ist inzwischen so groß, dass die reguläre libanesische Miliz sich nicht mehr ohne das Einverständnis der Hisbollah in das südlibanesische Gebiet wagt.

    Wer die Augen vor diesen historischen Tatsachen – und wer die Augen vor der Realität – verschliessen will, der geht nicht nur gedankenlos in die Zukunft, sondern der handelt vor allen Dingen grob fahrlässig, was den Erhalt des europäischen Abendlandes mit seinem freien und demokratischen Rechtsprinzipien anbelangt.

    Einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union ist deshalb aus sozio-kulturellen, aus rechtshistorischen und verfassungsrechtlichen sowie aus wirtschaftlichen Gründen der Weg vernünftigerweise zu verwehren. Eine Aufnahme der Türkei in die EU würde sowohl die EU aber auch die Türkei über die Grenzen der Belastbarkeit hin beschweren. Damit wäre Niemandem – weder uns Europäern noch den Türken – gedient.

    Daher sprechen wir uns für die Beibehaltung von sinnvollen sozio-kulturellen Grenzen gegenüber unseren türkischen Nachbarn aus.


    Exkurs:

    Auf der nachfolgend verknüpften Seite können Sie unter anderem auf ein Video zugreifen, welches die politische Manipulation und Agitation beim Freitagsgebet in einer Moschee dokumentiert:
    Politische Manipulation durch Agitation beim Freitagsgebet in Gelsenkirchen

    Ewald Stadler (BZÖ) antwortet dem Türkischen Botschafter im Wiener Parlament

    Schweizer stimmen für verschärftes Ausländerrecht

    Vorzeige Imam wegen häuslicher Gewalt verhaftet

    Alternativen Aufzeigen: Die Souveränen Staaten von Europa

    Europas Zukunft – Alternativen Aufzeigen : die Souveränen Staaten von Europa

    Die derzeitige aktuelle deutsche Innenpolitik ist von einem fast kritikfreien Pro-EU-Mainstream erfasst. Zwischen den etablierten Parteien im Bundestag gibt es keine, die ernsthafte Gegenpositionen vertreten würde.
    Daher darf man sich über das starke Desinteresse des Volkes an der Zukunft der EU nicht verwundern. Zudem gerade dort, wo das Volk sich mit Interesse – wenn auch gegen die Vorstellungen der
    Berufspolitiker – an der Gestaltung Europas versucht einzubringen , diese Versuche des Volkes vom Berufspolitikertum und von der Brüsseler Bürokratie mit zum Teil übermäßiger Arroganz und
    Selbstherrlichkeit ignoriert wird.

    Nehmen wir das „Nein“ der Iren zum Verfassungsvertrag als Beispiel: hier spricht man einerseits zwar davon, dass man das Votum des irischen Volkes respektieren müsse, andererseits aber plant
    man hinter verschlossenen Türen, durch eine erneute Abstimmung in Irland ein „Ja“ zu erhalten.
    So entpuppt sich der vermeintliche Respekt gegenüber dem „Nein“ des irischen Volkes als klare rhetorische Mogelpackung.
    Wer aber den Volkssouverän auf diese Weise mißachtet – und das schon bei der Grundsteinlegung einer EU-Verfassung – der darf sich nicht wundern, wenn das Volk den Abgeordneten nicht mehr über den Weg traut.

    Der Verfassungsvertrag von Lissabon ist – zugegeben – ein sehr komplexes und schwieriges Machwerk.
    Er erhebt das EU-Recht generell über das nationale Recht. Er entmachtet die Nationalparlamente, denen er lediglich die Möglichkeit einräumt, Bedenken gegen die Gesetzesentwürfe der EU-Kommission einzuräumen. Er entmachtet die nationale Justiz, da EUGerichte das letzte Wort haben werden – statt der nationalen Verfassungsgerichte.
    Letztlich entmachtet die EU die Nationalstaaten und gliedert sie – als Bundesstaaten – dem neuen Superstaat „Europäische Union“ unter.

