Abendmahl + Gedächtnismahl + Freudenmahl + Herrenmahl + Wiederkunftsmahl + Befreiuungsmahl + Versöhnungsmahl + Passahmahl + Gemeinschaftsmahl

Abendmahl + Gedächtnismahl + Freudenmahl + Herrenmahl + Wiederkunftsmahl +

Befreiungsmahl + Versöhnungmahl + Passahmahl + Gemeinschaftsmahl

 

 

 

Liebe Leser,

 

ich selbst wuchs seit Kindheit in der freikirchlichen Szene der Brüderbewegung auf. Kernpunkte der Brüderbewegung sind das „Allgemeine Priestertum aller Gläubigen“ , weshalb sie sich als „Brüder“ bezeichnen, zwischen denen es keinen Unterschied zwischen Laienpriestertum und Profipriestertum gibt. Der zweite Schwerpunkt bildet die wöchentliche Abendmahlsfeier im Gottesdienst.

Abendmahl und Wortverkündigung sind daher in der Theologie die beiden zentralen gleichrangigen Säulen des wöchentlichen Gottesdienstes und gehören daher unabdingbar und gleichwertig und notwendigerweise  zur Ausübung des gläubigen Christen. Sie sind daher Bestandteil des Grundrechts auf freie Religionsausübung.

Das Abendmahl hat in der Theologie der Brüderbewegung verschiedene Bezeichnungen erhalten: Denn Jesus Christus hat bei der letzten Feier des Passahmahl vor seinem Tod, dieses umgedeutet auf seinen Tod am Kreuz.

 

Wöchentliches Gemeinschaftsmahl

Und er sagte den Jüngern dass sie zusammen , also in Gemeinschaft, feiern sollen, so oft sie zusammen kommen. Daher soll das Abendmahl die Gemeinschaft der Gläubigen stärken und hat die Bezeichnung „Gemeinschaftsmahl“ bekommen. Schliesslich feierten die Juden jede Woche das Passahmahl im Kreise der Familie. Jesus aber feierte es nun mit seinen Jüngern, also im Kreise seiner Nachfolger (Luk 22,8)  Das ist der Grund, warum das Abendmahl bei Christen nicht in den Weiterlesen

Kirchen sind gefordert: Gottesdienstverbot verletzt Kernbereich der Religionsfreiheit

Kirchen sind gefordert: Gottesdienstverbot verletzt Kernbereich der Religionsfreiheit

Kreative Pfarrerin erfindet Abendmahl-to-Go  + Gottesdienste + Abendmahl

 

 

 

Von Peter Helmes

 

Kneifen die Kirchen vor der Beantwortung der Frage: Ist ein Gottesdienstverbot mit Religionsfreiheit vereinbar?

Dieses Verbot, das am Mittwoch letzter Woche (15.4) von Bund und Ländern vereinbart worden war, untersagt Gottesdienste mit Gläubigen „zum Schutz vor der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus“. (Am 30. April will Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut mit den Ministerpräsidenten beraten.)

Zuvor hatte Staatssekretär Markus Kerber mit Vertretern religiöser Gemeinschaften gesprochen. Teilnehmer waren Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirche, der orthodoxen Christen, des Zentralrats der Juden sowie des Koordinationsrats der Muslime sowie Vertreter dreier Bundesländer.

Die evangelische und katholische Kirche kündigten an, in der kommenden Woche Konzepte mit Abstands- und Hygieneregelungen vorzulegen. Ziel sei es, „möglichst bald“ wieder Gottesdienste abhalten zu können. Ob das schon am ersten Mai-Wochenende der Fall sein könnte, sei offen und gegebenenfalls je nach den Bedingungen der einzelnen Gemeinden regional unterschiedlich, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, dem Evangelischen Pressedienst.

Auch der Zentralrat der Juden will nach eigenen Angaben ein Hygienekonzept vorlegen.

Der Sprecher des Koordinierungsrats der Muslime, Burhan Kesici, sagte, die muslimischen Glaubensgemeinschaften würden sich an die Beschränkungen halten. Für die Muslime beginnt Ende der kommenden Woche der heilige Fastenmonat Ramadan. (Man darf gespannt sein!)

Auf einen Protest, gar eine Weigerung seitens der Kirchen brauchte man gar nicht erst zu warten. „Kotau“ kommt zwar aus dem Chinesischen, aber hat längst die Gläubigen und die meisten „BürgerInnen und Bürger“ auch unseres Landes ergriffen. Lediglich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hatte das Gottesdienstverbot im Vorfeld als „unverständlich“ kritisiert. Das war´s.

Vor dem Gespräch hatte die katholische Kirche an ihre grundgesetzlich garantierten Rechte erinnert. Es sei notwendig, daß nicht nur der Einzelhandel öffne, sondern Weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich

Bundesverfassungsgericht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein

Versammlungsverbot teilweise erfolgreich

 

Versammlungen können so unter bestimmten Auflagen , die den Infektionsschutz gewährleisten, genehmigt werden

 

 

 

 

Beschluss vom 15. April 2020
1 BvR 828/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird.