    Nach dem neuen Verfassungsvertrag – wenn er denn rechtskräftig werden sollte – bleibt den Nationalparlamenten mindestens 8 Wochen Zeit, um Stellung gegen einen Gesetzesentwurf der EU zu beziehen.
    Die EU-Kommission kann die Stellungnahmen aber unberücksichtigt lassen und den Gesetzesentwurf unverändert – und unbeachtet der nationalstaatlichen Stellungnahmen – dem EUParlament und dem Ministerrat zur Abstimmung vorlegen.

    Eine Entdemokratisierung liegt hier bereits in der Struktur der zukünftigen Verfassungsorgane der EU vor:

    die nationalen Regierungen (Exekutive) benennen die EU-Kommisssare (Exekutive). Diese werden vom EU-Parlament (Legislative) anschließend bestätigt.
    Die EU-Kommission (Exekutive) erarbeitet neue Gesetzesentwürfe, legt sie dem Ministerrat (Exekutive) und dem EU-Parlament (Legislative) vor.
    Die nationalen Parlamente haben vor Erlangung der Rechtskräftigkeit lediglich eine Anhörungsoption (Minimum 8 Wochen). Nach Verstreichen dieser Anhörungsoption kann der Gesetzesentwurf nach Ablauf von 10 Tagen dem EU-Parlament zur Abstimmung gegeben werden.
    Demnach ist für Diskussionen auf nationaler Ebene prinzipiell kaum noch Zeit.

    Hinzu kommt erschwerend, dass dem Bürger , z.B. mittels Bürgeranhörungen oder Bürgerbewegungen, kaum noch Reaktionszeit verbleibt: bis die Informationen den Bürger oder dem Mitglied an der Parteibasis erreicht haben, bis er Zeit zum Reflektieren und Reagieren gefunden hat,sind die Gesetze in der EU-Bürokratie bereits beschlossene Sache.

    Alles in allem entmündigt der Verfassungsvertrag der EU von Lissabon somit nicht nur die nationalen Parlamente, sondern auch den nationalen Souverän – das Volk.

    Zudem berücksichtigt das einheitliche Regelwerk nicht die national unterschiedlich kulturell und religiös bedingten Unterschiede.
    Beispielsweise ist im Mutterland der protestantischen Reformation die kulturelle und religiöse Freiheit gegenüber religiösen Minderheiten wie freien Protestanten weitaus größer, als sie im katholisch geprägten Frankreich oder Polen wären.
    Eine einheitliche laizistische Rechtssprechung würde die kulturelle Glaubensfreiheit auch in Deutschland vermutlich wieder einschränken.
    So läßt es jedenfalls die Praxis in Belgien vermuten: hier wurden US-Amerikaner des Landes verwiesen– mit dem Vorwurf sie betrieben „Mission“.

    Laut dem protestantischen Verständnis von Meinungs- und Glaubens- sowie Bekenntnisfreiheit gehört Mission – also die Weitergabe und das Werben für das eigene Glaubensverständnis – schon zum Menschenrecht.

    Desweiteren fehlt im dem Verfassungsvertrag der Gottesbezug und der explizite Hinweis auf die geistes-, kultur- und religionsgeschichtliche Bedeutung des Christentums, ohne dessen 10 Gebote und ohne dessen Menschenbild und das Leitbild der Nächstenliebe, die Rechtssprechung des Abendlandes eine ganz andere Entwicklung genommen hätte.

    Das Bundesverfasssungsgericht hat der Klage vom CSUAbgeordneten
    Peter Gauweiler – maßgeblich erarbeitet vom Ordinarius für öffentliches Recht Prof. Dr. Schachtschneider und unterstützt unter anderem durch einen direkten Nachfahren des Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffers – in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 in weiten Teilen entsprochen..

    Parteien und Bürger sollten sich dazu herausfordern lassen, alternative Vorstellungen von einem geeinten Europa zu entwickeln:
    Vorstellungen, die nicht einer Zentralisierung der Macht in Brüssel und Straßburg das Wort reden, sondern die dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen.

    Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Ressourcen, das Wissen und die Entscheidungskompetenzen grundsätzlich auf der möglichst untersten Ebene angesiedelt werden. Und zwar nicht aus unerfindlichen Gründen, sondern weil die Erfahrung lehrt, dass zentralistisch geführte Organisationen und Regime in höchst uneffizientem Maß und in höchst unpersönlicher Weise mit Material und Mensch haushalten.
    Daher müssen Parteien und Bürger sich ernsthaft und tiefgründig die Frage stellen: wollen wir ein zentralistisch organisiertes Europa – mit langen und komplexen Kommunikationswegen, mit einem Heer an Beamten, die zwar vom Steuerzahler bezahlt – aber zumeist von Lobbyisten gelenkt werden?

    Die langen Kommunikationswege sind einem zentralistisch organisierte System immanent. Eine Möglichkeit diese langen Wege abzukürzen, besteht lediglich darin, die untersten Ebenen, sprich den Bürger und das Basismitglied der Parteien, von der Kommunikation – aber erst Recht von der Entscheidungsbeteiligung abzuschneiden.

    Eine alternative europäische Einigung besteht in der Vorstellung der „Souveränen Staaten von Europa“:

    Das Leitbild der weitestgehenden Freiheit der Nationen, einschließlich ihrer Kulturen, ihrem Gesellschaftsverständnis, ihrer historisch gewachsenen Rechtssprechung, sowie das Subsidiaritätsprinzip für die Organisation bilden den Kern dieses Gedankens der „Souveränen Staaten von Europa“.
    Die Schaffung der Souveränen Staaten von Europa, würde nur die Aufgaben auf die nächsthöhere Ebene verlagern, die von der darunterliegenden Ebene nicht erfüllt werden könnten:
    dazu gehörte die Wirtschaftsgesetzgebung für einen einheitlichen Binnenmarkt, die Währunspolitik der EU-Zentralbank sowie die Abstimmung der EU-Agarpolitik.
    Alles andere könnte auf der unteren Ebene verbleiben:so gäbe es einen Vorrang der nationalen Verfassungen, die Souveränität der Nationalparlamente und der nationalen Justiz würde beibehalten.
    Dabei könnten alle bisherigen Errungenschaften der europäischen Einigung bestehen bleiben:

    Die Reisefreiheit, der freie Warenverkehr – geregelt durch das Schengener Abkommen – alles dies kann bestehen bleiben, ohne der Zentrale in Brüssel bzw. Straßburg neue Kompetenzen zuzugestehen.

    Auch auf dem Feld der Verteidigungspolitik ist keine zusätzliche Kompetenzausweitung in Europa notwendig:
    Die Zusammenarbeit der Europäer auf dem Feld der Verteidigung ist außerordentlich effektiv und bestens in der Nato organisiert – eine darüberhinausgehende Kooperation, zentralisiert in Brüssel oder Straßburg, wäre weder nötig und schon gar nicht effizient.
    Dies wird auch durch die Rückkehr Frankreichs in die Strukturen der Nato geradezu bestätigt.
    Ziel der Europäischen Entwicklung könnte so sein, die Zusammen- arbeit der souveränen Staaten Europas in einer Allianz zu bündeln, deren Leitbild die Freiheit der Nationen und deren Leitprinzip
    das Subsidiaritätsprinzip ist.
    Hierzu reicht die Bildung einer supranationalen Verteidigungs-organisation – der Nato – sowie die Einrichtung eines Kooperationsrates der Souveränen Staaten von Europa (z.B. im Ministerrat) – in welchem mehrheitlich entschieden wird – vollkommen aus.
    Den nationalen Parlamenten bliebe ihr Hoheitsrecht unbeschnitten, die nationalen historischen Errungenschaften, wie in der Sozial- und Gesellschaftspolitik, sowie in der Kulturpolitik blieben erhalten.

    Die Souveränen Staaten von Europa: ist dies Modell eine gangbare Alternative zu einem Europa, das größtmögliche Freiheit, minimale Zentralisierung mit größtmöglicher Effizienz unter Beibehaltung der nationalen Identität garantiert?

    Wir werden es nur herausfinden, wenn wir uns darauf einlassen.

    Hier geht es zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum EU-Verfassungsvertrag (genannt Lissabonvertrag):

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html