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer meldete bei der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens mehrere Versammlungen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ an. Als vorgesehene Versammlungstermine wurden der 14., 15., 16. und 17. April 2020, jeweils von 14 bis 18 Uhr, Weiterlesen

NRW: Regierung will AfD reinlegen und scheitert komplett

NRW : Regierung will AfD reinlegen und scheitert komplett

 

Markus Wagner lobt in Zeiten der Corona-Epidemie die Ruhe und Besonnenheit der Bevölkerung. Selbiges jedoch vermisst er bei der Landesregierung und der „heiligen Vierfältigkeit“, wie Wagner die politische Wagenburg aus Schwarz-Gelb-Rot-Grün nennt.

Am vergangenen Dienstag wird der AfD Landtagsfraktion wenige Minuten vor der Abstimmung ein hastig umgestricktes Notfall-Gesetz vorgelegt. Fraktionschef Markus Wagner moniert sowohl die inhaltlichen Fehler , als auch die größtenteils fehlende Einbindung des Parlaments und seiner Ausschüsse.

Der „heiligen Vierfältigkeit“ wirft er daher mangelndes demokratisches Verständis und mangelnden Respekt vor dem Parlament vor. Zudem erklärt er, dass die AfD keinem verfassungswidrigen Gesetzentwurf zustimmen wird . Die AfD beantragte daher die verfassungsgemäß dritte Lesung des Gesetzes und die – bisher fehlende –  Einbindung der Fach-Ausschüsse.

 

 

 

Regierung will AfD reinlegen und scheitert komplett

 

 

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Prof. Ulrich van Suntum kritisiert „Zustände wie in einer Diktatur“

Prof. Ulrich van Suntum kritisiert „Zustände wie in einer Diktatur“

 

Prof. Ulrich van Suntum war Hochschullehrer in Bochum, Köln, Witten-Herdecke und Münster. Er kritisiert, dass Andersdenkende mit Attributen wie „Klimaleugner“ oder „Ausländerfeind“ oder „Rassist“  oder „Eurohasser“ belegt werden.

Durch diesen Sprachgebrauch – die auch von öffentlichen Medien übernommen werden – wird versucht, andere Meinungen auszuschalten. Auch ideologiefreier wissenschaftlicher Diskurs ist so nicht möglich.

Denn: Inzwischen treiben linke Studentengruppen die Universitätsleitungen vor sich her, die quasi sofort und ohne faire Prüfung und Anhörung im vorauseilenden Gehorsam feige vor den linken Greenhorns einknicken…

In Zeiten von Corona lobt er zwar die jetzt eingeleiteten Maßnahmen. Er vermißt aber hier insbesondere die Aufarbeitung der unterlassenen Vorbereitungen der Regierungen auf eine solche Epidemie.

Schliesslich gab es bereits 2003 Ausbrüche von SARS und MERS. In 2012 gab es eine Expertise im Bundestag, die eine Anleitung gegeben hätte, die Länder auf einen Virusausbruch vorzubereiten. Nur: Geschehen ist aufgrund dieser Expertise gar nichts.

Über die Kanzler der Bundesrepublik Deutschland sagt er: „Konrad Adenauer war der Kanzler des Wiederaufbaus. Helmut Kohl der Kanzler der Deutschen Einheit. Angela Merkel ist die schlechteste Kanzlerin, die Deutschland jemals hatte“ Vor allen Dingen kritisiert er die Einschränkung der Meinungsfreiheit und die unwirtschaftliche Art und Weise des Klimaschutzes.

Mit einem Bruchteil der Kosten könnte Deutschland viel mehr CO2 reduzieren, indem man den Indern und Chinesen und den Südamerikanern hilft, CO2 zu sparen.

 

 

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Licht + Kunst + Klang

Licht + Kunst + Klang

 

 

Lichtkunstnächte in Aschaffenburg vom 11. bis 13. März 2016

Ingo Bracke verwandelt unter dem Motto „STADTWANDELN“ fünf historische Gebäude

Vom 11. bis 13. März 2016 verwandelte Ingo Bracke mit Licht und Klang den Innenhof des Schlosses Johannisburg und die Muttergottespfarrkirche. Auch weitere Weiterlesen

Kunst und Kultur : Die Zauberflöte + The Magic Flute

Kunst und Kultur : Die Zauberflöte + The Magic Flute

 

In Zeiten, wo Kirchen, Theater , Museen und Kinos geschlossen sind legt 99Thesen Wert darauf, Kunst und Kultur verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen.

An diesem Wochenende und auch in den nächsten Wochen wird Ihnen daher verstärkt Kultur und Kunst präsentiert.

 

Nachfolgend sehen Sie die Oper Die Zauberflöte, aufgenommen im Jahre 2001 in Paris.

Da 99Thesen auch stets ein Herz für Kinder hat, finden Sie hier auch oben drein zwei kindgerechte Variationen, darunter eine Marionetten-Variante.

Vorab jedoch präsentieren wir Ihnen jedoch einen Ausschnitt der Oper von Wolfgang Amadeus Mozart aus dem Theater-TV.

 

Die Zauberflöte – Wolfgang Amadeus Mozart (Theater TV / Vimeo)

 

 

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Gerald Grosz im Gespräch: Jede Kritik wird als Hochverrat abgetan

Gerald Grosz im Gespräch: Jede Kritik wird als Hochverrat abgetan

Die Schäden durch die Löscharbeiten übersteigen die des Brandes

 

Aus Angst vor dem Corona-Tod begehen die Gesellschaften sozialen, politischen und wirtschaftlichen Selbstmord:

Die Grundrechte , die Errungenschaften der Aufklärung sind, werden massiv geschliffen. Eine Großzahl der Bürger laufen wie Lemminge unkritisch diesen Regierungs-Maßnahmen hinterher. Und obwohl sogar Wissenschaftler und medizinische Experten zu unterschiedlichen Resultaten und Schlussfolgerungen kommen, wird dennoch wieder nur eine dieser Richtungen als quasi alternativlos präsentiert. Den Kritikern hält man diesmal das Totschlagsargument entgegen, sie wollten „kein Leben retten“.

Das ist wieder einmal Massenpsychologie und Massenmanipulation.

 

 

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Wer die Moral über das Recht stellt verliert Beides

Wer die Moral über das Recht stellt verliert Beides

 

Von Vera Lengsfeld

Der Filmemacher Imad Karim wollte herausfinden, warum Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen von Kanzlerin Merkel gefeuert wurde. Hatte Deutschland den Schutz seiner Verfassung sechs Jahre lang einem Mann anvertraut, der ein Verfassungsfeind ist?

Im Gegenteil, Maaßen ist nach wie vor Verfassungsschützer, auch als Privatmann. Aus Sorge um unser Land. Wenn in Deutschland weiter so verfahren wird,  dass Recht und Gesetz zur Disposition gestellt werden, wann immer ein angeblich höherer Zweck es verlangt, sieht Maaßen eine dunkle Zukunft für uns. Aber: “Wenn Deutschland ein toter Gaul wäre, würde ich ihn nicht reiten”. Maaßen ist zuversichtlich, dass man mit Bildung und Meinungsfreiheit die Kreativität fördern kann, die wir brauchen, um die Krise zu überwinden. Deshalb macht er es nicht wie Freidrich August III, der abdankte mit den Worten: “Macht doch euren Dreck alleine”, sondern mischt sich ein. Maaßen ist ein Hoffnungsträger in unserer Zeit!

Hier kann man den ganzen Film sehen. Es lohnt sich und ist eien gute Alternative zur alltäglichen Staatspropaganda.

 

 

 

 

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Gott ist Licht – Ein Gedicht

Gott ist Licht – Eine Andacht – Ein Gedicht

 

 

 

Ich will den Herrn von ganzem Herzen loben.
Ja, Herr, mein Gott, wie groß bist Du.
In ewiger Herrlichkeit thronst Du im Himmel droben
und Engelscharen preisen Dich dort immerzu.

Du bist mit Ehre und mit Pracht gekleidet
und strahlend hell in reines Licht gehüllt,
das Dich für alle Zeit von jedem Schatten scheidet
und alle Himmel bis in ihren letzten Winkel füllt.

Dein Schöpferwort erschuf einst diese Erde
und dieses Wort hat Finsternis erhellt.
Du sprachst zuallererst: Es werde!
und brachtest Licht in die noch dunkle Welt.

 

Von diesem Licht spricht heute noch Dein Regenbogen

 

der leuchtend sich in einem Regenschauer bricht.
Ich fühle mich in seinen Bann gezogen,
weil er von Deiner großen Liebe zu mir spricht.

 

Himmelfahrt / Pixabay

Bildschirmfoto Youtube

Du selbst bist Licht, hast Licht im Sohn gegeben.
Ihn sandtest Du in meine Finsternis auf Erden.
Nur so kam Helligkeit in mein verdorb‘nes Leben
und endete der Sündennacht Beschwerden.

 

Vorbei ist jetzt die Furcht vor Menschen, Satan und Gericht.
Du schenkst voll ein, hast mir den Tisch bereitet.
Es leuchtet über mir Dein göttlich Angesicht
das segnend jede Dunkelheit durchdringt und mich geleitet.

 

Du gabst Dein Wort als Licht mir auf die Reise.
Es scheint mir hell auf langer Wanderschaft
und ist zudem auch Stärkung mir und Speise
und die Gewähr für täglich neue Kraft.

 

Solch große Güte macht es hell in meinem Herzen
denn dort spiegelt sich ja Deine Herrlichkeit.
Das schenkt stets Mut, trotz Kampf und Schmerzen
und macht mich freudig für Dich dienstbereit.

 

Autor: Martin Volpert 2008

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